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    Home » Verdacht auf Preismanipulation: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Temu ein
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    Verdacht auf Preismanipulation: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Temu ein

    adminBy adminOktober 9, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Das Bundeskartellamt hat jetzt ein Verfahren gegen den Online-Marktplatz Temu, genauer: das Unternehmen dahinter, die Whaleco Technology Limited, eingeleitet. Es geht dabei um die Frage, ob die Preisgestaltung bei Temu zulässig ist oder ob es Vorgaben gibt, die einzelne Händler:innen benachteiligen oder systematisch die Verhaltensweisen von Akteur:innen auf dem Marktplatz steuern.

    „Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. „Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.“

    Dabei untersucht das Kartellamt auch, ob Temu selbst Endverkaufspreise festlegt. Laut Medienberichten hatten Händler:innen bereits vor Monaten Absprachen öffentlich gemacht, wonach sie mit ihren Preisen stets mindestens 15 Prozent unterhalb des Einzelhandelspreis, der bei Amazon aufgerufen wird, liegen müssen. Die Temu-Verantwortlichen hatten damals erklärt, die Preise würden „von den Händler:innen in Absprache mit der Plattform festgelegt“, also den Sachverhalt nicht dementiert.

    Kritik seitens des Handelsverbandes

    Jetzt äußert sich Temu zu den Vorwürfen laut der Deutschen Presseagentur nicht. Eher ausweichend ist ein Statement, man „halte sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen man tätig“ ist. Man sei zuversichtlich, mögliche Bedenken ausräumen zu können. Das dürfte angesichts der Vorwürfe und der deutschen und europäischen Rechtsnormen allerdings schwierig werden, wenn die oben geschilderten Regelungen nicht gänzlich aus der Luft gegriffen sind.

    Empfehlungen der Redaktion

    Der Handelsverband Deutschland (HDE) jedenfalls lobte das Vorgehen der Wettbewerbsbehörde. „Das Bundeskartellamt sendet mit der Einleitung eines Verfahrens gegen Temu ein wichtiges Signal an alle Händlerinnen und Händler“, erklärt Präsident Alexander von Preen. Das Verhalten von Temu sei inakzeptabel und untergrabe die Wettbewerbsfreiheit. „Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an geltende Regeln und Gesetze halten.“ Der HDE hatte seinerseits im April bereits Beschwerde beim Kartellamt eingelegt und dies damit begründet, dass Temu den Händler:innen die Preissetzungshoheit entziehe. Zudem behalte sich Temu vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden.

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    Unfaire Voraussetzungen für europäische Händler:innen

    Nach Angaben des Bundeskartellamtes nutzen monatlich über 100 Millionen Menschen die europäischen Online-Marktplätze von Temu. In Deutschland ist das chinesische Shoppingportal seit 2023 aktiv, und seit 2024 steht es auch deutschen Händlern offen. Innerhalb kurzer Zeit hat Temu hierzulande eine enorme Popularität erlangt und gehört mittlerweile zu den umsatzstärksten Online-Marktplätzen. Insbesondere hat sich dadurch die Zahl der Pakete und das damit verbundene Zollaufkommen vervielfacht – eine echte Herausforderung für die Behörden in Europa.

    Trotz dieses Erfolgs auf Kund:innenseite sieht sich das Unternehmen erheblicher Kritik ausgesetzt. Politiker:innen und Verbraucherschützer:innen stören sich nicht nur an der teilweise nicht europäischen Regeln entsprechenden Produktqualität, sondern auch an den unzureichenden Kontrollen seitens der Behörden. Dies schaffe für Händler:innen im europäischen Handelsraum teilweise unfaire Wettbewerbspraktiken.

    Gegen Temu läuft bereits ein Verfahren seitens der Europäischen Union. Die EU-Kommission sieht für Verbraucher ein erhebliches Risiko, auf illegale oder nicht EU-konforme Produkte zu stoßen – etwa bei Babyspielzeug oder Elektronikartikeln. Im Raum steht daher eine mögliche Geldstrafe. Auch haben einige Länder nationale Gesetze gegen die Plattform beschlossen. (mit Material der dpa)

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