BaFin ermittelt gegen Tree Life Invest: Verdacht auf unerlaubtes öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ohne genehmigten Verkaufsprospekt – was betroffene Anleger jetzt wissen müssen.
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber dem Anbieter Tree Life Invest, firmierend als Grüne Sachwerte GmbH mit Sitz in Langen (Hessen), ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen. Anlass sind mögliche öffentliche Angebote von Vermögensanlagen ohne genehmigten Verkaufsprospekt – ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz (§ 6 i. V. m. § 8 VermAnlG). Das Unternehmen ist der Aufforderung zur Auskunft nicht nachgekommen. Der Geschäftsführer: Herr Alessandro de Maggio. Anleger stehen nun vor der Frage: Ist mein Geld in Gefahr?
Worum geht es bei Tree Life Invest?
Laut der am 17.04.2025 öffentlich zugestellten Verfügung der BaFin vom 10.03.2025 wurde Tree Life Invest verpflichtet, Auskünfte und Unterlagen zu potenziell öffentlichen Angeboten vorzulegen. Die BaFin will prüfen, ob das Unternehmen gegen § 6 VermAnlG verstoßen hat, indem es Vermögensanlagen ohne Prospektpflicht an Privatanleger in Deutschland vermarktet hat.
Doch Tree Life Invest bzw. die Grüne Sachwerte GmbH (Langen/Hessen) ist der gesetzlichen Pflicht zur Mitwirkung nicht nachgekommen. Die BaFin drohte daraufhin die Festsetzung von Zwangsgeldern an. Das Auskunftsverlangen ist inzwischen bestandskräftig – das bedeutet: Die Maßnahmen der Aufsicht sind verbindlich und gerichtlich nicht mehr anfechtbar.
Wichtig für Anleger: Es besteht keinerlei Verbindung zur „Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment mbH“ aus Bremen. Die Namensähnlichkeit könnte zu Verwechslungen führen – sei es versehentlich oder gezielt.
Warum ist der fehlende Verkaufsprospekt so brisant?
Nach § 6 VermAnlG darf kein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen an Privatanleger erfolgen, ohne einen genehmigten Verkaufsprospekt. Dieser Prospekt muss zuvor nach § 8 Abs. 1 VermAnlG von der BaFin gebilligt werden. Ziel: Anleger sollen durch transparente, vollständige Informationen vor Fehlentscheidungen und Kapitalverlusten geschützt werden.
Fehlt dieser Prospekt, ist das Angebot rechtswidrig – unabhängig davon, wie „nachhaltig“, „grün“ oder „zukunftsorientiert“ die Geldanlage beworben wird. Anbieter, die diese Pflicht umgehen, riskieren nicht nur aufsichtsrechtliche Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche Rückabwicklungen der Verträge.
Was können Anleger jetzt tun?
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich regelmäßig Mandanten, die in Vermögensanlagen investiert haben, die ohne Prospekt oder unter falschen Angaben vertrieben wurden. Auch im Fall Tree Life Invest lassen sich folgende Schritte prüfen:
- Rückabwicklung des Vertrags wegen Verstoß gegen das VermAnlG
- Schadensersatzansprüche gegen Vertrieb, Anbieter oder Hintermänner
- Widerrufsmöglichkeiten bei Haustür- oder Fernabsatzgeschäften
- Geltendmachung von Informationspflichtverletzungen
Falls Sie bei Tree Life Invest oder der Grüne Sachwerte GmbH investiert haben, lassen Sie Ihre Unterlagen jetzt prüfen – insbesondere Broschüren, Zeichnungsscheine, Vermittlerkontakte und Zahlungsflüsse. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, das investierte Kapital zurückzufordern.
So helfe ich Anlegern in Fällen wie Tree Life Invest
Ich analysiere für Sie:
- Ob ein prospektpflichtiges Angebot vorliegt
- Welche Informationspflichten verletzt wurden
- Ob eine Rückabwicklung rechtlich durchsetzbar ist
- Wie die Verantwortlichen haftbar gemacht werden können
Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.
Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.
Weitere Informationen:
FAQ – Häufige Fragen zu Geld zurück bei Anlagebetrug
Wer steckt hinter Tree Life Invest?
Tree Life Invest ist ein Markenauftritt der Grüne Sachwerte GmbH mit Sitz in Langen (Hessen). Geschäftsführer ist Herr Alessandro de Maggio. Es gibt keine Verbindung zur gleichnamigen Gesellschaft in Bremen.
Was ist ein Verkaufsprospekt nach VermAnlG?
Ein Verkaufsprospekt informiert Anleger umfassend über die Risiken und Inhalte einer Vermögensanlage. Er muss von der BaFin geprüft und genehmigt sein, bevor ein öffentliches Angebot erfolgen darf.
Ist ein Angebot ohne Prospekt automatisch illegal?
Ja – sofern keine Ausnahme nach §§ 2–2c VermAnlG greift. Ein öffentliches Angebot ohne genehmigten Prospekt ist rechtswidrig. Anleger können in der Regel Rückabwicklung verlangen.
Ich habe investiert – was jetzt?
Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen und Zahlungsflüsse rechtlich prüfen. Häufig bestehen Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz wegen Gesetzesverstoßes.
Gibt es Fristen?
Ja. Einige Rückforderungsansprüche unterliegen kurzen Verjährungsfristen. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.