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    Home » Wann macht man sich strafbar?
    Rechtsformen

    Wann macht man sich strafbar?

    adminBy adminMai 30, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Einleitung und Relevanz des Themas:

    Phishing ist mittlerweile ein äußerst verbreitetes Phänomen im Internet und kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen erheblich schädigen. Unter Phishing versteht man den Versuch, beispielsweise durch gefälschte E-Mails oder Webseiten, an vertrauliche Daten wie Passwörter, Kreditkarteninformationen oder andere personenbezogene Informationen zu gelangen. Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland – insbesondere auch in München – arbeiten daher intensiv daran, Personen, die Phishing betreiben oder daran mitwirken, zu überführen. Aufgrund der oftmals grenzüberschreitenden Dimension ist die Rechtslage komplex. Gerade die internationale Vernetzung macht die Aufklärung solcher Delikte besonders aufwändig.

    Rechtliche Grundlagen: § 263a StGB, § 202a StGB und weitere Vorschriften:

    Beim Phishing stellen sich mehrere strafrechtliche Tatbestände, je nachdem, auf welche Weise die Daten erlangt oder verwendet werden. Zentral kann zunächst der Tatbestand des Computerbetrugs nach § 263a Strafgesetzbuch (StGB) sein. Dabei wird wie beim „klassischen“ Betrug (§ 263 StGB) eine Täuschungshandlung vorgenommen, nur dass diese Täuschung durch manipulation oder unbefugte Verwendung von Daten oder Programmen erfolgt. Weiterhin kann das Ausspähen von Daten nach § 202a StGB relevant werden, wenn alleine schon das unbefugte Verschaffen oder Abfangen von Daten im Vordergrund steht. Je nach Sachverhalt kommen auch § 202b StGB (Abfangen von Daten) und § 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) in Betracht. Auch Beihilfe zu solchen Delikten kann strafbar sein.

    Praktische Beispiele:

    Wie Phishing abläuft:

    • Ein Täter versendet E-Mails, die optisch seriösen Banken oder Online-Shops ähneln.
    • Der Empfänger wird aufgefordert, seine Login-Daten zu bestätigen oder neue Kontoinformationen einzugeben.
    • Mit diesen erlangten Daten können die Täter unbefugt auf das Bankkonto des Opfers zugreifen oder andere Account-Daten missbrauchen.
    • Viele Phishing-Angriffe finden dabei automatisiert und massenhaft statt. Oftmals sitzt der Täter nicht mal in Deutschland.
    • Gerade hier in München werden immer häufiger auch Unternehmen Opfer von Phishing-Kampagnen, da sie über Geschäfts-E-Mails erreichbar sind und hohe finanzielle Verluste drohen.

    Strafmaß und Folgen für Täter:

    Bei Computerbetrug nach § 263a StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen (bspw. gewerbs- oder bandenmäßige Begehung nach § 263 Abs. 3 StGB in Verbindung mit § 263a StGB) kann das Strafmaß deutlich höher ausfallen. Daneben können auch empfindliche Geldbußen sowie Einziehungen von Tatmitteln (z.B. IT-Ausstattung) angeordnet werden. Gerade bei professionellen Phishing-Attacken, bei denen hohe Schäden entstehen, besteht eine erhebliche Gefahr, eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu erhalten.

    Rechte betroffener Personen:

    Beschuldigte und Opfer:

    • Beschuldigte haben ein Aussageverweigerungsrecht und sollten dieses nach Möglichkeit zunächst nutzen, bevor sie sich zu den Vorwürfen äußern. Insbesondere in München und anderswo empfiehlt es sich, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen.
    • Opfer sollten niemals den Kontakt zur Täterseite selbst suchen, sondern direkt über eine spezialiserte Anwaltskanzlei und ggf. die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen unterstützen. Wer Opfer einer Phishing-Attacke in München wurde, kann insbesondere eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und auf Wunsch unsere Kanzlei einschalten.
    • Auch Geschädigte sollten eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Ansprüche (etwa Schadensersatz) verfolgen zu können sowie ihre Rechte im Strafverfahren zu wahren.

    Verteidigungsstrategien und der wichtige Schritt zum Anwalt:

    Je nach konkreter Vorwurfslage ist die Verteidigung im Phishing-Bereich hoch komplex. Die digitalen Spuren sind zwar oft umfangreich, aber für Laien auch schwer nachvollziehbar. Gerade in IT-Strafsachen sind profunde technische und juristische Kenntnisse erforderlich, um die Beweislage angemessen einschätzen und geeignete Beweis- oder Prozessstrategien ergreifen zu können. Bereits kleine Fehler in einer frühen Phase des Ermittlungsverfahrens können fatale Konsequenzen haben. Daher ist es ratsam, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Als erfahrene Strafverteidiger in München können wir die Ermittlungsakten sichten und die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten.

    Ablauf des Verfahrens und Kooperation mit Behörden:

    Das Strafverfahren beginnt in der Regel mit den polizeilichen Ermittlungen unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft. Bei Verdacht auf Phishing-Aktivitäten werden oft Datenträger beschlagnahmt, Konten durchsucht oder Online-Verkehrsdaten ausgewertet. Eine Vorladung zur Polizei kann folgen, bei dringendem Tatverdacht sogar eine Verhaftung. Gerade in München arbeiten wir regelmäßig mit den dortigen Staatsanwaltschaften zusammen und kennen die Abläufe in solchen Verfahren. Die Zusammenarbeit mit der Verteidigung kann entscheidend sein, um das beste Ergebnis zu erreichen und beispielsweise Einstellungen des Verfahrens zu erwirken oder zumindest das Strafmaß zu minimieren.

    Warum ein Rechtsanwalt unbedingt notwendig ist:

    Die Komplexität des IT-Strafrechts bringt es mit sich, dass es für den Laien nahezu unmöglich ist, die Rechtslage korrekt zu erfassen und sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft fehlerfrei zu äußern. Mehr noch, strategische Entscheidungen – etwa ob eine Aussage gemacht wird, ob Einlassungen zu technischen Details erfolgen oder ob man Beweisanträge stellt – können den gesamten weiteren Verlauf prägen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die relevanten Gesetze, aktuelles Fachwissen und die Rechtsprechung, um im Sinne des Beschuldigten abwägen zu können. Wir in München bieten dazu umfassende Beratung und Verteidigung an. Termine können ganz einfach direkt über unsere Webseite (bzw. unseren Kalender) vereinbart werden: https://termin.rechtsanwalt-erhard.de.

    Fazit: Frühzeitige Beratung ist entscheidend

    Bei dem Verdacht eines Phishing-Delikts oder wenn eine polizeiliche Vorladung droht, sollte man nicht zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die rechtzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers kann den entscheidenden Unterschied machen – sei es in München oder bundesweit. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihre Rechte wahrt und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation bietet. Dabei reicht das Spektrum der Möglichkeiten von einer Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsstadium bis hin zur gezielten Prozessführung. Eine kompetente Beratung und Verteidigung schützt nicht nur vor Fehlentscheidungen, sondern kann auch dazu beitragen, negative Auswirkungen auf das berufliche und private Umfeld zu minimieren.



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