Insbesondere Gastwirte kennen das Problem: Man möchte seinen Gästen aktuelle Live-Übertragungen von Bundesliga- oder Champions-League-Spielen zeigen, ist jedoch auf Grund der hohen monatlichen Abo-Preise abgeschreckt. Sodann passiert es in der Folge nicht selten, dass der Betreiber oder Mitarbeiter einer Gaststätte, Shisha Bar oder ähnlichen Einrichtung die entsprechenden Fußballspiele auf einem Bildschirm seinen Gästen zeigt, ohne ein entsprechendes gewerbliches Abonnement vorliegen zu haben.
In der Folge erfolgt häufig eine urheberrechtliche Abmahnung der DAZN Limited aus England. Diese wird in der Regel von der Kanzlei Lentze Stopper aus München vertreten. DAZN Limited ist dabei Inhaber der Nutzungsrechte an Live-Übertragungen, unter andern von Spielen der Bundesliga und der UEFA Champions League. Dies umfasst dabei insbesondere das Recht zur öffentlichen Ausstrahlung in gewerblichen Einrichtungen.
Zur kommerziellen Nutzung muss ein entsprechendes Abonnement für gewerbliche Kunden abgeschlossen werden.
Die angeschriebene Person wird sodann darauf aufmerksam gemacht, dass in Ihrem Betrieb eine Live-Übertragung stattgefunden habe, ohne dass eine entsprechende Lizensierung vor liegt.
Diese Verstöße werden durch Kontrolleure bemerkt, welche deutschlandweit für DAZN Limited tätig sind. Nach unserer Erfahrung begeben diese sich sodann in die entsprechenden Betriebsstätten und fertigen Fotos und Videos an, auf welchem eine öffentliche Wiedergabe an einem bestimmten Bildschirm innerhalb des Betriebes zu sehen ist.
Die Ausstrahlung ohne den Abschluss eines sogenannten „DAZN for Business Paketes“ stellt eine widerrechtliche öffentliche Wiedergabe im Sinne des §22 UrhG dar.
In der Folge werden sodann mehrere Ansprüche geltend gemacht. Dies umfasst einerseits einen Unterlassungsanspruch, die Ankündigung der Strafverfolgung gemäß dem §106, 108 UrhG, Schadensersatz sowie den Aufwendungsersatz der Rechtsverfolgungskosten.
Insbesondere der Schadensersatz wird hierbei regelmäßig mit 4.788,00 Euro, entsprechend einer zwölf monatigen Gebühr á 399,00 Euro berechnet. Der Aufwendungsersatz wird anhand eines Streitwertes von knapp 20.000,00 Euro, somit 1.880,60 Euro, geltend gemacht.
Dennoch wird in der Regel sodann jedoch ein Vergleich angeboten. Die angeschriebene Person soll zunächst eine wirksame Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben sowie ein entsprechendes, mindestens zwölf-monatiges Abonnement für das „DAZN for Business Paket“ abschließen. Sodann würde noch laut eigen Angaben um mehr als die Hälfte reduzierter gesamt Betrag in Höhe von 2.250,00 Euro bezahlt werden müssen.
Für den Abschluss eines entsprechenden DAZN for Business Abonnements wird bereits eine Telefonnummer zur Verfügung gestellt.
Sollten auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist zunächst stets im konkreten Einzelfall zu klären, ob überhaupt ein urheberrechtlicher Verstoß stattgefunden hat.
Gerade im Bezug auf die Wiedergabe von öffentlichen Fußballspielen sind gewisse Besonderheiten zu beachten.
Wir vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren deutschlandweit.
Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung auf unsere E-Mail Adresse ra@kanzlei-heidicker.de mit einer Rückrufbitte zu kommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer 02307-17062 telefonisch erreichen.
Wir sehen Ihre Anfrage entgegen.