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    Home » urheberrechtliche Abmahnung aufgrund einer rechtswidrigen Bildnutzung durch die Firma Blickwinkel
    Rechtsformen

    urheberrechtliche Abmahnung aufgrund einer rechtswidrigen Bildnutzung durch die Firma Blickwinkel

    adminBy adminJanuar 14, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    In unserer Kanzlei bemerken wir seit einem guten Jahr einen erheblichen Anstieg an der Aussprache von urheberrechtlichen Abmahnungen aufgrund von rechtswidriger Fotonutzung.

    So werden wir ebenfalls ständig bzgl. urheberrechtlicher Abmahnungen der Firma Blockwinkel aus Witten beauftragt. Die Firma Blickwinkel wird dabei von Herrn Dr. Torsten Schröer geführt. Dieser wird hierbei regelmäßig von der Kanzlei Westermann & Scholl aus Hamburg vertreten.

    Es handelt sich hierbei um eine Bildagentur, welche unter anderem auch über ihren eigenen Webshop entsprechende Bildlizenzen vertreibt.

    Gegenstand der Abmahnung ist stets, dass ein urheberrechtlich geschütztes Foto auf einem Social-Media- oder Webauftritt öffentlich zugänglich gemacht wurde. Da eine entsprechende Lizensierung nicht aufgefunden werden kann, wird stets davon ausgegangen, dass eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Bildes stattgefunden habe.

    Aufgrund dessen werden in der Folge verschiedene Ansprüche geltend gemacht.

    Zunächst wird unter Fristsetzung ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichmachung des Bildes geltend gemacht. Sodann werden ebenfalls unter Fristsetzung ein Schadensersatz sowie ein Aufwendungsersatz in Form des Ersatzes der Rechtsverfolgungskosten gefordert. Für die Berechnung des Schadensersatzes wird grundsätzlich auf die Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM), zurückgegriffen. Sodann wird je nach Fall noch ein entsprechender 100%iger Zuschlag auf die geforderte Summe aufgrund fehlender Urhebernennung vorgenommen.

    Es wird bereits angekündigt, sofern die Fristen fruchtlos verstreichen sollten, dass die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche empfohlen würde.

    Sollten auch Sie eine entsprechende urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, muss zunächst im Einzelfall geprüft werden, ob die tatsächlichen Vorwürfe auch zutreffen.

    Sodann müssen jedoch auch die weiteren Maßnahmen besprochen werden, welche insbesondere vor Abgabe einer Unterlassungserklärung von Ihnen durchzuführen sind.

    Wir vertreten seit vielen Jahren deutschlandweit verschiedenste Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnkonstellationen und können auf einen großen Erfahrungswert zurückgreifen.

    Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 erreichen.

    Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.



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