Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein wirksames Instrument, um die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Trennung oder Scheidung einvernehmlich zu regeln. Sie kann Streit vermeiden, Kosten sparen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern.
Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Eine solche Vereinbarung bietet sich insbesondere an, wenn:
beide Ehepartner an einer fairen und eigenverantwortlichen Lösung interessiert sind,
Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmen oder gemeinsames Eigentum zu regeln sind,
individuelle Unterhaltsregelungen getroffen werden sollen,
Kinderbetreuung, Sorgerecht und Umgang einvernehmlich geregelt werden sollen.
Durch die vertragliche Einigung behalten beide Parteien die Kontrolle über die Gestaltung ihrer Zukunft – statt Entscheidungen einem Gericht zu überlassen.
Verzicht auf nachehelichen Unterhalt gegen Kompensationszahlung?
Ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist grundsätzlich möglich – etwa gegen eine einmalige Kompensationszahlung oder andere vermögensrechtliche Ausgleichsleistungen. Dies kann insbesondere bei ähnlich hohen Einkommen, kurzer Ehe oder klar geregelter Zukunftsperspektive sinnvoll sein.
Aber Vorsicht: Ein solcher Verzicht kann unwirksam sein, wenn er sittenwidrig ist – etwa wenn dadurch eine wirtschaftlich stark benachteiligte Position entsteht oder grundlegende Interessen (z. B. Altersvorsorge) verletzt werden.
Immer anwaltlich prüfen lassen
Gerade weil es sich um tiefgreifende Regelungen mit langfristiger Wirkung handelt, sollten beide Ehepartner eine solche Vereinbarung unbedingt durch jeweils eigene Rechtsanwälte prüfen lassen. Nur so ist gewährleistet, dass die Vereinbarung fair, ausgewogen und rechtlich wirksam ist.
Fazit: Eine gut durchdachte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung schafft Klarheit und Sicherheit – vermeiden Sie jedoch voreilige Zugeständnisse und holen Sie sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung.