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    Home » US-Bundesgericht erklärt Trumps Zölle fast durchgängig für rechtswidrig und hebt sie auf
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    US-Bundesgericht erklärt Trumps Zölle fast durchgängig für rechtswidrig und hebt sie auf

    adminBy adminMai 29, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Mit seinen Zöllen habe der US-Präsident seine Kompetenzen überschritten, urteilt ein Bundesgericht. Denn ein Notstand, wie er argumentiert, liege nicht vor. Die Regierung will in die Berufung gehen, doch an den Aktienmärkten herrscht Jubelstimmung.

    Ein Bundesgericht in den USA hat Präsident Donald Trump die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Die betreffenden Zölle würden „aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt“, hieß es in der Entscheidung des für internationalen Handel zuständigen Gerichts in New York.

    Sie betrifft fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle – darunter jene Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten „Tag der Befreiung“ Anfang April verhängt hatte.

    Die Entscheidung ist eine herbe Niederlage für den US-Präsidenten, aber das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen. Die US-Regierung wird die Entscheidung anfechten, wie sie bereits ankündigte. Der juristische Streit wird daher den Weg durch die Instanzen gehen.

    Dennoch hat nach der Gerichtsentscheidung der US-Dollar sowohl gegenüber dem Schweizer Franken, einer traditionellen Safe-Haven-Währung, als auch gegenüber dem japanischen Yen zugelegt. An den Börsen gab es Jubel, die US-Aktienfutures, die im außerbörslichen Handel die künftige Entwicklung abbilden, legten deutlich zu.

    Das in Manhattan ansässige Gericht für internationalen Handel erklärte, dass die US-Verfassung ausschließlich dem US-Kongress die Befugnis zur Regulierung des Handels mit anderen Ländern einräume. Die Notstandsbefugnisse des US-Präsidenten Donald Trump zum Schutz der US-Wirtschaft könnten dies nicht außer Kraft setzen. Der Präsident habe seine Befugnisse überschritten, als er pauschal Zölle auf Importe aus Ländern verhängte, die mehr in die Vereinigten Staaten exportieren, als sie importieren.

    Das Urteil eines dreiköpfigen Richtergremiums des New Yorker Court of International Trade erging nach mehreren Klagen, in denen vorgebracht wurde, Trump habe seine Befugnisse überschritten, die US-Handelspolitik seinen Launen überlassen und wirtschaftliches Chaos ausgelöst.

    Unter anderem hatte das überparteiliche Liberty Justice Center eine Klage im Namen von fünf kleinen US-Unternehmen eingereicht. Die Unternehmen importieren Waren aus Ländern, die von den neuen Zöllen des US-Präsidenten betroffen sind. Die Unternehmen – von einem New Yorker Wein- und Spirituosenimporteur bis hin zu einem in Virginia ansässigen Hersteller von Schulsets und Musikinstrumenten – erklärten, die Zölle würden ihre Geschäftsmöglichkeiten beeinträchtigen.

    Ihre Klage ist eine von sieben gerichtlichen Anfechtungen von Trumps Zollpolitik, unter anderem von 13 US-Bundesstaaten und weiteren Gruppen von kleineren Unternehmen.

    Die betreffenden Zölle würden „aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt“, hieß es in der Entscheidung des für internationalen Handel zuständigen Gerichts in New York. Sie betrifft fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle.

    Zölle müssen normalerweise vom Kongress genehmigt werden, doch Trump behauptet, er habe die Befugnis zum Handeln, da die Handelsdefizite des Landes einem nationalen Notstand gleichkämen. Er verhängte zeitweise Zölle auf die meisten Länder der Welt und brachte die Finanzmärkte zeitweise an den Rand des Zusammenbruchs.

    Die Kläger argumentieren, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEPPA) von 1977 den Präsidenten nicht ermächtige, Zölle festzusetzen. Selbst wenn dies der Fall wäre, so argumentieren sie, erfülle das Handelsdefizit nicht die gesetzliche Anforderung, dass ein Notstand nur durch eine „ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung“ behoben werden kann. Die USA weisen seit 49 Jahren in Folge ein Handelsdefizit mit dem Rest der Welt auf.

    Trump verhängte Zölle für die meisten Länder der Welt, um die massiven und langjährigen Handelsdefizite der USA zu reduzieren. Zuvor hatte er bereits Abgaben auf Importe aus Kanada, China und Mexiko erhoben, um den illegalen Zustrom von Einwanderern und synthetischen Opioiden über die US-Grenze zu bekämpfen.

    Seine Regierung argumentiert, dass die Gerichte die Notstandszölle des damaligen Präsidenten Richard Nixon 1971 genehmigt hätten und dass nur der Kongress, nicht aber die Gerichte, die „politische“ Frage klären könne, ob die Begründung des Präsidenten für die Ausrufung des Notstands gesetzeskonform sei.

    Trumps Zölle, die er an dem von ihm ausgerufenenen „Liberation Day“ verhängte, erschütterten die globalen Finanzmärkte und veranlassten viele Ökonomen, die Aussichten für das US-Wirtschaftswachstum herabzustufen. Bisher scheinen die Zölle allerdings kaum Auswirkungen auf die größte Volkswirtschaft der Welt gehabt zu haben.

    Dabei betonte Trump immer wieder, er wolle mit einzelnen Staaten bilaterale Abkommen schließen – und änderte seine Linie dabei mehrfach. Er sieht darin die Möglichkeit, „bessere Deals“ für die USA auszuhandeln, wie er es selbst formulierte. Mit Strafzöllen will er nach eigenen Angaben Handelspartner unter Druck setzen, um sie zu Zugeständnissen zu bewegen.

    Zuletzt spitzte sich der Handelsstreit zwischen den USA und Europa nochmals zu. Trump drohte der EU überraschend mit Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent ab 1. Juni. Wenig später schob er diese Maßnahme um gut einen Monat auf. Nun wollen beide Seiten bis zum 9. Juli eine Lösung finden. Die EU behielt sich für den Fall einer Eskalation Gegenzölle vor.

    Der US-Präsident hatte sein weitreichendes Zollpaket Anfang April bei einer Veranstaltung im Rosengarten des Weißen Hauses vorgestellt. Mehrere Länder reagierten mit der Ankündigung von Gegenmaßnahmen, während andere den Weg über Verhandlungen suchten. Bei seinem handelspolitischen Konfrontationskurs hat Trump besonders die zweitgrößte Volkswirtschaft China im Fokus, die er als „größten Übeltäter“ bezeichnet.

    dpa/AP/rtr//fhs



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