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    Home » Warum Content Creator jetzt besonders wachsam sein müssen
    Rechtsformen

    Warum Content Creator jetzt besonders wachsam sein müssen

    adminBy adminJuni 19, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Im digitalen Zeitalter sind Social-Media-Abmahnungen für viele Content Creator Alltag geworden. Angesichts der rasanten Verbreitung von Videos, Stories und Reels ist die Verwendung von Musik in Social-Media-Beiträgen zu einer rechtlichen Stolperfalle avanciert. Umso perfider ist die nun kursierende Fake-Abmahnung im Namen der Kanzlei Hausfeld, die Creators gezielt verunsichern soll.

  • Was steckt hinter der gefälschten Abmahnung?
    Inhaltliche Eckdaten der Fake-Mitteilung
    • Absender: „Hausfeld – Schutz geistigen Eigentums“
    • Versanddatum: 17. Juli 2025 (in der Zukunft!)
    • Adressat: Nutzername und Benutzer-ID ohne konkrete Inhalte
    • Vorwurf: Urheberrechtsverletzung im Namen von Universal Music Germany
    • Forderungen: Sofortige Löschung, Bericht über Umfang, schriftliche Unterlassungszusage binnen 48 Stunden
    Obwohl eine Kanzlei Hausfeld tatsächlich existiert, entlarvt die Abmahnung sich selbst durch die Gmail-Adresse statt einer offiziellen Domain und das Datum einen Monat in der Zukunft. Außerdem fehlen alle konkreten Fall-Angaben wie Songtitel oder Links.

  • Warum Content Creator besonders gefährdet sind
    Content Creator, Influencer und Social-Media-Manager sind seit Kurzem für echte Abmahnungen sensibilisiert:
    • Viele Plattformen verlangen Lizenzen für Musiknutzung
    • Fehlende Rechteklärung führt zu teuren Abmahnungen
    • Im Zweifel wird lieber ein Schreiben gesehen – und oft panisch gehandelt
    Genau dieses Verunsicherungs-Szenario nutzt die Fake-Abmahnung, um Druck aufzubauen.

  • Die perfide Masche im Detail
    • Anonymität statt Transparenz: Kein konkreter Ansprechpartner
    • Vage Vorwürfe: Pauschale Listen ohne Nachweise
    • Unrealistische Fristen: 48 Stunden sind kaum einzuhalten
    • Technische Indizien: Gmail-Adresse wirkt unprofessionell
    Diese hinterhältige Kombination von Halbwahrheiten und formalen Fehlern erzeugt maximalen Druck.

  • So erkennen Sie echte Abmahnungen
    Echte Abmahnungen unterscheiden sich klar:
    • Offizielle Kanzlei-Domain in der E-Mail-Adresse
    • Klare Werkangaben: Songtitel, Zeitstempel, Links
    • Detaillierte Anspruchsgrundlagen (§ 97 UrhG)
    • Angemessene Fristsetzung (üblich ein bis zwei Wochen)
    • Anwaltskosten-Abrechnung nach RVG

  • Handlungsempfehlung und Prävention
    • Prüfen Sie jede Absender-Domain und das Datum
    • Fordern Sie genaue Informationen zum behaupteten Verstoß an
    • Unterschreiben Sie niemals eine Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung
    • Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen, Plattform-Verträge und Rechte

  • Ihr Ansprechpartner: Dr. Lars Rieck
    Bei jeder Abmahnung wegen der Verwendung von Musik in Social Media ist eine fachkundige Prüfung unerlässlich. Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, berät Content Creator kompetent und lösungsorientiert. Vertrauen Sie nicht auf vage Fake-Schreiben, sondern sichern Sie Ihre Rechte – jetzt Termin vereinbaren bei Dr. Lars Rieck!



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