Erbfall in Italien: Warum ein separates Testament für Ihre Toskana-Immobilie unverzichtbar ist
Sie besitzen eine Immobilie in der Toskana? Dann sollten Sie über ein separates italienisches Testament nachdenken. Denn im Erbfall kann die Nachlassabwicklung ohne klare Regelung schnell kompliziert, teuer und langwierig werden.
Welches Erbrecht gilt bei Immobilien in Italien?
Seit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) von 2015 gilt das Erbrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers – nicht seine Staatsangehörigkeit. Lebte der Erblasser zuletzt in Deutschland, gilt deutsches Erbrecht für den gesamten Nachlass, inklusive der Immobilie in Italien. War der letzte Wohnsitz in Italien, greift italienisches Erbrecht.
Vorteile eines italienischen Testaments bei Auslandsimmobilien
Schnellere Nachlassabwicklung vor Ort
Ein italienisches Testament wird von den örtlichen Behörden direkt anerkannt. Erben müssen keinen deutschen Erbschein übersetzen, legalisieren oder apostillieren lassen – das spart Zeit und Kosten.
Klare Zuständigkeiten und Rechtswahl
Im Testament kann festgelegt werden, dass es ausschließlich für die Immobilie in Italien gilt, während das deutsche Testament für das übrige Vermögen zuständig bleibt. So vermeiden Sie widersprüchliche Regelungen.
Kosteneffizienz durch notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung in Italien ist vergleichsweise günstig. Außerdem reduzieren sich Übersetzungs- und Legalisierungskosten erheblich.
Empfehlung: Deutsche Rechtswahl und separates Testament in Italien
Kombinieren Sie ein deutsches Haupttestament mit einer Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts und ein ergänzendes italienisches Testament, das sich ausschließlich auf Ihre Toskana-Immobilie bezieht. Diese Struktur schafft Rechtssicherheit und erleichtert Ihren Erben die Nachlassabwicklung.
Fazit: Testament für Italien jetzt sinnvoll gestalten
Mit einer abgestimmten Lösung aus deutschem und italienischem Testament sichern Sie Ihren Nachlass optimal ab und schützen Ihre Erben vor bürokratischen Hürden.
Bei Fragen zur Nachlassplanung mit Auslandsimmobilien oder zur individuellen Testamentsgestaltung beraten wir Sie gern fachanwaltlich.
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