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    Home » Verteidigung gegen gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – Was droht und wie Sie sich gegen eine Anzeige schützen
    Rechtsformen

    Verteidigung gegen gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – Was droht und wie Sie sich gegen eine Anzeige schützen

    adminBy adminJuni 9, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Plötzlich flattert eine polizeiliche Vorladung ins Haus: „Sie werden als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB vorgeladen.“ Jetzt stehen Sie vor vielen Fragen: Wie ernst ist der Vorwurf? Muss ich mit einer Haftstrafe rechnen? Soll ich der Polizei etwas sagen – oder lieber schweigen? Wie kann ich mich jetzt am besten verteidigen – und was sollten Sie auf keinen Fall tun?

    In diesem Artikel erfahren Sie, was gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB bedeutet, welche Strafen drohen, wie Sie sich verteidigen können und warum es wichtig ist, sofort einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.


    Was bedeutet „gefährliche Körperverletzung“ nach § 224 StGB?

    Gefährliche Körperverletzung ist eine „qualifizierte“ Form der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB). Der Gesetzgeber sieht sie als besonders strafwürdig an, weil die Tat mit einem höheren Gefährdungspotenzial verbunden ist.

    Hier der Gesetzestext:

    § 224 StGB – Gefährliche Körperverletzung
    (1) Wer die Körperverletzung

    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Wann wird eine Tat als „gefährlich“ eingestuft?

    Damit eine einfache Körperverletzung zur gefährlichen Körperverletzung wird, muss mindestens eines der in Absatz 1 genannten Merkmale erfüllt sein. Häufige Konstellationen sind:

    • Schläge mit einem gefährlichen Werkzeug (z. B. Flasche, Messer, Schlagstock, Gürtel, Glas)

    • Verwendung von Waffen (z. B. Pistole, Baseballschläger)

    • Gemeinschaftliche Begehung (z. B. eine Schlägerei mit mehreren Tätern)

    • Hinterlistiger Überfall (z. B. überraschender Angriff von hinten)

    • Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen (z. B. Gift, Säure)

    Schon eine Glasflasche oder ein Schlüsselbund kann als „gefährliches Werkzeug“ gelten – selbst wenn Sie es gar nicht als solches einsetzen wollten.


    Welche Strafen drohen bei gefährlicher Körperverletzung?

    Die Strafen sind empfindlich hoch:

    Eine Geldstrafe ist hier nicht mehr vorgesehen. Gerade bei gemeinschaftlicher Begehung oder gefährlichen Werkzeugen droht oft eine Haftstrafe ohne Bewährung – je nach Vorstrafen und den genauen Umständen.


    Unterschied zur einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB)

    Viele Mandanten fragen mich: „Warum werde ich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und nicht nur wegen einfacher Körperverletzung?“

    Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) bedeutet: Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder Gesundheitsschädigung (z. B. Schubsen, Schlagen).
    Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) bedeutet: Die Körperverletzung wird auf eine besonders gefährliche Weise begangen – etwa mit einer Waffe oder gemeinsam mit anderen.

    Schon die bloße Verwendung eines Alltagsgegenstands (z. B. einer Flasche) als Schlagwerkzeug reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft eine Anklage nach § 224 StGB erhebt.


    Verteidigungsstrategien bei gefährlicher Körperverletzung

    Gerade bei gefährlicher Körperverletzung ist eine gute Verteidigungsstrategie entscheidend, um eine hohe Strafe oder Untersuchungshaft zu vermeiden. Folgende Ansätze prüfe ich als erfahrener Strafverteidiger besonders genau:

    • Tatbestandsmerkmale hinterfragen: War das Werkzeug wirklich gefährlich? Kann man es auch anders interpretieren?

    • Vorsatz bestreiten: War Ihnen bewusst, dass Sie ein gefährliches Werkzeug eingesetzt haben? Oder war es eine spontane Auseinandersetzung?

    • Notwehr oder Notstand: Haben Sie sich nur verteidigt?

    • Keine Mittäterschaft: Waren Sie überhaupt aktiv beteiligt oder nur zufällig dabei?

    • Minder schwerer Fall: Gab es eine Provokation, eine spontane Eskalation oder eine besonders geringe Schuld? Das kann das Strafmaß erheblich senken.


    Muss ich mit Untersuchungshaft oder einer Hausdurchsuchung rechnen?

    Ja, das ist möglich. Die Staatsanwaltschaft kann bei Verdacht auf gefährliche Körperverletzung einen Haftbefehl beantragen, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Auch eine Hausdurchsuchung kommt vor, um beispielsweise die Tatwaffe oder andere Beweismittel zu sichern.

    Wichtig: Schweigen Sie konsequent und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne anwaltliche Beratung.


    Tipps für das Verhalten bei Polizei und Staatsanwaltschaft

    • Schweigen Sie – alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

    • Nehmen Sie sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger auf.

    • Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.

    • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.


    Fazit: Nicht ohne Strafverteidiger

    Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB ist ernst. Es drohen hohe Freiheitsstrafen und ein Eintrag ins Führungszeugnis. Lassen Sie sich nicht einschüchtern: Ich prüfe für Sie, ob die Vorwürfe berechtigt sind und wie wir die bestmögliche Verteidigungsstrategie aufbauen können.

    Kontaktieren Sie mich jetzt für eine Erstberatung.

    Rechtsanwalt Tom Beisel
    Telefon Notfall: 0172 8974716
    Telefon Kanzlei: 0208 30782630
    E-Mail: beisel@duckscheer.de



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