Plötzlich steht der Vorwurf im Raum: Körperverletzung. Ob es um eine Auseinandersetzung in der Kneipe, einen Streit in der Beziehung oder eine Situation bei der Arbeit geht – der Verdacht einer Körperverletzung kann jeden treffen. Für die Betroffenen ist das meist ein Schock. Umso wichtiger ist es, jetzt kühlen Kopf zu bewahren und strategisch richtig zu handeln.
Was bedeutet „Körperverletzung“ strafrechtlich?
Körperverletzung (§ 223 StGB) bedeutet, dass jemand einen anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Schon ein einfacher Schlag, ein Stoß oder eine Ohrfeige kann genügen. Neben der „einfachen“ Körperverletzung kennt das Strafgesetzbuch auch Qualifikationen wie:
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Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – z. B. mit einem Gegenstand oder mehreren Beteiligten,
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Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) – etwa mit bleibenden Folgen,
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Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB),
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oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) – etwa nach einem Unfall.
Verdächtigt – und jetzt?
Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie wegen Körperverletzung ermittelt wird – sei es durch eine polizeiliche Vorladung, einen Anruf oder über Dritte –, sollten Sie nichts unterschätzen. Selbst eine einfache Körperverletzung kann zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen. Noch schwerwiegender sind die Folgen bei Vorstrafen, besonderen Tatmerkmalen oder Verletzungen mit Langzeitfolgen.
Ihr wichtigster Schritt: Schweigen.
Die wichtigste Regel lautet: Keine Aussage ohne Verteidiger. Auch wenn Sie überzeugt sind, im Recht zu sein – reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie rechtlichen Beistand haben. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Oft entstehen Missverständnisse oder ungewollte Einlassungen, die die Situation verschärfen.
Verteidigung vom Strafverteidiger – von Anfang an.
Als erfahrener Strafverteidiger weiß ich: Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser lässt sich der Verlauf des Verfahrens steuern. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden, prüfe die Aktenlage und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie – sei es auf eine Einstellung des Verfahrens, eine Entlastung durch Zeugen oder eine einvernehmliche Lösung im Strafbefehlsverfahren.
Körperverletzung im sozialen Kontext – oft mehrdeutig
Nicht jede körperliche Auseinandersetzung ist eine strafbare Körperverletzung. Es gibt Fälle von Notwehr, Einverständnis (z. B. beim Sport), Affekttaten oder Situationen, in denen die Verletzung schlicht nicht beweisbar ist. Auch das kann Ihre Verteidigung maßgeblich beeinflussen.
Fazit: Lassen Sie sich nicht vorschnell verurteilen.
Wenn Ihnen Körperverletzung vorgeworfen wird, geht es oft um mehr als nur ein Missverständnis. Die Folgen können erheblich sein – sowohl rechtlich als auch beruflich oder privat. Umso wichtiger ist es, sich jetzt professionell verteidigen zu lassen.
Ich stehe Ihnen als Strafverteidiger kompetent und engagiert zur Seite – vertraulich, diskret und zielgerichtet. Kontaktieren Sie mich frühzeitig – für ein erstes Beratungsgespräch bin ich kurzfristig für Sie erreichbar.
Dr. Milad Ahmadi
Ihr Rechtsanwalt