Viele landwirtschaftliche Betriebe 🐄 – vor allem Schweinemäster 🐖 – haben in der Corona-Zeit finanzielle Unterstützung in Form von Coronahilfen vom Staat erhalten. Nun, einige Jahre später, flattern unangenehme Briefe ins Haus: Die Behörden verlangen Geld zurück. Die Coronahilfen sollen sie zurückzahlen 😟
🧾 Was steckt hinter der Rückforderung?
Nach der Auszahlung der Corona-Hilfen verlangt der Staat eine sogenannte „Schlussabrechnung“. Dabei wird geprüft, ob der Umsatzrückgang wirklich durch Corona verursacht wurde – oder ob es vielleicht auch andere Gründe gab, wie z. B. die Afrikanische Schweinepest 🐷🦠.
Viele Landwirte fühlen sich nun zu Unrecht verdächtigt. Denn:
🐓 Die Prüfung ist oft sehr streng.
🐄 Es werden Nachweise verlangt, die damals gar nicht erforderlich waren.
🐖 Indirekte Corona-Folgen – etwa sinkende Nachfrage oder gestörte Lieferketten – werden häufig nicht anerkannt.
⚖️ Ist das überhaupt rechtens?
Nicht alles, was jetzt gefordert wird, ist auch zulässig. Aus unserer Sicht gibt es mehrere gute rechtliche Argumente, um sich zu wehren:
✅ Die ursprünglichen Richtlinien sagen: Auch indirekte Auswirkungen der Pandemie sind förderfähig.
✅ Der Staat darf die Bedingungen nicht nachträglich verschärfen, wenn es vorher keine Hinweise dazu gab.
✅ Landwirte dürfen nicht strenger geprüft werden als andere Branchen – sonst wäre das unfair (Stichwort: Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz).
✅ Niemand muss beweisen, dass allein Corona schuld war – eine plausible Erklärung reicht.
🐄 Was sollten Landwirte jetzt tun?
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, heißt das nicht automatisch, dass Sie zahlen müssen. Unsere Empfehlung:
📌 Nicht vorschnell zahlen oder zustimmen.
📌Lassen Sie die Unterlagen prüfen.
📌Zeigen Sie genau auf, wie Corona Ihre Umsätze beeinflusst hat – auch wenn es über Umwege war.
Wir unterstützen Sie dabei – rechtlich fundiert, verständlich und mit dem nötigen Gespür für die Praxis auf dem Hof. 🧑🌾⚖️