Die Rückforderung von Corona Soforthilfen stellt viele kleine Unternehmer und ihre Berater aktuell vor enorme Herausforderungen. Seit Beginn der Pandemie wurden Bundesmittel in Milliardenhöhe ausgezahlt, um Lebensfähigkeit und Liquidität von Betrieben zu sichern. Nun aber fordert der Fiskus Rückzahlungen – häufig auf Basis komplexer verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Gerade steuerliche Experten, die in der Regel mit Finanzgerichteinsprüchen vertraut sind, stoßen hier oft an ihre Grenzen. Eine unbedachte Klageführung kann fatale Konsequenzen haben: Verfahrensverzögerungen, unverhältnismäßige Kosten und sogar der endgültige Verlust von Förderansprüchen.
Corona Soforthilfe: Rechtsgrundlagen und Rückzahlungspflicht
Die Corona Soforthilfe basierte auf den Corona-Soforthilfe-Richtlinien des Bundes und den jeweiligen Landesausführungsverordnungen. Ziel war es, schnell und unbürokratisch Liquidität bereitzustellen. Wesentliche Rechtsgrundlage für Rückforderungen ist hierbei nicht das Abgabenordnung- oder Steuerrecht, sondern das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Förder-Richtlinien.
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Förderrichtlinien und Bewilligungsbescheide
Jeder Soforthilfe-Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Er regelt verbindlich Art und Umfang der Leistung. Widerspruch und Klage richten sich daher nach den Vorschriften über den Verwaltungsrechtsweg (VwGO). -
Rückzahlungstatbestände
Rückforderungen erfolgen insbesondere bei fehlerhafter Antragstellung, Überschreiten der Förderhöchstgrenzen oder bei nachträglicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Die Rückzahlungsverpflichtung kann in voller Höhe oder anteilig ausgelöst werden.
Warum der Einspruch im Steuerrecht hier nicht greift
Steuerberater sind Experten im Steuerverfahrensrecht und kennen den Einspruch gegen Steuerbescheide. Doch genau dieser Reflex ist im Verwaltungsrecht fehl am Platz:
- Kein ‚Einspruch‘ im Verwaltungsverfahren
Was im Steuerrecht der Einspruch ist, kennt das Verwaltungsverfahren nicht. Dort muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ein Widerspruch eingelegt werden (§ 70 VwGO). Wird versehentlich Einspruch erhoben, gilt das Rechtsmittel als unzulässig – der Bescheid wird bestandskräftig. - Fristversäumnis und Wiedereinsetzungsproblematik
Anders als in der Abgabenordnung sind die Wiedereinsetzungsfristen im Verwaltungsprozess äußerst eng und streng ausgestaltet. Ein einmal verpasstes Fristende lässt sich kaum und nur unter sehr strengen Voraussetzungen heilen.
Formale Hürden und Kostenfallen bei Verwaltungsgerichtsklagen
Selbst wenn ein frist- und formgerecht eingelegter Widerspruch erfolglos bleibt, sind Klagen vor dem Verwaltungsgericht keinesfalls trivial:
Hürde | Folgen bei Fehlern |
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Elektronische Einreichung (VwGO) | Ungültige Klageschrift bei falschem Übermittlungsweg → Abweisung ohne Entscheidung |
Ausreichende Klagebegründung (VwGO) | Fehlen einer detaillierten Sach- und Rechtsdarstellung → unzulässige oder unbegründete Klage |
Gerichtskosten (RVG) | Vorerstattungspflicht der Hälfte der Verfahrenskosten bereits vor Urteilsspruch → Liquiditätsbelastung |
Strategische Empfehlung: Alternative Vorgehensweisen
Statt unbedachter Klagen sollten Steuerberater und Mandanten folgende Strategien in Betracht ziehen:
Widerspruch vor Klage mit verwaltungsrechtlicher Expertise
Übertragen Sie den Widerspruch idealerweise an Kollegen mit ausgewiesener verwaltungsrechtlicher Erfahrung oder interdisziplinäre Kanzleien, die beide Rechtsgebiete abdecken.
Stellen von Teilrückzahlungsanträgen
Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht das VwVfG, die Rückzahlung zu stunden oder in Raten zu leisten. Hier kann ein sanfterer Weg gefunden werden, der Liquidität schont.
Präventive Dokumentation und Prüfung
Bereits bei Antragstellung sollten alle Nachweise vollständig gesammelt und auf Plausibilität geprüft werden. Eine saubere Dokumentation minimiert Rückforderungsrisiken.
Fazit und Handlungsaufforderung
Die Corona Soforthilfe Rückzahlung wirft komplexe verwaltungsrechtliche Fragen auf, die das klassische Steuerberater-Know-how übersteigen. Eine unbedachte Klage kann nicht nur teuer, sondern auch riskant sein. Wir empfehlen dringend: Binden Sie Experten für Verwaltungsrecht ein, prüfen Sie Alternativen wie Stundung oder Ratenzahlung und setzen Sie präventiv auf vollständige Antragsunterlagen.
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