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    Home » Ver.di fordert Nachbesserungen beim Tariftreuegesetz
    Kleinunternehmen

    Ver.di fordert Nachbesserungen beim Tariftreuegesetz

    adminBy adminSeptember 26, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Stand: 26.09.2025 08:31 Uhr

    Mit dem Tariftreuegesetz will die Bundesregierung öffentliche Aufträge an tarifliche Bezahlung koppeln. Das soll Lohn-Dumping mit Steuergeld verhindern. Die Gewerkschaft ver.di sieht noch Verbesserungsbedarf.

    Das geplante Tariftreuegesetz sollte aus Sicht der Gewerkschaft ver.di für mehr Unternehmen als bisher vorgesehen gelten. In Briefen an die Fraktionschefs von Union und SPD, Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch, macht die Gewerkschaft „deutlichen Nachbesserungsbedarf“ geltend. Sonst werde das Ziel einer wirksamen Tariftreue verfehlt. Der Brief lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

    Schwelle von 50.000 Euro

    Das Gesetz sieht vor, dass der Bund ab bestimmten Schwellenwerten Aufträge nur noch an Unternehmen mit Tarifbedingungen vergeben darf. Sie sollen zusichern, tarifliche Standards einzuhalten – auch bei Subunternehmen. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig einschlägige tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen.

    Das soll die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte verbessern, indem Anreize für Tarifverträge geschaffen werden. Hauptkritikpunkt an dem Vorhaben: die vorgesehene Schwelle beim Auftrag von 50.000 Euro. Damit würden bis zu rund einem Drittel der Unternehmen nicht unter das Gesetz fallen, heißt es von ver.di. Die Gewerkschaft fordert stattdessen eine Grenze bei 10.000 Euro.

    Zudem bemängelt sie unter anderem, dass die Beschaffung für die Bundeswehr ausgenommen werden soll. „Gerade die geplanten Milliardeninvestitionen zur Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit müssen auch dafür genutzt werden, tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern.“

    Bundesrat berät Geltungsbereich

    Der Bundesrat befasst sich am heutigen Freitag mit dem Tariftreuegesetz. Erwartet wird, dass die Länder in einer Stellungnahme eigene Forderungen beschließen. Dabei geht es unter anderem um mögliche Ausnahmen für Lieferleistungen.

    Die Bundesregierung hatte das Gesetz im August auf den Weg gebracht, noch in diesem Jahr soll es im Bundestag beschlossen werden. „Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor“, hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gesagt. Firmen, die ihre Beschäftigten schon jetzt nach Tarif bezahlen, sollen keinen Nachteil haben. Aktuell seien sie aufgrund höherer Personalkosten oft benachteiligt und kämen bei Vergaben nicht zum Zug.

    Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ist in den vergangenen Jahren laut Bundesregierung stetig gesunken. Früher seien drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden gewesen – heute nur noch jeder zweite. Laut einer aktuellen Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten im Jahr 2024 nur 41 Prozent aller Beschäftigten in einem Betrieb mit einem Branchentarifvertrag.



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