Rückwirkender Unterhalt – Worauf Sie achten müssen
Die Frage, ob Unterhalt auch rückwirkend verlangt werden kann, ist ein wichtiges Thema, das viele Betroffene beschäftigt. Hier ist Vorsicht geboten, denn die rückwirkende Einforderung von Unterhaltsbeträgen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wann ist rückwirkender Unterhalt möglich?
Um Unterhalt für vergangene Zeiträume geltend machen zu können, muss der Unterhaltspflichtige rechtzeitig und eindeutig aufgefordert worden sein, seiner Pflicht nachzukommen. Dies geschieht in der Regel durch eine sogenannte „Inverzugsetzung“. Das bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige beispielsweise durch einen Anwalt schriftlich aufgefordert wird, Auskünfte über sein Einkommen und Vermögen zu erteilen und den geschuldeten Unterhalt zu zahlen.
Ohne diese formale Aufforderung ist es in der Regel nicht möglich, Unterhalt für vergangene Zeiträume einzufordern. Die Rechtsprechung sieht hier klare Grenzen, um sicherzustellen, dass beide Parteien fair behandelt werden.
Warum ist professionelle Beratung wichtig?
Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kann komplex sein, insbesondere wenn es um rückwirkende Forderungen geht. Fehler in der Kommunikation oder bei der Formulierung der Aufforderung können dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen.
Als erfahrener Anwalt stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt und rechtssicher umgesetzt werden. Ich unterstütze Sie bei:
- der Formulierung und Versendung der Inverzugsetzung,
- der Berechnung des geschuldeten Unterhalts,
- der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unterhaltspflichtigen.
Lassen Sie sich nicht verunsichern – handeln Sie rechtzeitig!
Unterhaltsansprüche sind ein sensibles Thema, das oft mit emotionalen Belastungen verbunden ist. Dennoch ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Ich berate Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck und Fachkompetenz.
Kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Gemeinsam finden wir die beste Lösung, um Ihre Unterhaltsansprüche durchzusetzen und Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Samantha Wesner Tel.: 03362/ 888 95 22 oder www.kanzlei-wesner.de