Scheidung bedeutet nicht nur emotionale Belastung, sondern bringt auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich – insbesondere beim nachehelichen Unterhalt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterhaltsansprüche bestehen, wie lange Unterhalt gezahlt werden muss und wann er entfallen kann.
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Der nacheheliche Unterhalt (§ 1569 BGB ff.) ist ein finanzieller Ausgleich, den ein Ehepartner nach der Scheidung vom anderen verlangen kann – sofern er nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dabei gilt grundsätzlich das Prinzip der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB), jedoch mit zahlreichen Ausnahmen.
Wer hat Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung?
Ein Anspruch kann insbesondere bestehen bei:
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Betreuung gemeinsamer Kinder (§ 1570 BGB)
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Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB)
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Alter (§ 1571 BGB)
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Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (§ 1575 BGB)
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Erwerbslosigkeit trotz Bemühung (§ 1573 BGB)
Wichtig: Der Anspruch ist vom Einzelfall abhängig und muss individuell geprüft werden.
Wie wird die Höhe des Unterhalts berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf Basis der ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 BGB) und berücksichtigt:
Ein wichtiger Grundsatz ist: Der Unterhalt muss angemessen sein, aber den Zahler nicht überfordern.
Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Die Dauer des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall. Zwar gibt es keinen pauschalen Zeitrahmen, doch die Gerichte prüfen unter anderem:
Ein häufiger Streitpunkt ist die Befristung und Herabsetzung des Unterhalts nach § 1578b BGB.
Wann endet der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Unterhaltspflichten können enden, wenn:
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der berechtigte Ex-Partner wieder heiratet (§ 1586 BGB)
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ausreichendes eigenes Einkommen erzielt
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ein gerichtlicher Ausschluss erfolgt
Ein Unterhaltsverzicht kann unter bestimmten Bedingungen bereits im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.
Fazit: Lassen Sie sich frühzeitig beraten
Der Unterhalt nach der Scheidung ist komplex und stark vom Einzelfall abhängig. Ob Sie Anspruch auf Unterhalt haben oder zur Zahlung verpflichtet sind, lässt sich nur durch eine fundierte rechtliche Beratung klären.