Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Vergesst Die Einhörner, Krasser Sind Diese 14 „Raketships” -Startups

    September 11, 2025

    Die 10 besten Startup-Marken, Laut Neuem Jung von Matt-Ranking

    September 11, 2025

    EZB hält Zinsen erneut stabil – Inflationsgefahr gebannt?

    September 11, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Urteil zu Prime Day-Rabatten: Was Amazon jetzt ändern muss
    Kundenbindung

    Urteil zu Prime Day-Rabatten: Was Amazon jetzt ändern muss

    adminBy adminJuli 17, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Falsche Rabatte und unfaire Preisangaben – davor warnen die Verbraucherzentralen im Zusammenhang mit Amazon bereits seit längerer Zeit – und jetzt hat das Landgericht München I (Az. 4 HK O 13950/24, nicht rechtskräftig) sich dieser Haltung ebenfalls angeschlossen. Demnach entschieden die Richter:innen dieser Tage, dass Amazon in Zukunft seine Angebote anders kennzeichnen muss als in der Vergangenheit üblich.

    Demnach hatte Amazon beispielsweise bei einem Kopfhörer mit 19 Prozent Rabattierung geworben, bezog sich dabei aber nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, auf den eigenen Preis, sondern auf die unverbindliche Preisempfehlung. Korrekt wäre allerdings gewesen, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Grundlage für eine solche Rabattangabe zu nehmen. Das tun die meisten Onlinehändler:innen auch korrekterweise inzwischen. Ähnlich hatte ein Gericht übrigens kürzlich gegen den Discounter Aldi geurteilt.

    Falsche Vorstellungen von der Rabattierung

    In anderen Fällen hatte Amazon sich an einem „Kundendurchschnittspreis“ oder einem „mittleren Verkaufspreis“ orientiert – beides Konstrukte, die für Kaufinteressenten noch weniger nachvollziehbar sein dürften. Das Gericht befand, dass die Kund:innen gerade im Kontext der Prime Days besonders günstige Preise im Vergleich zu den Tagen davor erwarte.

    Empfehlungen der Redaktion

    Auch der mit einer Prozentangabe flankierte Begriff „Rabatt“ („15 % Rabatt“) suggeriert nach Ansicht des Gerichts den unrichtigen Eindruck einer Reduzierung des früheren eigenen Preises, auch wenn sich die Angabe nur auf eine UVP bzw. auf einen „mittleren Verkaufspreis“ bezieht.

    Das Urteil ist eine Schlappe für den Onlineriesen, gegen den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt hatte. Verstößt Amazon in Zukunft dagegen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – zumindest dann, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

    Empfohlene redaktionelle Inhalte

    Hier findest du externe Inhalte von TargetVideo GmbH,
    die unser redaktionelles Angebot auf t3n.de ergänzen.
    Mit dem Klick auf „Inhalte anzeigen“ erklärst du dich einverstanden,
    dass wir dir jetzt und in Zukunft Inhalte von TargetVideo GmbH auf unseren Seiten anzeigen dürfen.
    Dabei können personenbezogene Daten an Plattformen von Drittanbietern übermittelt werden.

    Hinweis zum Datenschutz

    Leider ist etwas schief gelaufen…

    An dieser Stelle findest du normalerweise externe Inhalte von TargetVideo GmbH,
    jedoch konnten wir deine Consent-Einstellungen nicht abrufen.
    Lade die Seite neu oder passe deine Consent-Einstellungen manuell an.

    Denn Amazon sieht die Sache erwartungsgemäß etwas anders – und lässt durch eine Sprecherin mitteilen, man wolle Berufung einlegen. Denn die betreffende Regelung sei nicht eindeutig und bedürfe daher der rechtlichen Klärung. Amazon ist sich sicher: „Wir bieten klare und präzise Preisinformationen und halten uns dabei an aktuelle Branchenstandards sowie geltende Gesetze und regulatorische Richtlinien.“ Wie insbesondere Kund:innen von Amazon ein Maximum an Preistransparenz bekommen und welches Tool hierzu beiträgt, haben wir hier beschrieben.

    Viele Unternehmen tricksen mit UVP-Mondpreisen

    Doch in der Tat gibt es in Deutschland inzwischen in rechtlicher Hinsicht nur noch eine korrekte Angabe – und das ist die des günstigsten Preises der letzten 30 Tage. Händler:innen wie Mediamarkt, denen ohnehin oft vorgeworfen wird, die Preise vor einer Aktion mit pauschalem Rabatt angehoben zu haben, handhaben zumindest dies korrekt und ermöglichen damit die Vergleichbarkeit von Preisen. Dennoch tricksen immer noch viele Unternehmen mit Mondpreisen wie einer überhöhten UVP – und verschleiern somit den eigentlichen Wert oder Marktpreis von Waren und Dienstleistungen.

    Die Verbraucherzentralen sind hiermit nicht zum ersten Mal vor Gericht – und wohl auch nicht zum letzten Mal. Wie der Verein mitteilt, sehe man sich in nächster Zeit auch gegen Aldi, Lidl und Mediamarkt Saturn vor Gericht. Ob die jeweiligen Gerichte in den (teilweise anders gelagerten Fällen) in gleicher Weise urteilen, bleibt abzuwarten.

    Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen

    PS5, Schrotflinten und Drogen: Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen

    Verpasse keine News zu E-Commerce 💌

    Es gab leider ein Problem beim Absenden des Formulars. Bitte versuche es erneut.

    Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

    Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

    Fast fertig!

    Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

    Du willst noch weitere Infos zum Newsletter?
    Jetzt mehr erfahren



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleWie Deutschland im Rennen um Künstliche Intelligenz aufholen will
    Next Article Ermöglichen Themeninvestments mehr Rendite? | tagesschau.de
    admin
    • Website

    Related Posts

    Kundenbindung

    Smartphone-Verkauf an Gebrauchtportale: Darum ist dein iPhone weniger wert, als du glaubst

    September 11, 2025
    Kundenbindung

    Vinted, eBay & Co: Ab wann das Finanzamt deine Online-Verkäufe prüft

    September 9, 2025
    Kundenbindung

    Dynamische Preise: KI entscheidet, was du bezahlst – aber zu welchem Preis?

    September 8, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    Vergesst Die Einhörner, Krasser Sind Diese 14 „Raketships” -Startups

    adminSeptember 11, 2025
    Cashflow

    Die 10 besten Startup-Marken, Laut Neuem Jung von Matt-Ranking

    adminSeptember 11, 2025
    Cashflow

    Das Neue Europa: Weniger Jammern, Mehr Milliden-Startups

    adminSeptember 11, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Unsere Auswahl

    Vergesst Die Einhörner, Krasser Sind Diese 14 „Raketships” -Startups

    September 11, 2025

    Die 10 besten Startup-Marken, Laut Neuem Jung von Matt-Ranking

    September 11, 2025

    EZB hält Zinsen erneut stabil – Inflationsgefahr gebannt?

    September 11, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.