Welche Inhalte sind besonders gefährlich?
1. Kinderpornografische Inhalte (§ 184b StGB)
Bereits der Besitz oder das Teilen von Dateien, auf denen Kinder in sexuellen Handlungen dargestellt werden, ist strafbar. Auch wenn Sie den Inhalt nur „aus Versehen“ bekommen, können Sie sich strafbar machen.
Gleiches gilt natürlich auch für jugendpornographische (§ 184c StGB) oder tierpornographische (§ 184a StGB) Inhalte
Verteidigungsstrategien beim Vorwurf „Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornographie“ (§ 184b StGB) erfahren Sie in diesem Beitrag.
2. Volksverhetzende Inhalte (§ 130 StGB)
Dazu gehören zum Beispiel Aufrufe zu Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen oder rassistische Inhalte.
3. Gewaltdarstellungen (§ 131 StGB)
Videos oder Bilder, die grausame oder unmenschliche Gewalttaten zeigen (z. B. Hinrichtungen, Folter, Tierquälerei), dürfen nicht verbreitet werden.
4. Verfassungswidrige Symbole (§ 86a StGB)
Wer Nazi-Symbole, Hitlergrüße oder ähnliche Zeichen teilt oder postet, kann sich strafbar machen.
5. Religionsbeschimpfung (§ 166 StGB)
Wer Inhalte verbreitet, die religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse beschimpfen, kann sich ebenfalls strafbar machen.