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    Home » Warum Sie ein Testament errichten sollten – bevor das Gesetz es für Sie tut
    Rechtsformen

    Warum Sie ein Testament errichten sollten – bevor das Gesetz es für Sie tut

    adminBy adminMai 21, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Viele Menschen schieben das Thema Testament auf die lange Bank. Doch wer Vermögen hat – sei es in Form von Immobilien / Gesellschaftsanteilen – oder eine komplexe Familienkonstellation sollte nicht auf die gesetzliche Erbfolge vertrauen. Denn diese führt oft zu Streit, Steuerlasten oder Ergebnissen, die niemand gewollt hat. Ein gutes Testament sorgt nicht nur für Klarheit – es schützt Ihr Vermögen und Ihre Familie. Gerade bei höheren Vermögenswerten ist es fahrlässig, die Nachfolge allgemein gehaltenen Gesetzesregeln und somit großteils dem Zufall zu überlassen.

    1. Warum gesetzliche Erbfolge oft nicht reicht

    Viele glauben, der Ehepartner würde automatisch alles erben. Das stimmt nicht. Nach gesetzlicher Regelung erben Ehepartner neben den Kindern in der Regel nur ein Viertel bis zur Hälfte – je nach Güterstand. Selbst eine Erbengemeinschaft mit Schwiegereltern / Schwagern ist möglich.

    Beispiel:

    Der Unternehmer U. (Ehevertrag mit Gütertrennung) stirbt plötzlich ohne Testament. Seine Ehefrau und zwei Kinder erben je ein Drittel. Das Problem: In der Familienimmobilie stecken 80 % des Vermögens. Die Witwe kann ihre Kinder nicht einfach „auszahlen“. Eine Teilungsversteigerung droht – und mit ihr ein erheblicher Vermögensverlust.

    2. Patchworkfamilien brauchen klare Regeln

    Patchworkkonstellationen sind besonders risikobehaftet. Ohne Testament erben nur leibliche Kinder – Stiefkinder sind gesetzlich nicht berücksichtigt. Umgekehrt kann es passieren, dass Kinder aus erster Ehe benachteiligt werden, wenn der überlebende Ehepartner durch Schenkung oder Erbschaft allein profitiert und das Vermögen später anders weitervererbt.

    Beispiel:

    Frau H. lebt mit ihrem neuen Partner und dessen zwei Kindern. Sie hat ein eigenes Kind. Ohne Testament geht ihr Vermögen nach ihrem Tod an ihr leibliches Kind – nicht aber an den Lebenspartner oder dessen Kinder. Wenn sie es anders gewollt hätte, hätte sie es aktiv regeln müssen.

    3. Unternehmensnachfolge absichern

    Gesellschaftsanteile an Unternehmen brauchen besondere Sorgfalt. Ohne eindeutige Regelung in Testament und Gesellschaftsvertrag können Anteile auf mehrere Erben übergehen, die nicht geschäftsfähig oder geschäftsinteressiert sind. Das kann zu Blockaden im Unternehmen führen oder sogar zu einem Notverkauf.

    Empfehlung:

    • Testamentsvollstreckung anordnen
    • Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln nutzen
    • Nur geeignete Personen als Nachfolger bestimmen
    • Pflichtteilsrechte beachten / frühzeitig abfinden

    4. Auslandsimmobilien: Doppelbesteuerung vermeiden

    Viele vermögende Privatpersonen besitzen Immobilien im Ausland. Doch auch solche Vermögenswerte können Erbschaftsteuer in Deutschland auslösen. Zusätzlich kann im Ausland ebenfalls eine Steuer anfallen. Auch das Erbrecht kann variieren (z. B. durch EU-Erbrechtsverordnung).

    Was Sie beachten sollten:

    • Rechtswahl im Testament treffen
    • Steuerliche Folgen in beiden Ländern prüfen
    • Übertragung zu Lebzeiten erwägen (z. B. mit Nießbrauchvorbehalt)

    5. Steuern sparen mit kluger Nachlassplanung

    Wer mehr als 400.000 € pro Kind oder 500.000 € für den Ehepartner vererbt, löst schnell Erbschaftsteuer aus. Besonders Immobilien (mit oft deutlich gestiegenem Verkehrswert) führen zu hoher Steuerlast, wenn keine vorausschauende Planung erfolgt. Mit einem Testament lassen sich bestehende Steuerbefreiungen gezielt ausnutzen oder Vermögenswerte auf mehrere Personen verteilen, um bestehende Freibeträge optimal zu nutzen. Wenn mehrere Personen etwas erhalten, muss ein gutes Testament aber zugleich rechtliche Streitigkeiten zwischen den Beteiligten vermeiden. Auch Schenkungen zu Lebzeiten können bei frühzeitiger Planung helfen, die Steuerbelastung zu reduzieren und Streit bei der Aufteilung von Nachlasswerten zu verhindern.

    Strategien zur Steueroptimierung:

    • Schenkungen zu Lebzeiten
    • Nutzung von Steuerfreibeträgen
    • Verteilung auf mehrere Erben
    • Ausnutzung von Bewertungsabschlägen (z. B. bei Betriebsvermögen)

    6. Risiken handschriftlicher Testamente

    Ein Testament kann auch Schaden anrichten, wenn es unklar oder fehlerhaft formuliert ist.

    Beispiel:

    Ein Unternehmer schreibt handschriftlich: „Mein Sohn soll die Firma bekommen.“ Was fehlt? Zum Beispiel eine genaue Bezeichnung der Gesellschaft, die Behandlung der übrigen Erben, Regelungen zur Bewertung, Pflichtteilsansprüche, Liquidität. Das kann zu jahrelangen Prozessen und steuerlicher Belastung führen.

    Ein gutes Testament braucht nicht immer viele Seiten – aber das richtige Maß an Klarheit, rechtlicher Präzision und steuerlichem Weitblick.

    Fazit: Verantwortung statt Zufall

    Ein Testament ist keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung. Wer Vermögen und Familie hat, sollte rechtzeitig vorsorgen. Besonders bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Familienverhältnissen ist ein individuell gestaltetes Testament unverzichtbar. Eine präzise Testamentsgestaltung vermeidet Konflikte, minimiert steuerliche Belastungen und bewahrt Ihre Werte.



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