Die Kinderbuchfigur Conni ist derzeit nicht nur in Kinderzimmern präsent, sondern auch ein virales Phänomen in den sozialen Medien.
Memes, die Conni in ungewöhnlichen Situationen zeigen, verbreiten sich rasant. Doch der Carlsen Verlag, Inhaber der Rechte an Conni, geht nun juristisch gegen die unerlaubte Nutzung vor. Erste Abmahnungen wurden bereits verschickt.
Was ist passiert?
Der Carlsen Verlag hat in einer offiziellen Stellungnahme klargestellt, dass keine der im Umlauf befindlichen Conni-Memes genehmigt ist. Insbesondere bei menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalten behält sich der Verlag rechtliche Schritte vor. Auch kommerzielle Nutzungen sind untersagt.
Die rechtliche Lage: Parodie, Pastiche und Urheberrecht
Grundsätzlich erlaubt § 51a UrhG die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zur Schaffung von Parodien, Karikaturen oder Pastiches.
Memes können darunterfallen, wenn sie eine kreative Auseinandersetzung mit dem Original darstellen. Allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Carlsen Verlag argumentiert, dass viele der verbreiteten Memes die Rechte an der Figur Conni verletzen. Besonders problematisch sind Memes, die Conni in extremistischen oder anstößigen Kontexten zeigen.
Was tun bei einer Abmahnung?
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln.
Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen, ohne sich rechtlich beraten zu lassen.
Ein auf das Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann die Abmahnung prüfen und Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.
Fazit
Die Erstellung und Verbreitung von Conni-Memes kann rechtliche Konsequenzen haben.
Auch wenn Memes grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein können, ist Vorsicht geboten. Bei Unsicherheiten oder im Falle einer Abmahnung sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung mit einer Rückrufbitte an die E-Mail Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zu senden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer 02307-17062 erreichen.
Wir sehen Ihren Anfrage entgegen.