Willkürlich, chaotisch, die Befugnisse überschreitend – so nannten die Kläger die Politik des US-Präsidenten bei der Verhängung von Zöllen und forderten vor Gericht ein Ende. Nun bekamen sie recht. Insbesondere die Argumentation, es liege ein Notstand vor, wird zurückgewiesen.
Ein Bundesgericht in den USA hat Präsident Donald Trump die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Das in Manhattan ansässige Gericht für internationalen Handel erklärte am Mittwoch, dass die US-Verfassung ausschließlich dem US-Kongress die Befugnis zur Regulierung des Handels mit anderen Ländern einräume.
Die Notstandsbefugnisse des US-Präsidenten Donald Trump zum Schutz der US-Wirtschaft könnten dies nicht außer Kraft setzen. Der Präsident habe seine Befugnisse überschritten, als er pauschal Zölle auf Importe aus Ländern verhängte, die mehr in die Vereinigten Staaten exportieren, als sie importieren.
Das Urteil eines dreiköpfigen Richtergremiums des New Yorker Court of International Trade erging nach mehreren Klagen, in denen vorgebracht wurde, Trump habe seine Befugnisse überschritten, die US-Handelspolitik seinen Launen überlassen und wirtschaftliches Chaos ausgelöst.
Unter anderem hatte das überparteiliche Liberty Justice Center eine Klage im Namen von fünf kleinen US-Unternehmen eingereicht. Die Unternehmen importieren Waren aus Ländern, die von den neuen Zöllen des US-Präsidenten betroffen sind. Die Unternehmen – von einem New Yorker Wein- und Spirituosenimporteur bis hin zu einem in Virginia ansässigen Hersteller von Schulsets und Musikinstrumenten – erklärten, die Zölle würden ihre Geschäftsmöglichkeiten beeinträchtigen.
Ihre Klage ist eine von sieben gerichtlichen Anfechtungen von Trumps Zollpolitik, unter anderem von 13 US-Bundesstaaten und weiteren Gruppen von kleineren Unternehmen.
Die betreffenden Zölle würden „aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt“, hieß es in der Entscheidung des für internationalen Handel zuständigen Gerichts in New York. Sie betrifft fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle.
Das Weiße Haus reagierte nicht unmittelbar auf eine Bitte um Stellungnahme. Es wird erwartet, dass die Trump-Regierung Berufung einlegt.
Zölle müssen normalerweise vom Kongress genehmigt werden, doch Trump behauptet, er habe die Befugnis zum Handeln, da die Handelsdefizite des Landes einem nationalen Notstand gleichkämen. Er verhängte zeitweise Zölle auf die meisten Länder der Welt und brachte die Finanzmärkte zeitweise an den Rand des Zusammenbruchs.
Die Kläger argumentieren, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEPPA) von 1977 den Präsidenten nicht ermächtige, Zölle festzusetzen. Selbst wenn dies der Fall wäre, so argumentieren sie, erfülle das Handelsdefizit nicht die gesetzliche Anforderung, dass ein Notstand nur durch eine „ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung“ behoben werden kann. Die USA weisen seit 49 Jahren in Folge ein Handelsdefizit mit dem Rest der Welt auf.
Trump verhängte Zölle für die meisten Länder der Welt, um die massiven und langjährigen Handelsdefizite der USA zu reduzieren. Zuvor hatte er bereits Abgaben auf Importe aus Kanada, China und Mexiko erhoben, um den illegalen Zustrom von Einwanderern und synthetischen Opioiden über die US-Grenze zu bekämpfen.
Seine Regierung argumentiert, dass die Gerichte die Notstandszölle des damaligen Präsidenten Richard Nixon 1971 genehmigt hätten und dass nur der Kongress, nicht aber die Gerichte, die „politische“ Frage klären könne, ob die Begründung des Präsidenten für die Ausrufung des Notstands gesetzeskonform sei.
Trumps Zölle, die er an dem von ihm ausgerufenenen „Liberation Day“ verhängte, erschütterten die globalen Finanzmärkte und veranlassten viele Ökonomen, die Aussichten für das US-Wirtschaftswachstum herabzustufen. Bisher scheinen die Zölle allerdings kaum Auswirkungen auf die größte Volkswirtschaft der Welt gehabt zu haben.
dpa/AP/rtr//fhs