Der Begriff Vaterschaftsurlaub (alternativ auch Familienstartzeit) bezeichnet eine bezahlte Freistellung für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile unmittelbar nach der Geburt eines Kindes. Ziel ist es, die frühe Bindung zum Kind zu stärken und die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zu fördern. Wie genau der Vaterschaftsurlaub in Deutschland funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Vaterschaftsurlaub nach europäischem Standard
Während der Mutterschutz im deutschen Arbeitsrecht einen hohen Stellenwert hat, mussten Väter hierzulande lange Zeit das Nachsehen haben. Einen richtigen Vaterschaftsurlaub, wie es ihn in anderen europäischen Ländern längst gibt, ist auch heute noch gesetzlich nicht verankert.
Dabei hat die Europäische Union bereits 2019 eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie verabschiedet, die den Mitgliedstaaten auftrug, innerhalb von drei Jahren einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub in ihren Rechtsordnungen einzuführen. Der würde unter anderem Folgendes enthalten:
- Bezahlte Freistellung für insgesamt zehn Tage (Zwei Arbeitswochen) direkt nach der Geburt,
- Anspruchsberechtigt sind Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile,
- Die Möglichkeit einer Elternzeit bleibt weiterhin bestehen. Der Vaterschaftsurlaub wird auch nicht darauf angerechnet
Besonders erfreulich: Auch Alleinerziehende würden von den Plänen der Richtlinie profitieren, da sie eine Person ihrer Wahl (z.B. Freundinnen, Freunde oder Verwandte) als “Vaterersatz” bestimmen könnten, die dann diesen bezahlten Urlaub wahrnehmen kann. Umgesetzt wurde davon bislang aber noch nichts.
Alternativen zum Vaterschaftsurlaub in Deutschland
In Deutschland existiert also trotz EU-rechtlicher Vorgaben derzeit noch kein gesetzlich verankerter Vaterschaftsurlaub. Väter können jedoch Elternzeit beantragen, die für beide Elternteile pro Kind bis zu 36 Monate umfasst und flexibel aufgeteilt werden kann. Während der Elternzeit erhalten Sie jedoch kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen, welches zwischen 65 und 67% Ihres üblichen Einkommens liegt und maximal 14 Monate ausgezahlt wird.
Alternativ gewähren einige Arbeitgeber freiwillig Sonderurlaub von ein bis drei Tagen zur Geburt eines Kindes. Für (werdende) Väter ist also trotz fehlender gesetzlicher Regelungen ein gewisser Spielraum vorhanden, den sie nutzen können, um ihrer Rolle als Bezugsperson gerecht werden zu können.
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