Sie haben auf Anraten Ihrer Bank oder eines Finanzmaklers sog. Turbozertifikate gekauft. Anders als erwartet, hat der Kurs sich nicht erhöht, sondern, ganz im Gegenteil, er ist zurückgegangen. Wenn dann die „KO-Barriere“ erreicht oder unterschritten wurde, sind Sie ganz übel dran. Nicht nur, dass Sie keinen Gewinn mit den Papieren erzielen können. Auch das eingesetzte Geld ist unwiederbringlich verloren.
Unwiederbringlich? Nicht unbedingt. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie von Ihrer Bank oder Ihrem Finanzmakler unzureichend über die hohen Risiken aufgeklärt worden sind. Denn wenn Sie von der Gefahr des Totalverlustes etwas geahnt hätten, hätten Sie sich sicherlich für eine andere Anlageform entschieden, selbst wenn die Kursgewinnerwartungen nicht ganz so blumig dargestellt worden wären. In diesem Fall wurde Ihnen ein falsches Risiko verkauft. Ein Risiko, das für Ihren Anlagetyp unpassend war. Die Bank hat damit gegen Ihre Pflichten verstoßen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat diese Praxis der Banken mit deutlichen Worten verurteilt und als Glücksspiel eingestuft. Die BaFin erwägt, den Vertrieb derartiger Papiere in Zukunft stärker zu regulieren. Ihnen, die bereits Verluste erlitten haben, ist damit leider nicht geholfen. Sie müssen selbst gegen Ihre Bank vorgehen.
Ihnen steht ein Schadensersatzanspruch gegen Ihre Bank zu. Nur dürfen Sie nun keine Zeit mehr verlieren, diesen Anspruch auch geltend zu machen. Es droht unter Umständen die Verjährung. Dann können Sie noch so recht haben, der Anspruch ist dann nicht mehr durchzusetzen. Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns umgehend, damit Sie keine Chancen verlieren.