Das Internet ist längst fester Bestandteil unseres Alltags. Doch die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern leider auch neue Formen von Kriminalität mit sich – darunter das Cybermobbing. Wenn Sie wegen Cybermobbing eine Vorladung von der Polizei erhalten, steht Ihr Leben plötzlich auf dem Kopf.
Viele wissen nicht, wie sie sich in einer solchen Situation richtig verhalten sollen. Dabei kann eine Vorladung wegen Cybermobbing schwerwiegende Folgen haben, wie Geldstrafen, Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis oder sogar Freiheitsstrafen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen ausführlich, welche Rechte Sie bei einer Vorladung haben, welche Straftatbestände relevant sind und wie Sie sich bestmöglich verteidigen können.
Was bedeutet eine Vorladung wegen Cybermobbing?
Eine Vorladung ist eine Aufforderung, die Sie von der Polizei erhalten, um zu einem Ermittlungsverfahren gehört zu werden. Im Zusammenhang mit Cybermobbing heißt das konkret:
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Die Polizei möchte Ihre Sicht der Dinge erfahren.
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Es besteht der Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben könnten, z. B. Beleidigung oder Verleumdung.
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Die Vorladung ist noch keine Anklage, sondern Teil der Ermittlungen.
Warum ist eine Vorladung ernst zu nehmen?
Eine Vorladung ist kein bloßer Formalakt. Eine unbedachte Aussage kann die Ermittlungen gegen Sie beschleunigen und sogar die Grundlage für eine Anklage schaffen. Deshalb gilt: Nehmen Sie die Vorladung ernst, aber verlieren Sie nicht den Kopf!
Häufige Straftatbestände bei Cybermobbing
Cybermobbing beruht oft auf strafrechtlich relevanten Handlungen, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Besonders wichtig sind hier die Paragraphen:
§ 185 StGB – Beleidigung
Die Beleidigung ist einer der häufigsten Vorwürfe bei Cybermobbing. Hierunter fallen alle ehrverletzenden Äußerungen, die eine Person herabwürdigen oder verunglimpfen.
Beispiele: Beschimpfungen, Schimpfwörter, abwertende Kommentare in Foren oder sozialen Netzwerken.
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe; bei öffentlicher Verbreitung bis zu 2 Jahre.
§ 186 StGB – Üble Nachrede
Bei der üblen Nachrede behauptet oder verbreitet jemand Tatsachen über eine Person, die diese herabsetzen können – allerdings ohne dass diese Tatsachen erwiesen wahr sind.
Beispiel: Die falsche Behauptung, jemand habe bei der Arbeit gestohlen, ohne dass dies stimmt.
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe; bei öffentlicher Verbreitung bis zu 2 Jahre.
§ 187 StGB – Verleumdung
Die Verleumdung ist ein besonders schwerer Fall der üblen Nachrede: Hier wird wissentlich eine falsche Tatsache verbreitet, die geeignet ist, das Ansehen der Person nachhaltig zu schädigen.
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; bei öffentlicher Verbreitung bis zu 5 Jahre.
Die besondere Herausforderung: Cybermobbing und die öffentliche Verbreitung
Im Internet verbreiten sich Inhalte schnell und können oft nicht vollständig gelöscht werden. Das verschärft die Situation bei Cybermobbing.
Werden strafbare Inhalte öffentlich gepostet oder geteilt, erhöht sich das Strafmaß deutlich – auch die Schwere des Falls kann dadurch zunehmen. Das gilt z. B. bei Beleidigungen in sozialen Medien, Verbreitung von Gerüchten in Chatgruppen oder der Veröffentlichung von kompromittierendem Bildmaterial.
Was tun bei einer Vorladung wegen Cybermobbing?
1. Ruhe bewahren und Vorladung genau lesen
Prüfen Sie genau, von welcher Behörde die Vorladung stammt, was der Tatvorwurf ist und zu welchem Termin Sie geladen sind. Ignorieren Sie eine Vorladung niemals!
2. Anwalt kontaktieren
Suchen Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger auf, idealerweise mit Schwerpunkt im Bereich Cybercrime und Persönlichkeitsrecht. Der Anwalt kann Ihre Rechte schützen, die Situation bewerten und Sie vor der Vernehmung begleiten.
3. Keine eigenen Recherchen oder Kontaktaufnahme mit dem Opfer
Vermeiden Sie es, selbst das mutmaßliche Opfer zu kontaktieren oder in sozialen Netzwerken selbst nach Beweisen zu suchen. Das kann den Tatvorwurf verschlimmern.
4. Beweismaterial sichern
Falls Ihnen bekannt ist, welche Äußerungen oder Inhalte als Grundlage für die Vorwürfe dienen, sollten Sie diese Beweise sichern – zum Beispiel Screenshots von Nachrichten oder Kommentaren.
Ihre Rechte bei einer Vorladung: Das sollten Sie wissen
Aussageverweigerungsrecht
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Das gilt auch, wenn Sie verdächtigt werden. Sie können jederzeit die Aussage verweigern.
Recht auf Anwalt
Sie dürfen jederzeit einen Anwalt hinzuziehen und sollten das unbedingt tun. Der Anwalt kann auch direkt mit den Behörden kommunizieren.
Recht auf Akteneinsicht
Sie haben das Recht, nach Akteneinsicht zu verlangen, um zu wissen, was genau gegen Sie vorliegt.
Wie unterstützt Sie ein Anwalt bei einer Vorladung wegen Cybermobbing?
Ein Strafverteidiger übernimmt verschiedene wichtige Aufgaben:
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Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten
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Analyse des Vorwurfs und Prüfung der Beweislage
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Vorbereitung auf die Vernehmung
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Begleitung zu Polizei- oder Staatsanwaltschaftsterminen
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Verhandlung mit Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft
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Vertretung vor Gericht, falls Anklage erhoben wird
Die richtige Verteidigungsstrategie kann entscheidend sein, um Strafverfahren zu beenden oder Strafmaß zu reduzieren.
Mögliche Verteidigungsstrategien bei Cybermobbing
Tatsachenbehauptungen überprüfen
Manchmal sind die gegen Sie vorgebrachten Vorwürfe falsch oder übertrieben. Ein Anwalt hilft zu prüfen, ob die behaupteten Tatsachen wirklich unwahr sind.
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung
Nicht jede harte Kritik ist strafbar. Die Grenze zur Meinungsfreiheit ist oft schmal, doch hier kann eine juristische Einschätzung helfen.
Rechtfertigungsgründe
Es gibt Situationen, in denen eine Tat gerechtfertigt ist – z. B. wenn berechtigtes Interesse an der öffentlichen Information vorliegt.
Was droht bei Verurteilung wegen Cybermobbing?
Die Strafen können variieren:
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Geldstrafen
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Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren (insbesondere bei Verleumdung)
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Einträge im Führungszeugnis
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In besonders schweren Fällen auch Berufsverbote
Fazit: Ihre Verteidigung bei einer Vorladung wegen Cybermobbing
Eine Vorladung wegen Cybermobbing kann eine ernsthafte Belastung sein, muss aber nicht das Ende bedeuten. Mit der richtigen Strategie und kompetenter anwaltlicher Unterstützung können Sie sich effektiv verteidigen.
Zögern Sie nicht, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Das schützt Sie vor Fehlern und erhöht Ihre Chancen, das Verfahren erfolgreich zu meistern.
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Rechtsanwalt Tom Beisel
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