Die Kanzlei Eser Law warnt eindringlich vor einem aktuellen Fall organisierten Anlagebetrugs, der über soziale Netzwerke – insbesondere WhatsApp – gezielt ahnungslose Verbraucher anspricht.
Im Zentrum steht eine Gruppe mit dem Namen „DAX Vermögensführung 705“, in der sich mutmaßliche Betrüger als Repräsentanten des US-Investmenthauses Charles Schwab ausgeben.
🎭 Vorgehensweise der Täter
Die Täter nutzen gefälschte Identitäten:
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„Dr. Luca Weber“, angeblich Chief Analyst bei Charles Schwab
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„Karolina Schwarz“, angebliche Assistentin
📲 Über tägliche Nachrichten, angebliche Marktanalysen und Schulungen per WhatsApp wird Vertrauen aufgebaut.
📈 Die Gruppenmitglieder werden aufgefordert, zur Unterstützung eines angeblichen Wettbewerbs ein „Institutionenkonto bei Charles Schwab“ zu eröffnen – über die App „schwe.de“, die im Google Play Store verfügbar war.
💸 Es erfolgen Einzahlungen auf ein Konto bei:
EASY PAYMENT and FINANCE, E.P., S.A.
📍 Madrid | IBAN: ES1468490001560007517510
Zunächst erfolgen scheinbare Gewinnauszahlungen, um Seriosität zu suggerieren. Spätere Auszahlungsversuche werden mit angeblichen Wettbewerbssperren blockiert – das Kapital bleibt einbehalten.
🧾 Auffällige Merkmale des Betrugs:
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Missbrauch bekannter Namen (z. B. Charles Schwab, Anja Kohl)
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Nutzung fingierter Finanz-Apps und irreführender Logos
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Kommunikation ausschließlich über WhatsApp
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Zahlungen an ausländische E-Geld-Institute
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Versprochene Gewinne, aber keine Auszahlungen
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Nachforderungen angeblicher „Auszahlungsgebühren“
🛑 Dringende Warnzeichen für Verbraucher:
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Kein Impressum, keine erkennbare Genehmigung der BaFin
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Aufforderung zur Kontoeröffnung in Drittstaaten
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App-Downloads außerhalb bekannter Finanzplattformen
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Druck zur schnellen Zahlung
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Keine Rückzahlung, sobald größere Summen überwiesen wurden
⚖️ Rechtlicher Hintergrund
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§ 32 KWG: Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne BaFin-Genehmigung ist verboten
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§ 134 BGB: Verträge ohne erforderliche Erlaubnis sind nichtig
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§ 263 StGB: Betrug ist strafbar
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§ 675u BGB: Nicht autorisierte Zahlungen müssen erstattet werden
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§ 43 GwG, § 25h KWG: Banken haben Pflichten zur Verdachtsmeldung
🛡️ Vorgehen der Kanzlei Eser
Wir prüfen zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Schritte:
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Rückforderung gegenüber der Empfängerbank
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Haftungsprüfung gegenüber Hausbanken bei Versäumnissen
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Beschwerden bei Aufsichtsbehörden (BaFin, CNMV)
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Beweissicherung und außergerichtliche Vergleichsverhandlungen
📊 In den letzten vier Monaten wurden durch unsere Tätigkeit
über 400.000 EUR an Schadenssummen gesichert oder zurückgeholt.
✅ Empfehlungen für Geschädigte
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Keine weiteren Zahlungen leisten
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Screenshots, Chatverläufe, Zahlungsbelege sichern
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App sofort deinstallieren
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Strafanzeige bei der Polizei erstatten
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Hausbank kontaktieren, Zahlungsrückruf prüfen
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Kostenlose Ersteinschätzung bei Kanzlei Eser einholen
📌 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser warnt:
„Wer zu lange zögert, riskiert den Totalverlust. Viele Betroffene handeln aus Scham nicht – das spielt den Tätern direkt in die Hände.“
📍 Die Kanzlei Eser ist bundesweit tätig
Aktuell vertreten wir über 130 Mandanten in WhatsApp-Betrugsfällen
Kontakt für geschädigte Anleger:
Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
📞 Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
📧 E-Mail: info@eser-law.de
🌐 Web: www.eser-law.de
Bitte verbreiten Sie diese Warnung weiter – jede Stunde zählt.