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    Home » Trading-App „PBMC“ und WhatsApp-Gruppe „A1613 – Crashs erkennen, Chancen nutzen“
    Rechtsformen

    Trading-App „PBMC“ und WhatsApp-Gruppe „A1613 – Crashs erkennen, Chancen nutzen“

    adminBy adminJuli 7, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Unsere Kanzlei verzeichnet aktuell weiter eine wachsende Zahl von Anfragen geschädigter Verbraucher, die über die Trading-App PBMC und begleitende WhatsApp-Gruppen wie „A1613 – Crashs erkennen, Chancen nutzen“ zu erheblichen Geldtransfers veranlasst wurden.

    🔎 Typischer Ablauf des Betrugsschemas:

    • Über WhatsApp-Gruppen mit vermeintlich professionellen „Finanzcoaches“ oder „Mentoren“ werden Anleger in die App PBMC gelotst.

    • Nach einer ersten Überweisung – häufig im Bereich zwischen 5.000 und 15.000 Euro – werden auf der App vermeintlich rasch hohe Gewinne angezeigt.

    • Sobald Anleger eine Auszahlung verlangen, wird eine angebliche „Servicegebühr“ oder „Freischaltgebühr“ in gleicher Höhe gefordert – nicht über das bestehende Guthaben, sondern per separater Überweisung.

    • Tatsächliche Auszahlungen erfolgen nicht, der Kontakt bricht häufig nach der Nachforderung ab.

    🛑 Wichtiger Hinweis:
    Die angeblichen Gewinne auf der Plattform PBMC sind nach unserem Eindruck rein fiktiv. Es handelt sich um eine täuschende Benutzeroberfläche, mit der das Vertrauen der Anleger missbraucht wird. Wir raten dringend davon ab, weiteren Zahlungsaufforderungen nachzukommen.

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erklärt:

    „Wir sehen hier ein klar strukturiertes Schneeballsystem, bei dem Anleger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu immer höheren Investitionen gedrängt werden. Die versprochenen Auszahlungen erfolgen nicht, stattdessen werden weitere Summen eingefordert – ein typisches betrügerisches Geschäftsmodell.“

    Betroffene Anleger sollten jetzt handeln:

    1. Sofort keine weiteren Zahlungen leisten

    2. Beweismittel sichern: Screenshots, Zahlungsnachweise, Chatverläufe

    3. Polizeiliche Anzeige erstatten

    4. Rechtsberatung einholen

    Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung. In zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen konnten bereits Rückforderungen gegenüber Banken und Zahlungsempfängern durchgesetzt werden.

    Nach unserer rechtlichen Einschätzung handelt es sich um ein betrügerisches Konstrukt, das auf strukturierten Täuschungshandlungen basiert. Die technischen Strukturen, Kommunikationsmuster und Transaktionswege weisen auf ein planmäßiges, grenzüberschreitendes Vorgehen hin.

    Unsere Kanzlei konnte bereits für eine Vielzahl von Geschädigten Rückzahlungen durch rechtliches Vorgehen gegen Banken, Zahlungsdienstleister und Finanzaufsichtsbehörden erzielen. Dabei setzen wir gezielt auf Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), deliktische Schadensersatzanprüche sowie auf datenschutzrechtliche Informationsansprüche gegenüber involvierten Stellen im In- und Ausland.

    Wir verweisen auf unsere umfangreiche Erfahrung und Spezialisierung im Bereich von Kapitalanlagebetrug, u. a. dokumentiert in Berichterstattungen auf Welt.de, Business Insider, dem Branchenportal „anwalt.de“ sowie in weiteren einschlägigen Medienformaten für deutschsprachige Auswanderer, die im Ausland besonders häufig von solchen Konstrukten betroffen sind.

    Betroffenen empfehlen wir, keine weiteren Zahlungen zu leisten, Kommunikationsverläufe zu sichern und unverzüglich rechtliche Beratung einzuholen. 

    Es besteht in vielen Fällen noch die Chance, Zahlungen zurückzuholen oder Schadensersatz geltend zu machen – insbesondere durch schnelles Handeln.

    📌 Was Betroffene jetzt tun sollten:

    • Alle Zahlungen, Chats, Screenshots und App-Inhalte sichern

    • Sofortige Strafanzeige erstatten

    • Rechtsberatung zur Rückforderung einholen, insbesondere bei Überweisungen über EU-Zahlungsdienstleister oder Handelsplattformen,

    • 💡 Eser LAW ist hier bekannt aus Berichterstattungen bei WELT.de, Business Insider und anwalt.de

    • Empfängerbanken zur Herausgabe von Informationen und Rückzahlung auffordern

    • Zuständige Finanzaufsichtsbehörden informieren


    💬 

    Die Kanzlei Eser Law vertritt bundesweit bereits über 150 Fälle im Zusammenhang mit WhatsApp-Betrug und betrügerischen Trading-Apps.

    💡 Bekannt aus Berichterstattungen bei WELT.de, Business Insider und anwalt.de

    ⚖️ Eser Law: Spezialisierung und rechtliche Durchsetzung gegen Banken

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, verfügt über mehr als 21 Jahre Erfahrung und hat sich auf internationale Finanzbetrugsfälle spezialisiert. In zahlreichen Fällen ist es gelungen, Rückzahlungen direkt über die Empfängerbanken durchzusetzen, darunter Institute in Spanien, Portugal und Italien.

    „Wir haben im Laufe der Verfahren umfangreiche Beweise gesichert – darunter Chatprotokolle, Video-Screenshots, App-Ausdrucke und IP-Verbindungen. Dieses Spezialwissen setzen wir gezielt ein, um auch ohne Strafurteil zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.“

    Die Kanzlei bündelt in einem zentralen Vorgehen Erkenntnisse über Täterstrukturen, Zahlungswege, App-Backends und betrügerische Muster und bietet Geschädigten gezielte anwaltliche Unterstützung.

    Kostenlose Ersteinschätzung – Vorlage der Zahlungsbelege entscheidend

    Für eine fundierte Ersteinschätzung bitten wir Betroffene um die Einreichung sämtlicher Zahlungsbelege (insbesondere Banküberweisungen) ausschließlich im PDF-Format. Diese sind von entscheidender Bedeutung, da sich aus der Analyse der Überweisungsdaten regelmäßig verdächtige Zahlungsketten und Muster erkennen lassen, die konkrete Ansatzpunkte für Rückforderungsansprüche gegen involvierte Banken bieten.

    Mitteilung der verwendeten App und WhatsApp-Gruppe notwendig

    Bitte teilen Sie uns auch mit,

    • welche App konkret verwendet wurde (z. B. „STLSTE“, „FS Glow“, „KCAPM“, „CTDL-Esc“ etc.)

    • und wie die zugehörige WhatsApp-Gruppe hieß, über die Sie in Kontakt mit den vermeintlichen Beratern gelangt sind.

    Verdachtsmuster bei Mehrfachüberweisungen – Familien-IBANs relevant

    Zur weiteren rechtlichen Aufarbeitung und Beweisführung bitten wir zusätzlich um Mitteilung, ob innerhalb der Familie identische IBANs von Empfängern im Ausland verwendet wurden. In mehreren Fällen konnten wiederholte Überweisungen an dieselbe IBAN festgestellt werden – ein Umstand, den wir konkret gegen die abwickelnden Banken ins Feld führen. Diese Hinweise helfen allen Betroffenen und stärken die Argumentation gegenüber den Instituten.

    Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet

    Die übermittelten Unterlagen und Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Sollte kein Mandatsverhältnis zustande kommen, garantieren wir die vollständige und datenschutzkonforme Vernichtung aller überlassenen Unterlagen.

    Schnelle Rückmeldung garantiert

    Nach Sichtung Ihrer Unterlagen kommen wir unverzüglich auf Sie zurück und erläutern, ob und inwieweit Ansprüche gegen Banken, Empfänger oder Vermittler geltend gemacht werden können.

    🛡️ Kanzlei Eser bietet Hilfe:

    📞 Kontaktieren Sie uns vertraulich und diskret: ESER LAW
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    📍 Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
    📧 info@eser-law.de | ☎️ +49 (0) 711 217 235-0
    🌐 www.eser-law.de



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