Trading-Plattform „Curran Investments“
Die Plattform „Curran Investments“ ist über die Domain https://curr-inv.com/ erreichbar. Sie tritt mit dem äußeren Anschein eines professionellen Online-Finanzdienstleisters auf und bietet angeblich Dienstleistungen im Bereich Vermögensverwaltung, Trading und Kapitalanlage an.
Die Webseite ist grafisch ansprechend und nach gängigen Standards für professionelle Finanzdienstleister aufgebaut. Es werden verschiedene Formen des Online-Handels beworben, etwa mit Devisen (Forex), Differenzkontrakten (CFDs), Kryptowährungen sowie Rohstoffen oder Aktienindizes. Auch ein angeblich maßgeschneiderter Investmentservice wird angeboten.
Besonders auffällig ist, dass oft von hohen Renditen und professionellen Analysten die Rede ist – typische Schlagwörter, die in der Praxis bei betrügerischen Plattformen häufig genutzt werden, um Vertrauen zu erwecken und Seriosität vorzutäuschen. Die Kommunikation erfolgt überwiegend auf Deutsch, was auf eine gezielte Ansprache deutschsprachiger Investoren schließen lässt.
Es gibt derzeit keine gültige Lizenz oder Genehmigung durch eine europäische Finanzaufsichtsbehörde wie die BaFin oder die FMA (Österreich). Solche Informationen sind auf der Webseite nicht abrufbar oder absichtlich unklar formuliert. Eine solche Intransparenz ist bei betrugsverdächtigen Plattformen ein häufiges Merkmal.
Exkurs – Erfolgreiche Strafverfolgung bei vergleichbaren Fällen
Ein aufschlussreiches Beispiel für erfolgreiche Ermittlungen gegen international agierende Cybertrading-Netzwerke liefert ein Fall der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, veröffentlicht am 20. Februar 2025 (Pressemitteilung).
Die Ermittlungen, geführt unter der Koordination der Zentralstelle Cybercrime Bayern, richteten sich gegen eine international operierende Täterstruktur, die über fingierte Online-Trading-Plattformen tausende Anleger um ihr Vermögen gebracht hatte. Es wurden über 100 Server beschlagnahmt, mehrere Haftbefehle vollstreckt und Millionenbeträge an Kryptowährungen, Bargeld und Vermögenswerten sichergestellt.
Juristische Einordnung:
- § 263 StGB – Betrug: Der Haupttatbestand für das Vortäuschen falscher Tatsachen mit dem Ziel der Vermögensverfügung.
- § 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen: Relevanz bei arbeitsteilig organisierten Tätergruppen.
- § 261 StGB – Geldwäsche: Da die Gelder in der Regel über Strohmänner, Offshore-Konten und Kryptowährungen verschleiert werden.
Vermögensabschöpfung und Einziehung:
Die Strafverfolgungsbehörden konnten umfangreiche Arrestbeschlüsse durchsetzen. Dies ist möglich durch §§ 111b ff. StPO, auch im Vorfeld einer rechtskräftigen Verurteilung. Besonders hervorzuheben ist die Sicherung von Wallets durch spezialisierte Krypto-Ermittler.
Internationale Kooperation:
Der Erfolg wurde erst durch die enge Zusammenarbeit mit EUROPOL, INTERPOL, Eurojust sowie Partnerbehörden in Israel, Georgien, Bulgarien und weiteren Staaten möglich. Diese Koordination ist für Cybercrime-Fälle unverzichtbar.
Schlussfolgerung für Betroffene:
Der Fall zeigt: Erfolgreiche Strafverfolgung und Vermögenssicherung ist realistisch, wenn frühzeitig rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Strafanzeige und anwaltliche Unterstützung bei der zivilrechtlichen Geltendmachung erhöhen die Chancen auf Rückgewinnung erheblich.
Modus Operandi – Der typische Ablauf eines solchen Betrugs
Die betrügerischen Handlungen auf Plattformen wie kohler-partner.com folgen einem vielfach dokumentierten Muster. Es handelt sich um ein arbeitsteilig organisiertes, kriminelles Geschäftsmodell, das in mehreren Phasen abläuft und auf maximale Kapitalabschöpfung durch psychologische Steuerung der Opfer zielt. Nachfolgend werden die fünf Hauptschritte anhand typischer Abläufe detailliert erläutert.
Schritt 1: Täuschend echte Werbeversprechen & Webseiten
Der erste Berührungspunkt für das spätere Opfer ist fast immer eine gezielte Online-Werbung. Diese wird meist über soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder YouTube ausgespielt, oft mit:
- angeblichen Empfehlungen von Prominenten (z. B. TV-Investoren, Fußballstars),
- Nachrichtenfälschungen mit Logos seriöser Medien (z. B. Handelsblatt, Spiegel, Focus),
- emotionalen Ankerbotschaften wie „Geheime Trading-Methode der Reichen“, „Nie mehr arbeiten dank KI-Bot“, „Banken wollen nicht, dass Sie das sehen“.
Diese Werbeanzeigen führen direkt auf professionell gestaltete Landingpages, die äußerlich alle Merkmale eines echten Finanzdienstleisters aufweisen: Impressum, Risikohinweise, Kontaktformulare, Marktanalysen, Kundenbewertungen (gefälscht).
Tatsächlich handelt es sich jedoch um technisch perfekt aufgesetzte Scheinpräsenzen. Das Ziel dieser Phase ist die Erfassung der Kontaktdaten: Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Mit dem Absenden beginnt der eigentliche Betrug.
Schritt 2: Erstkontakt durch Conversion Agents
Innerhalb weniger Minuten bis Stunden nach dem Ausfüllen eines Kontaktformulars werden Betroffene erstmals telefonisch kontaktiert – von sogenannten Conversion Agents.
Diese arbeiten in Callcentern, die nicht selten in Osteuropa oder im Nahen Osten angesiedelt sind, etwa in Belgrad, Tiflis, Tel Aviv oder Limassol. Ihre Aufgabe ist klar definiert:
- Vertrauensaufbau in der Stimme und Sprache des Opfers:
Die Täter sprechen meist fließend Deutsch oder Englisch mit lokalem Akzent, oft mit professionellem Auftreten, Namensschild und falscher Berufsbezeichnung (z. B. „Kundenbetreuer bei Kohler & Partner“). - Verkauf eines Einstiegsdeals:
Es wird ein unkomplizierter Start vorgeschlagen – z. B. 250 €, die sofort „für Sie arbeiten“ sollen. Versprochen wird:
– keine Bindung,
– jederzeitige Auszahlung,
– persönlicher Support,
– Unterstützung bei jedem Schritt. - Aktivierung der Einzahlung:
Das Opfer wird live am Telefon durch die Einzahlung geführt. Üblich sind Zahlungen über:
– Kreditkarte
– SEPA-Lastschrift
– Drittanbieter wie MoonPay, Klarna, Revolut oder Transferwise
– vereinzelt auch Kryptowährungen
Die Täter führen das Gespräch so, dass kein Verdacht entsteht, sondern das Opfer den Eindruck bekommt, es sei auf dem Weg in eine neue finanzielle Freiheit. Manchmal werden sofortige Gewinne „simuliert“, um das Gefühl eines gelungenen Starts zu verstärken.
Schritt 3: Aufbau von Vertrauen durch Retention Agents & Fake-Handel
Nach der ersten Einzahlung und dem gelungenen Einstieg (meist 250–500 €) übernimmt ein neuer Ansprechpartner: der sogenannte Retention Agent. Diese Rolle ist entscheidend für die langfristige Kapitalabschöpfung – das Ziel ist es, Vertrauen und emotionale Bindung herzustellen, um später deutlich höhere Summen zu generieren.
Typische Methoden:
- Fest zugewiesener „Betreuer“ oder „Account-Manager“
Dieser meldet sich regelmäßig beim Kunden – telefonisch, per Mail oder über Messaging-Dienste (z. B. Telegram, WhatsApp oder Viber). Der Retention Agent spricht vom „persönlichen Investmentplan“, „maßgeschneiderter Strategie“ oder „VIP-Status“. - Vortäuschung erfolgreicher Trades:
Auf der Webseite von kohler-partner.com (oder einem verlinkten Dashboard) werden manipulierte Charts und Kontostände gezeigt. Die Opfer sehen dort:- steigende Kursverläufe,
- realistisch wirkende Verlaufsdiagramme,
- regelmäßige Gutschriften („+1.240 €“, „+8 % Gewinn“ etc.),
- sogar angeblich erfolgreiche Trades anderer Kunden („Live-Ergebnisse“).
- Emotionale Bindung:
Die Täter erwecken gezielt das Gefühl von Exklusivität, Vertrauen und sogar Freundschaft. Es werden Gemeinsamkeiten betont, Familiengeschichten erfunden oder gemeinsame Ziele suggeriert („Ich arbeite nur mit ausgewählten Kunden“). - Erster Auszahlungserfolg als Köder:
In manchen Fällen wird ein kleiner Betrag (z. B. 100 €) problemlos ausgezahlt, um Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Danach folgen meist Anreize für größere Investitionen („Unser System ist jetzt kalibriert – 10.000 € Startkapital wären optimal.“)
Juristische Einordnung:
Die Täter handeln mit Täuschung über Tatsachen (§ 263 StGB), nämlich die reale Existenz eines funktionierenden Handels und die Behauptung eines tatsächlichen Kundenkontos. Die Täuschung wird durch technische Hilfsmittel und professionelle Rhetorik untermauert.
Schritt 4: Vermeintliche Gewinne, technische Unterstützung & Fernzugriff
Um das Vertrauen zu verfestigen und die Kontrolle über weitere Ressourcen zu erlangen, bieten die Täter technische Unterstützung an – etwa zur „Optimierung der Handelsstrategie“ oder zur „Einrichtung eines Krypto-Wallets“. Hier kommen besonders gefährliche Tools zum Einsatz:
Fernzugriffssoftware:
- AnyDesk, TeamViewer, UltraViewer oder Chrome Remote Desktop werden verwendet, um:
- Zahlungen gemeinsam durchzuführen,
- Plattformen zu erklären („Hier sehen Sie, wie der Bot arbeitet“),
- Bankkonten oder Krypto-Wallets „mit dem Trading-Account zu verknüpfen“.
Tatsächlich nutzen die Täter den Zugriff, um:
- Zahlungsdaten zu speichern,
- eigene Transaktionen durchzuführen,
- unbemerkt Wallets zu öffnen oder Seed-Phrasen zu kopieren.
Weitere Täuschungstechniken:
- Live-Chats mit angeblichen Analysten, die automatisiert antworten
- „Webinare“ oder „Livetrading-Sessions“, in denen Scheingeschäfte inszeniert werden
- Fake-News-Feeds, die aktuelle Marktanalysen simulieren
Der Eindruck, es handle sich um eine reale, regulierte Trading-Plattform, wird durch die Kombination aus Technik, Kommunikation und Nutzeroberfläche systematisch erzeugt.
Schritt 5: Totalverlust durch angebliche Fehltrades – Gelder fließen direkt ins Ausland
Sobald das Opfer eine größere Summe investiert hat – meist fünf- bis sechsstellige Beträge – beginnt die letzte Phase des Systems: die Kapitalvernichtung bei gleichzeitiger Verhinderung von Auszahlungen.
Typische Elemente:
- Blockierte Auszahlungen:
Auf Rückfragen, wann Gewinne ausgezahlt werden, reagiert das Support-Team mit Ausreden:- angeblich unvollständige Verifizierung
- „Compliance-Vorgaben der Bank“
- Auszahlungsgebühren oder angebliche Steuern (z. B. „27 % Gewinnsteuer an EU-Finanzbehörde“)
- Simulation eines „Totalverlusts“:
Angeblich fehlerhafte Trades oder Marktverwerfungen führen laut System zum Kontensturz auf 0,00 €. In Wahrheit war das Geld zu keinem Zeitpunkt investiert, sondern längst abgeschöpft und auf Konten Dritter umgeleitet. - Letzter Kontaktversuch – die Rückgewinnungsfalle:
In manchen Fällen wird kurz nach dem Verlust ein angeblicher „Recovery Service“ kontaktiert – teils unter dem gleichen Dach. Gegen neue Zahlungen („Reaktivierungsgebühr“, „Zertifizierung“) wird eine Wiederherstellung versprochen. Auch dies ist Teil des Betrugssystems.
Rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte
Trotz der kriminellen Professionalität der Täter bestehen reale rechtliche Handlungsoptionen, insbesondere wenn frühzeitig reagiert wird.
A) Strafrechtliche Instrumente
1. Strafanzeige (§ 263 StGB – Betrug):
- Unverzügliche Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erforderlich.
- Beweismittel: Kontoauszüge, Kommunikation (E-Mail, Chat, Screenshots), Vertragsdokumente.
- Zuständig: örtliche Polizeibehörde, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime oder Zentrale Stellen (z. B. Bamberg, Köln, Frankfurt).
2. Rückgewinnungshilfe
- Ziel: Sicherung und spätere Rückführung von Vermögenswerten im Strafverfahren.
- Erforderlich: gerichtlicher Arrestbeschluss über Staatsanwaltschaft oder Opferanwalt.
- Oft nur wirksam bei schneller Reaktion (Vermögenswerte sonst verschleiert/verbraucht).
3. Kontopfändung im Ausland:
- Bei bekannten Transaktionszielen: Arrest im Ausland mit anwaltlicher Begleitung über internationale Netzwerke.
- Auch möglich bei Wallet-Adressen über Blockchain-Tracking-Tools.
B) Zivilrechtliche Ansprüche
1. Deliktsrechtlicher Schadensersatz (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB):
- Geltendmachung gegen Betrüger, Strohmänner oder Plattformverantwortliche.
2. Haftung Dritter (z. B. Zahlungsdienstleister):
- Bei nachweislich grober Sorgfaltspflichtverletzung durch Kreditkartenanbieter, FinTechs oder Krypto-Börsen.
- Grundlage: § 675u BGB (Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen).
3. Herausgabeansprüche und Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB):
- Gegen Täter oder Mitwirkende mit Zugriff auf Gelder oder Plattformen.
C) Weitere Handlungsschritte
Beweissicherungspflichten:
- Alle Informationen sichern:
- E-Mails und SMS,
- Chatverläufe,
- Screenshots vom Login, Transaktionen, Gewinnanzeigen,
- Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen.
Fazit und Handlungsaufforderung
Die Plattform Curran Investments weist alle wesentlichen Merkmale eines professionell aufgezogenen Cybertrading-Betrugs auf. Sowohl Aufbau, Kundenansprache, technische Infrastruktur als auch der Ablauf der Täuschung sind typisch für kriminelle Netzwerke, die europaweit agieren.
Die besondere Gefahr solcher Systeme liegt nicht nur in der Täuschung an sich, sondern in der perfekten Kombination aus technischer Manipulation, psychologischer Beeinflussung und internationaler Verschleierung.
Es bestehen jedoch juristisch greifbare Ansprüche, sowohl strafrechtlicher Natur (Strafanzeige, Rückgewinnungshilfe, Einziehung) als auch zivilrechtlich (Schadensersatz, Kontopfändung, Arrest).
Zahlreiche erfolgreiche Ermittlungsverfahren – wie das Beispiel der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zeigt – belegen, dass konsequente rechtliche Schritte gegen Täter und Mittäter Wirkung zeigen. Auch in Fällen, in denen Geld über Kryptowährungen oder ausländische Zahlungsdienste transferiert wurde, bestehen realistische Chancen, Vermögen zu sichern oder zurückzuführen.
Was Sie als Betroffener jetzt tun sollten:
- Keine weiteren Zahlungen leisten.
– Auch wenn Sie unter Druck gesetzt oder zu vermeintlichen Steuernachzahlungen aufgefordert werden. - Jegliche Kommunikation abbrechen.
– Täter verwenden soziale Techniken, um weitere Investitionen zu erzwingen. - Alle Beweismittel sichern.
– Screenshots, E-Mails, Transaktionsübersichten, Notizen zu Gesprächen..
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Arthur Wilms
Als Anwalt im Bereich Kryptobetrug, Cybercrime und Online-Investmentbetrug unterstütze ich Sie kompetent und diskret. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger,
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🌐 Website: https://anwalt-wilms.de
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