Um nach Deutschland zu kommen, wird häufig ein Visum benötigt. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Visa, die man für die Einreise nach Deutschland beantragen kann. Es kommt jedoch vor, dass das beantragte Visum von der Botschaft/dem Konsulat abgelehnt wird. Der folgende Beitrag gewährt einen Überblick, aus welchen Gründen ein Visum oft abgelehnt wird.
Ein erster oft vorkommender Ablehnungsgrund ist, dass die Botschaft der Annahme ist, es fehle an dem Willen des Antragstellers, in sein Heimatland zurückzukehren. Dies kommt logischerweise immer dann vor, wenn der Antragsteller ein Schengen-Visum, also ein Visum für maximal 90 Tage, beantragt hat. Die Botschaft hat dann den Verdacht, dass die Person das Schengen-Visum lediglich beantragt hat, um nach Deutschland zu kommen und sodann dauerhaft bleiben möchte, beispielsweise über die Stellung eines Asylantrags.
Andere häufige Ablehnungsgründe treten im Rahmen des Familiennachzugs hervor. So wird etwa regelmäßig angenommen, dass eine sog. Scheinehe vorliegt, mithin eine Ehe, die nur geschlossen wurde, damit der Antragsteller einen Aufenthalt in Deutschland bekommt. Außerdem lehnt die Botschaft Visaanträge regelmäßig mit der Begründung ab, die geschlossene Ehe sei nach deutschen Maßstäben nicht wirksam.
Ein weiterer Grund für die Ablehnung eines Visums ist zu finden bei Anträgen aus humanitären Gründen. Für ein solches Visum wird vorausgesetzt, dass die besondere Härtefallsituation präzise dargelegt und begründet wird. Die diesbezügliche Rechtsprechung ist restriktiv. Dies wird häufig von den antragsteilenden Personen vernachlässigt.
Bei Visaanträgen aus beruflichen Gründen kommt es regelmäßig vor, dass der Bewerber nicht die erforderlichen Qualifikationen nachweisen konnte, z.B. fehlende Sprachkenntnisse oder ein Studium, welches nicht den geforderten deutschen Anforderungen entspricht. Bei Selbstständigen wiederum fehlt es häufig an dem Nachweis der wirtschaftlichen Rentabilität.
Sollte Ihr Antrag für ein Visum nach Deutschland abgelehnt werden, müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen. Sie haben die Möglichkeit, hiergegen vorzugehen mittels Remonstration und/oder Klage. Häufig werden Anträge für ein Visum nach Deutschland nämlich zu Unrecht abgelehnt. Meine Kanzlei hat bereits eine Vielzahl von Verfahren geführt, in denen am Ende ein abgelehntes Visum doch noch genehmigt wurde und die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland problemlos möglich war.