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    Home » Vorladung wegen Geldwäsche nach Krypto-Betrug – was tun?
    Rechtsformen

    Vorladung wegen Geldwäsche nach Krypto-Betrug – was tun?

    adminBy adminJuni 24, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Sie haben eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten, nachdem Sie Opfer eines Krypto-Betrugs wurden? Erfahren Sie hier, was jetzt strafrechtlich auf dem Spiel steht.

    Geldwäschevorwurf nach Krypto-Betrug: Was Betroffene jetzt wissen müssen

    Immer mehr Menschen in Deutschland werden Opfer unseriöser Krypto-Plattformen – und erleben einen doppelten Schock: Nach dem finanziellen Verlust folgt plötzlich eine polizeiliche Vorladung wegen Geldwäsche. Wer selbst glaubte, betrogen worden zu sein, sieht sich auf einmal als Beschuldigter in einem Strafverfahren. Doch was steckt hinter diesem Trend? Und wie sollten Betroffene auf einen Geldwäscheverdacht im Zusammenhang mit Kryptowährungen reagieren?


    Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche bei Krypto-Transaktionen

    Die typischen Fälle beginnen harmlos: Eine Krypto-Plattform verspricht hohe Gewinne. Überweisungen oder Einzahlungen erfolgen über Banken, Zahlungsdienstleister oder Krypto-Exchanges. Sobald die Auszahlung scheitert, erkennen viele: Es handelt sich um Anlagebetrug. Doch im Nachgang schalten Ermittlungsbehörden nicht nur wegen des Betrugs ein, sondern auch wegen Geldwäsche – gerade dann, wenn hohe Summen bewegt wurden oder Zahlungen aus Drittkonten erfolgten.

    Der § 261 Strafgesetzbuch (StGB) stellt die Geldwäsche unter Strafe – auch dann, wenn jemand leichtfertig Vermögenswerte aus einer Straftat annimmt oder weiterleitet. Die Freiheitsstrafe liegt bei bis zu zehn Jahren, besonders bei Summen über 100.000 €.


    Warum Krypto-Opfer plötzlich als Täter gelten

    Die Strafverfolgung unterscheidet nicht automatisch zwischen Opfer und Täter. Wer unreflektiert Zahlungen entgegennimmt oder weiterleitet, gilt im schlimmsten Fall als Geldwäscher – selbst wenn er ursprünglich selbst betrogen wurde. Typisch ist:

    • Gutschrift von Beträgen auf das eigene Konto,

    • Weiterleitung an vermeintliche „Verifizierungsstellen“ oder „Börsen“,

    • Nutzung von Krypto-Plattformen mit dubiosem Impressum.

    Sobald die Herkunft des Geldes unklar ist oder Bezüge zu betrügerischen Netzwerken bestehen, wird das Konto auffällig – und Betroffene geraten ins Visier der Polizei.


    Vorladung wegen Geldwäsche: So verhalten Sie sich richtig

    Wer eine polizeiliche Vorladung wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen erhält, muss eines sofort tun: schweigen.
    Aussagen ohne vorherige Akteneinsicht oder rechtliche Vertretung sind gefährlich und können als Geständnis oder Mitwisserschaft gewertet werden.

    Zudem gilt: Auch wenn man glaubt, „nur Opfer“ zu sein – die Strafverfolgungsbehörden bewerten Sachverhalte streng objektiv. Nur durch eine professionelle Verteidigung kann geklärt werden, ob tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt oder ob das Verhalten als fahrlässig, aber straflos einzustufen ist.


    Geldwäschevorwurf ist kein Bagatelldelikt

    Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche kann existenzielle Folgen haben:

    • Eintragung im Führungszeugnis (Vorstrafe),

    • Sperrung von Bankkonten und Wallets,

    • Einziehung von Vermögen (auch bei Unschuld),

    • Massive Einschränkungen bei Beruf und Reisen.

    Betroffene sollten sich bewusst machen: Es handelt sich um einen Verbrechenstatbestand. Entsprechend scharf sind die Ermittlungen – auch bei erstmaligen Auffälligkeiten.


    Häufige Fehler bei Vorladungen wegen Geldwäsche

    Viele machen den Fehler, die Vorladung auf die leichte Schulter zu nehmen oder mit „Erklärungen“ zur Polizei zu gehen. Häufige Irrtümer:

    • „Ich wollte ja nur helfen“ – genügt nicht zur Entlastung.

    • „Ich bin doch selbst Geschädigte“ – schützt nicht automatisch vor Strafverfolgung.

    • „Ich kann das alles erklären“ – ohne Akteneinsicht ein hohes Risiko.

    Strafverfahren wegen Geldwäsche können eingestellt werden – aber nur dann, wenn frühzeitig die richtige Verteidigungsstrategie entwickelt wird.

    Wenn Sie eine Vorladung wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen erhalten haben, zögern Sie nicht: Lassen Sie den Sachverhalt professionell prüfen, bevor Sie sich äußern. Eine fundierte rechtliche Einordnung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.

    Kontaktieren Sie uns vertraulich für eine erste Einschätzung und die Klärung der nächsten Schritte.

    Hinweis: Dieser Artikel dient der rechtlichen Orientierung für Betroffene, die eine Vorladung wegen Geldwäsche nach einem Krypto-Investment erhalten haben. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

    Mehr zum Thema Kypto-Betrug: 

    FAQ: Geldwäschevorwurf bei Krypto-Opfern



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