Am 05.05.2025 haben die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH verlautbart, dass sie an ihre Anleger weniger als 5 % auf den Nominalbetrag der Vermögensanlage an ihre Anleger zahlen können und auf bereits entstandene und noch entstehende Zinsansprüche keine Zahlungen leisten können.
Insofern droht ein fast vollständiger Zahlungsausfall für die Anleger.
Beide Gesellschaften haben sog. nachrangige Namensschuldverschreibungen herausgegeben. Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um Darlehen, welche der Anleger der Emittentin zur Verfügung stellt, allerdings mit dem Pferdefuß, dass eine Rückzahlung des Darlehens bzw. Zinszahlungen unter dem Vorbehalt stehen, dass die Gesellschaft durch entsprechende Zahlungen an Anleger nicht in die Gefahr der Insolvenz gerät.
Im Insolvenzfall droht zudem ein Forderungsausfall, da Nachranggläubiger, wie der Name es bereits vermuten lässt, erst nach den „normalen“ Gläubigern bedient werden.
Daher handelt es sich bei Nachrangdarlehen oder Nachrangschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen. In der Regel sind sich Anleger über die Risiken dieser Anlageformen nicht bewusst.
Über diese besonderen Risiken sind Anleger umfassend und ordnungsgemäß durch einen Anlagevermittler bzw. Anlageberater aufzuklären. Versäumt er dies so kommen Schadensersatzansprüche in Betracht
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrechtsind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
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