Pünktlich zum Bundesliga Start in das Jahr 2025 erhalten wir erneut Anfragen aufgrund urheberrechtlicher Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden Sky). Diese wird hierbei von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte aus Berlin vertreten.
Sky endsendet regelmäßig beauftragte Kontrolleure, welche in verschiedensten Unterkünften wie Gaststätten, Hotellobbys oder typischerweise Shisha-Bars auf öffentliche Wiedergaben, insbesondere vom Bundeliga und Champions- League Spielen kontrollieren.
Sollte der Inhaber im Rahmen dieses Kontrollbesuchs ohne ein entsprechendes Abonnement Bundesligaspiele ausstrahlen, so ergeht in der Folge typischerweise eine urheberrechtliche Abmahnung gegen den Inhaber. Sodann wird mitgeteilt, dass während eines Kontrollbesuches festgestellt wurde, dass in der Betriebsstätte der angeschriebenen Person eine Bundesligaspielbegegnung öffentlich wiedergegeben wurde, ohne das ein entsprechender Vertrag zur öffentlichen Ausstrahlung abgeschlossen wurde.
Aufgrund der widerrechtlichen Wiederhabe seien unter anderem die Nutzungsrechte gem. den §§ 2, Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG verletzt.
Sky hält an dem von der Sportcast GmbH im Auftrag der DFL produzierten Live-Signals der Spiele der deutschen Fußball Bundesliga und der 2. Bundesliga die ausschließlichen Rechte zur Vorführung gem. § 19 Abs. 4 UrhG (bis einschließlich zum Ende der Saison 2024/2025) sowie der öffentlichen Wiedergabe von Sendungen gem. § 22 UrhG für alle Spiele der Bundesliga am Samstag, Dienstag und Mittwoch in einer englischen Woche sowie für die Spiele der 2. Bundesliga am Freitag, Samstag und Sonntag mit Ausnahme der Relegationsspiele.
In der Folge wird sodann zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung- und Verpflichtungserklärung gefordert. Neben dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch wird ebenfalls ein entsprechender Schadensersatz gefordert.
Dieser wird nach den entgangenen Lizenzeinnahmen bemessen. Dies ist insbesondere abhängig von der Größe und Lage der Betriebsstätte, woraus sich eine Gesamtsumme bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ergibt.
Diese liegt in der Regel nicht unter mehreren tausend Euro. Neben dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch aufgrund der entgangenen Lizenzeinnahmen wird zudem der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten und für die Kosten der durchgeführten Kontrolle gefordert.
Hierbei werden regelmäßig Rechtsanwaltsgebühren aufgrund eines Streitwertes von 25.000,00 €, somit in Höhe von 1.375,88 € geltend gemacht.
Vergleichsweise wird ein Vorschlag in der Form unterbreitet, dass die angeschriebene Person ca. 60 % des Schadensersatzes zzgl. der Kontroll- und Abmahnkosten zahlt. Allernativ wird in einer Vielzahl von Fällen angeboten, dass die angeschriebene Person neben der Abgabe der Unterlassungserklärung ein entsprechendes Abonnement mit Sky abschließt und sodann noch einen Vergleichsbetrag in Höhe von 500,00 € zahlt.
Sofern innerhalb der Fristen keinerlei Zahlungseingang verzeichnet wird oder andere Lösungsversuche angeboten werden, wird Sky die Ansprüche vollumfänglich gerichtlich geltend machen.
Sollten auch Sie eine entsprechende urheberrechtliche Abmahnung durch Sky erhalten haben, ist stets im Einzelfall genauestens zu prüfen, ob ein tatsächlicher urheberrechtlicher Verstoß Ihrerseits vorgelegen hat. So gibt es gerade im Zusammenhang mit der Wiedergabe von Fußballspielen eine Vielzahl von Faktoren, welche einen entsprechenden Urheberrechtsverstoß ausschließen können. Wir sind für unsere Mandanten deutschlandweit in verschiedensten Konstellationen sowohl von Abmahnungen gegen Sky aber auch gegen DAZN tätig. Wir haben die erste Abmahnung gegen Sky im Jahre 2011 für einen Mandanten erhalten vertreten seit dem kontinuierlich Mandanten bei Erhalt derartiger Forderungen.
Gerne können Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 telefonisch erreichen oder uns die erhaltene Abmahnung mit einer Rückrufbitte an unsere E-Mailadresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.