Höchste Warnstufe ist vor Investitionen bei der Onlineplattform trustmooreltd.org gegeben.
Trustmoore Ltd. wirbt auf seiner Homepage um das Vertrauen von Anlegern. Man würde die neuesten Sicherheitsmaßnahmen einsetzen und sich an strenge Vorschriften halten, um die Investitionen und persönlichen Informationen von einem zu schützen.
Trustmoore Ltd UK Limited sei seit 2018 von der FCA autorisiert und reguliert.
Investoren sollen Differenzkontrakte (CFDs) auf verschiedene Basiswerte, wie z.B. auf Aktien, Metalle, handeln und Forex-Geschäfte ausführen können.
Dies mag vertrauenserweckend klingen, doch Anleger werden in die Irre geführt.
Zu Trustmoore dringende Warnung der BaFin
Zu Anlagen bei Trustmoore Ltd. hat die BaFin eine dringende Warnung ausgesprochen, da ohne ihre Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Die Offerte von CFDs und Forex-Geschäften bedeutet in Deutschland einen Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar, wofür die Betreiber der Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzen müssen.
Wenn Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden, muss der Anbieter nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorweisen können.
Dabei ist schon eine Erlaubnis für den Betreib einer Plattform über Kryptowerte-Dienstleistungen erforderlich, erst recht aber für einen Handel in Kryptowährungen.
Trustmoore Ltd. besitzt aber keinerlei Lizenz der BaFin.
Hinweise für Betrug bei Trustmoore Ltd.
Auf der Homepage, wird, wie erwähnt, eine Regulierung der Trustmoore Ltd. UK durch die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, behauptet. Dies ist laut BaFin falsch, so dass Anleger bereits über den wichtigen Aspekt einer staatlichen Aufsicht in die Irre geführt werden.
Als Geschäftsadresse wird eine Anschrift in Dubai, auch mit einer Betreibergesellschaft Trustmoore (Dubai) Ltd. genannt. Gegenüber Anlegern ist die Plattform allerdings auch mit einer Adresse in London, Großbritannien, aufgetreten, so die BaFin.
An dieser Anschrift ist jedoch im britischen Handelsregister eine Trustmoore UK Officer Ltd. eingetragen, die gemäß Hinweis der BaFin aber in keinem Zusammenhang mit trustmoore.org steht, so dass es sich wohl um einen Identitätsmissbrauch handelt.
Auch fehlt auf der Webseite ein Impressum mit Angaben zu den Verantwortlichen.
Möglichkeiten für Anleger von Trustmoore Ltd.
Anleger sollten dieser Plattform kein Vertrauen schenken.
Die Täuschung über die Aufsicht durch die FCA, die Irreführung über eine Anschrift in Großbritannien, die Warnung der BaFin und die fehlende Transparenz sind nach unserer Einschätzung klare Anzeichen, dass Investoren bei Trustmoore Ltd. einem Betrug zum Opfer fallen könnten.
Für betroffene Investoren, die bereits Gelder bei Trustmoore Ltd angelegt haben und nun in Schwierigkeiten geraten sind, ist es ratsam, rasch anwaltliche Unterstützung zu suchen. Geboten ist eine Analyse von möglichen Schadensersatzansprüchen und von strafrechtlichen Schritten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die auf die Beratung von Geschädigten von unseriösen und betrügerischen Onlinehandelsplattformen spezialisiert ist, bietet Ihnen eine fundierte und zielgerichtete Unterstützung an. Wenn sie bei Trustmoore Ltd. einen Schaden erlitten haben, helfen wir Ihnen, um rechtliche Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche zu analysieren und diese durchzusetzen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partnerverfügt über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Fällen von unseriösen Plattformen und Anlagebetrug und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen kann zu Schadensersatzforderungen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 WpIG führen.
Schadensersatz ist auch bei unerlaubten Kryptowerte-Dienstleistungen denkbar.
Bei Täuschungen können Anlegern Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) zustehen.
Die Kanzlei unterstützt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFD´s, Kryptowährungen oder Forex.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten
Stand: 09.06.2025