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    Home » Warnung vor Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppe „DAX Vermögensführung 705“ – Falsche Charles-Schwab-App „schwe.de“
    Rechtsformen

    Warnung vor Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppe „DAX Vermögensführung 705“ – Falsche Charles-Schwab-App „schwe.de“

    adminBy adminJuni 14, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Die Kanzlei Eser Law warnt eindringlich vor einem aktuellen Fall organisierten Anlagebetrugs, der über soziale Netzwerke – insbesondere WhatsApp – gezielt ahnungslose Verbraucher anspricht.

    Im Zentrum steht eine Gruppe mit dem Namen „DAX Vermögensführung 705“, in der sich mutmaßliche Betrüger als Repräsentanten des US-Investmenthauses Charles Schwab ausgeben.


    🎭 Vorgehensweise der Täter

    Die Täter nutzen gefälschte Identitäten:

    • „Dr. Luca Weber“, angeblich Chief Analyst bei Charles Schwab

    • „Karolina Schwarz“, angebliche Assistentin

    📲 Über tägliche Nachrichten, angebliche Marktanalysen und Schulungen per WhatsApp wird Vertrauen aufgebaut.
    📈 Die Gruppenmitglieder werden aufgefordert, zur Unterstützung eines angeblichen Wettbewerbs ein „Institutionenkonto bei Charles Schwab“ zu eröffnen – über die App „schwe.de“, die im Google Play Store verfügbar war.

    💸 Es erfolgen Einzahlungen auf ein Konto bei:
    EASY PAYMENT and FINANCE, E.P., S.A.
    📍 Madrid | IBAN: ES1468490001560007517510

    Zunächst erfolgen scheinbare Gewinnauszahlungen, um Seriosität zu suggerieren. Spätere Auszahlungsversuche werden mit angeblichen Wettbewerbssperren blockiert – das Kapital bleibt einbehalten.


    🧾 Auffällige Merkmale des Betrugs:

    • Missbrauch bekannter Namen (z. B. Charles Schwab, Anja Kohl)

    • Nutzung fingierter Finanz-Apps und irreführender Logos

    • Kommunikation ausschließlich über WhatsApp

    • Zahlungen an ausländische E-Geld-Institute

    • Versprochene Gewinne, aber keine Auszahlungen

    • Nachforderungen angeblicher „Auszahlungsgebühren“


    🛑 Dringende Warnzeichen für Verbraucher:

    • Kein Impressum, keine erkennbare Genehmigung der BaFin

    • Aufforderung zur Kontoeröffnung in Drittstaaten

    • App-Downloads außerhalb bekannter Finanzplattformen

    • Druck zur schnellen Zahlung

    • Keine Rückzahlung, sobald größere Summen überwiesen wurden


    ⚖️ Rechtlicher Hintergrund

    • § 32 KWG: Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne BaFin-Genehmigung ist verboten

    • § 134 BGB: Verträge ohne erforderliche Erlaubnis sind nichtig

    • § 263 StGB: Betrug ist strafbar

    • § 675u BGB: Nicht autorisierte Zahlungen müssen erstattet werden

    • § 43 GwG, § 25h KWG: Banken haben Pflichten zur Verdachtsmeldung


    🛡️ Vorgehen der Kanzlei Eser

    Wir prüfen zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Schritte:

    • Rückforderung gegenüber der Empfängerbank

    • Haftungsprüfung gegenüber Hausbanken bei Versäumnissen

    • Beschwerden bei Aufsichtsbehörden (BaFin, CNMV)

    • Beweissicherung und außergerichtliche Vergleichsverhandlungen

    📊 In den letzten vier Monaten wurden durch unsere Tätigkeit
    über 400.000 EUR an Schadenssummen gesichert oder zurückgeholt.


    ✅ Empfehlungen für Geschädigte

    1. Keine weiteren Zahlungen leisten

    2. Screenshots, Chatverläufe, Zahlungsbelege sichern

    3. App sofort deinstallieren

    4. Strafanzeige bei der Polizei erstatten

    5. Hausbank kontaktieren, Zahlungsrückruf prüfen

    6. Kostenlose Ersteinschätzung bei Kanzlei Eser einholen


    📌 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser warnt:

    „Wer zu lange zögert, riskiert den Totalverlust. Viele Betroffene handeln aus Scham nicht – das spielt den Tätern direkt in die Hände.“


    📍 Die Kanzlei Eser ist bundesweit tätig

    Aktuell vertreten wir über 130 Mandanten in WhatsApp-Betrugsfällen


    Kontakt für geschädigte Anleger:

    Kanzlei Eser Law
    Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
    📞 Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
    📧 E-Mail: info@eser-law.de
    🌐 Web: www.eser-law.de


    Bitte verbreiten Sie diese Warnung weiter – jede Stunde zählt.



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