Das BGH-Urteil im Fokus
Der BGH stellte in seinem Urteil vom 3. Dezember 2024 klar, dass Banken bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung strenge Vorgaben beachten müssen. Fehlerhafte Berechnungen oder unklare Vertragsklauseln können dazu führen, dass Verbraucher keine oder eine deutlich geringere Entschädigung zahlen müssen.
Wichtige Punkte des Urteils:
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Banken müssen alle relevanten Kosten und Vorteile detailliert darlegen.
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Verträge mit ungenauen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung sind unwirksam.
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Verbraucher können zu viel gezahlte Beträge auch nachträglich zurückfordern.
Sind Sie betroffen? Kunden von Volksbanken, Sparda-Banken und Sparkassen aufgepasst!
Insbesondere bei Volksbanken, Sparda-Banken und Sparkassen treten immer wieder Fehler auf. Diese Banken berechnen die Vorfälligkeitsentschädigung oft auf Basis fehlerhafter oder unvollständiger Verträge. Lassen Sie Ihren Fall von Experten prüfen – es könnten erhebliche Rückzahlungen auf Sie warten!
Einfacher Ablauf in drei Schritten:
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Kostenlose Ersteinschätzung: Laden Sie Ihren Kreditvertrag hoch und erhalten Sie eine schnelle Einschätzung.
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Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung: Wir klären, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
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Ansprüche durchsetzen: Wir verhandeln mit der Bank oder gehen, falls nötig, rechtlich gegen sie vor.
So können Sie handeln:
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Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag: Verträge nach dem 21. März 2016 müssen besonders transparente Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung enthalten. Ist das nicht der Fall, können Sie sich die Gebühr oft komplett sparen.
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Nutzen Sie unseren Schnellcheck: Mit unserem kostenlosen Service prüfen wir Ihren Fall unverbindlich und geben Ihnen eine kompetente Ersteinschätzung.
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Sichern Sie sich rechtlichen Beistand: Sollten Fehler oder unzulässige Klauseln vorliegen, setzen wir Ihre Rechte entschlossen durch.
Rechtsschutzversicherung: Ihr Rückhalt
Viele Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten einer Überprüfung und juristischen Vertretung bei Vorfälligkeitsentschädigungen. Wir übernehmen die Deckungsanfrage für Sie – schnell, unkompliziert und kostenfrei.
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