Vermoegenssteuer Spanien
Ein Immobilienkauf in Spanien, sei es privat oder mit einer deutschen GmbH, ab einem Kaufpreis von 700.000 Euro bedarf einer ordentlichen Steuerplanung und rechtlichen Begleitung, um Vermoegensschaeden zu vermeiden.
Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicekpaket in Spanien fuer die Vollabwicklung mit Rechtssicherheit.
Die Vermoegenssteuer in Spanien hat im Jahre 2025 weiterhin Gueltigkeit. Zu beachten ist vor allen Dingen fuer eine deutsche GmbH mit Immobilieneigentum in Spanien, dass auch diese bzw die Gesellschafter derselben vermoegenssteuerpflichtig in Spanien werden.
Der Art.5 b) des spanischen Vermoegenssteuergesetz knuepft die Steuerpflicht in der Vermoegenssteuer daran an, dass wenigstens 50% des Aktivvermoegens der deutschen Gmbh Immobilienvermoegen in Spanien haelt. Nicht genug damit, es wird auch nicht auf das Nettovermoegen in der Buchhaltung abgestellt, sondern auf den Verkehrswert der spanischen Immobilie zum 31.12. eines Jahres.
Immobilienverkehrswert 3.7 Mio Euro in Spanien
In Deutschland hat die GmbH eine Buerohausimmobilie zum Wert von 4 Mio Euro.
Fazit: Es besteht keine Vermoegenssteuerpflicht in Spanien.
Die kritischen Faelle sind.
In Deutschland gibt es kein Immobilienvermoegen, sondern 4 Mio Euro Wertpapiervermoegen.
Oder
Die GmbH hat eine Immobilie auf Mallorca. Gilt dort die 3 Mio Euro Befreiung in der Vermoegenssteuer auch fuer steuerlich Nichtansaessige ?
Liegt die Immobilie auf Teneriffa, Gran Canaria, gaebe es nur einen Freibetrag von 700.000 Euro, doch sind an der Gmbh mehrere Gesellschafter beteiligt, dann muesste sich der Freibetrag pro Kopf multiplizieren.
Oder schliesslich ist die Immobilie in Marbella, Malaga gelegen und es gilt die Vermoegenssteuerbefreiung bis 3.7 Mio Euro.
Die Vorgehensweise bei einem Immobilienkauf in Spanien (Mallorca, Teneriffa, Katalonien, Andalusien, Malaga etc) waere zunaechst:
1. Grundbuchkontrolle: Lastenfreiheit, Schuldenfreiheit
2. Katasterkontrolle
3. Wertkontrolle der Immobilie: Ist der staatlich vorgegebene Referenzwert, nicht zu verwechseln mit dem Katasterwert, identisch mit dem Kaufpreis oder wesentlich niedriger.
4. Steuerliche Planung zur Vermeidung oder Minderung der Vermoegenssteuer, Erbschaftssteuer und laufende Nichtresidentenbesteuerung
5. Ist die Betriebsstaettengruendung in Spanien eine Loesung ?
6. oder ist eine spanische Tochtergesellschaft vorzuziehen ?
etc dies ist nur ein Ausschnitt einer umfassenden Pruefung und nicht zu vergessen, nach der rechtlichen Kontrolle ist stets die technische Kontrolle durch unsere Hausarchitektin zu empfehlen.
Nach dem Immobilienkauf in Spanien stehen wir Ihnen fuer die langfristige rechtliche und steuerliche Betreuung zur Verfuegung.