Vorsicht beim Immobilienkauf: Warum Sie den Kaufvertrag unbedingt vorab prüfen lassen sollten
Beim Immobilienkauf geht es nicht nur um Quadratmeter, Lage und Ausstattung – sondern vor allem um vertragliche Sicherheiten. Und genau da liegt das Risiko: Immer wieder erleben wir in unserer Kanzlei, dass Käufer voreilig Verträge unterschreiben oder hohe Summen an Bauträger überweisen – ohne rechtlich abgesichert zu sein.
Ein typisches Beispiel aus unserer Praxis:
Ein Mandant hatte bereits rund 250.000 € an einen Bauträger gezahlt. Die Raten waren auf Basis des Baufortschritts nach MaBV fällig. Was fehlte? Die Eigentumsvormerkung im Grundbuch. Wenige Wochen später war der Bauträger insolvent. Das Ergebnis: kein Haus, kein Eigentum, aber Schulden – und keine Chance, das investierte Geld zurückzuerhalten.
Worum geht es konkret?
Wer eine Immobilie vom Bauträger erwirbt, kauft häufig „vom Plan“ – das Objekt existiert also noch gar nicht oder befindet sich im Rohbau. Das bedeutet, dass der Käufer schon vor Fertigstellung zahlen muss. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt zwar die zulässige Staffelung der Kaufpreisraten, aber: Zulässig bedeutet nicht automatisch sicher.
Denn nur eine rechtzeitig eingetragene Eigentumsvormerkung schützt Käufer im Ernstfall – zum Beispiel, wenn der Bauträger während der Bauphase Insolvenz anmeldet. Fehlt diese Absicherung, droht ein Totalverlust.
Weitere Schwachstellen im Kaufvertrag
Neben der fehlenden Vormerkung sehen wir in unserer Beratungspraxis immer wieder:
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Unverbindliche oder fehlende Fertigstellungstermine
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Unklare Baubeschreibungen ohne Mindeststandard
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Keine Regelung zur Rückabwicklung bei Bauträgerinsolvenz
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Fehlende Lastenfreistellung bei Grundstücksbelastungen
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Verzicht auf Gewährleistungsrechte oder Fristenverkürzungen
Solche Klauseln sind nicht immer offensichtlich – und oft mit rechtlichen Risiken verbunden.
Warum eine anwaltliche Vertragsprüfung sinnvoll ist
Ein Notar ist zur neutralen Vertragsbeurkundung verpflichtet – nicht zur Käuferschutzberatung. Unsere Aufgabe als Ihre anwaltliche Vertretung ist es, den Vertrag vor der Beurkundung im Detail zu prüfen, Risiken aufzudecken und Handlungsspielräume zu nutzen.
Denn: Nach der Beurkundung ist eine nachträgliche Änderung in der Regel nicht mehr möglich.
Besonders bei Bauträgerverträgen lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Analyse – nicht selten lassen sich Zahlungsmodalitäten, Sicherheiten oder Fertigstellungsklauseln verhandeln oder anpassen.
Unser Angebot: Vertragsprüfung vor dem Notartermin
Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag kurzfristig und umfassend – digital, effizient und auf Wunsch auch mit persönlicher Besprechung. Im Fokus stehen insbesondere:
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Eigentumssicherung (Vormerkung, Grundbuchstand)
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Zahlungsplan und Fälligkeiten gemäß MaBV
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Baubeschreibung, Fertigstellungsfristen, Gewährleistung
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Rücktrittsrechte, Rückabwicklungs- und Insolvenzklauseln
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Lastenfreistellung und Altverbindlichkeiten
Sie erhalten eine fundierte Einschätzung der Risiken, konkrete Handlungsempfehlungen und – falls nötig – Vorschläge zur Vertragsanpassung.
Fazit
Ein Immobilienkauf ist kein Routinegeschäft – sondern ein komplexer rechtlicher Vorgang mit hohem finanziellen Risiko. Lassen Sie den Vertrag deshalb vor Unterzeichnung durch einen Anwalt prüfen – es geht um Ihre Sicherheit, Ihr Kapital und Ihre Zukunft.
tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & Partner mbB
📍 Frankfurt am Main & Bad Soden
📩 info@tes-partner.de | 🌐 www.teslegal.de
✅ Tipp für Mandanten: Senden Sie uns den Kaufvertragsentwurf vor dem Notartermin einfach digital zu. Wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung.