Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    AI-First oder AI-Fail? Daran scheitern Startups bei KI – laut einem KI-Berater

    Juni 20, 2025

    +++ Autodoc +++ Utopian Founders +++ Tractive +++ Cycle +++ Solaris +++

    Juni 20, 2025

    Prime Day im Juli: Diese 5 Angebote sind top – und diese Dinge kann Amazon behalten

    Juni 20, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Trademarkets (https://www.trademarkets.eu/?lic=eu&lang=de) – Anwalt berichtet
    Rechtsformen

    Trademarkets (https://www.trademarkets.eu/?lic=eu&lang=de) – Anwalt berichtet

    adminBy adminJuni 20, 2025Keine Kommentare12 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Trademarkets – Was Anleger über den Anbieter wissen sollten

    Die Plattform Trademarkets (https://www.trademarkets.eu/?lic=eu&lang=de) präsentiert sich als international tätiger Online-Broker für den Handel mit Forex, CFDs, Rohstoffen, Kryptowährungen und Indizes. Der Webauftritt ist vollständig in deutscher Sprache verfügbar und gibt sich modern sowie kundenorientiert. Auch rechtliche Hinweise wie Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung sowie Risikohinweise sind hinterlegt.

    Sie haben Fragen zu Ihrem Trademarkets-Konto?

    Falls Sie bereits ein Konto bei Trademarkets eröffnet oder Einzahlungen vorgenommen haben und nun Unklarheiten hinsichtlich Vertragsunterlagen oder Handelsbedingungen haben, können Sie mich jederzeit vertrauensvoll kontaktieren.

    Ich, Rechtsanwalt Arthur Wilms, bin auf die rechtliche Begleitung von Mandanten spezialisiert, die Erfahrungen mit Online-Brokern, insbesondere im Bereich Forex- und CFD-Handel, gemacht haben. Gemeinsam analysieren wir Ihre Unterlagen.

    Kontakt: www.anwalt-wilms.de/kontakt/

    Telefon: +49 69 380781603

    E-mail: info@anwalt-wilms.de

    Was sind CFDs, Forex und andere Derivate?

    Eine umfassende Betrachtung von Hebelprodukten und ihren Risiken

    Zahlreiche Online-Handelsplattformen – darunter auch Trademarkets – bieten Anlegern Zugang zu sogenannten Hebelprodukten, auch „Leverage-Produkte“ oder „Derivate“ genannt. Diese Finanzinstrumente ermöglichen es, mit relativ geringem Kapitaleinsatz überproportionale Marktbewegungen auszunutzen. Insbesondere Contracts for Difference (CFDs) und der Devisenhandel (Forex) sind zentrale Angebote solcher Plattformen. Auch der Handel mit Kryptowährungen wird häufig in derivativer Form angeboten.

    Doch was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Und welche Risiken sind für Privatanleger damit verbunden? Die nachfolgende Darstellung klärt auf – neutral, strukturiert und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

    1. Derivate – Begriff, Systematik und Abgrenzung

    Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich aus dem Preis eines zugrundeliegenden Basiswerts („Underlying“) ableitet. Dieser kann z. B. eine Aktie, ein Rohstoff (wie Gold oder Öl), ein Index (z. B. DAX, NASDAQ), ein Währungspaar oder auch eine Kryptowährung sein. Anders als beim physischen Erwerb des Basiswerts erwirbt der Anleger beim Derivat kein Eigentum an diesem, sondern lediglich das Recht auf eine Ausgleichszahlung – also auf die Differenz zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs.

    Die große Besonderheit vieler Derivate liegt im Einsatz von Hebeln: Anleger können mit einem kleinen Kapitaleinsatz („Margin“) große Positionen am Markt bewegen. Steigt oder fällt der Kurs des Basiswertes wie erwartet, vervielfachen sich die Gewinne. Entwickelt sich der Markt jedoch entgegen der Erwartung, entstehen ebenso schnell hohe Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals – und in Einzelfällen sogar Nachschusspflichten.

    2. CFDs – Contracts for Difference

    CFDs (Differenzkontrakte) gehören zu den beliebtesten, aber zugleich risikoreichsten Produkten im Online-Handel. Bei einem CFD spekuliert der Anleger auf die Kursentwicklung eines Basiswerts, ohne diesen selbst zu besitzen. Er eröffnet eine Long-Position (bei steigenden Kursen) oder eine Short-Position (bei fallenden Kursen). Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs, multipliziert mit dem Hebel.

    Beispiel:

    Ein Anleger setzt mit einem Hebel von 1:30 auf die Kurssteigerung von EUR/USD. Steigt das Währungspaar um 1 %, realisiert er einen Gewinn von 30 % auf sein eingesetztes Kapital. Fällt der Kurs dagegen um 1 %, beträgt der Verlust ebenfalls 30 % – und kann sich bei größeren Bewegungen sehr schnell auf den gesamten Kapitaleinsatz ausweiten.

    Risiken bei CFDs:

    • Hohe Volatilität: Selbst kleine Marktbewegungen haben große Auswirkungen.

    • Hebelwirkung: Erhöht sowohl Chancen als auch Risiken dramatisch.

    • Gebührenstruktur: Oft fallen Haltekosten („Overnight Fees“) und Spreads an.

    • Keine Eigentumsrechte: Anleger halten keine realen Aktien, Rohstoffe oder Währungen.

    • Liquidationsrisiko: Bei starken Kursbewegungen kann die Position automatisch geschlossen werden („Margin Call“).

    Die BaFin hat in den letzten Jahren mehrfach vor dem Handel mit CFDs gewarnt und Beschränkungen eingeführt – u. a. Begrenzungen des maximal zulässigen Hebels und verpflichtende Risikohinweise.

    3. Forex – der internationale Devisenhandel

    Der Begriff Forex steht für „Foreign Exchange“ und bezeichnet den Handel mit Währungspaaren, z. B. EUR/USD, GBP/JPY oder USD/CHF. Der Forex-Markt ist der größte und liquideste Finanzmarkt der Welt mit einem täglichen Volumen von mehreren Billionen US-Dollar. Er ist rund um die Uhr geöffnet – von Montag bis Freitag – und unterliegt permanenten geopolitischen, wirtschaftlichen und geldpolitischen Einflüssen.

    Funktionsweise:

    Anleger spekulieren darauf, ob die eine Währung im Verhältnis zur anderen steigt oder fällt. Auch hier kommen Hebel zum Einsatz, häufig im Bereich von 1:30 bis 1:500 bei ausländischen Plattformen. Das ermöglicht hohe Gewinne – bei gleichzeitig extremem Verlustrisiko.

    Risiken im Forex-Handel:

    • Marktvolatilität: Nachrichten, Zinsentscheidungen und politische Ereignisse beeinflussen die Kurse massiv.

    • Fehlende Regulierung bei Auslandsplattformen: Nicht alle Anbieter sind lizenziert – wie z. B. Trademarkets, dessen rechtliche Basis unklar bleibt.

    • Verzögerungen bei Orderausführung: Slippage und technische Probleme führen zu Abweichungen zwischen gehandeltem Kurs und angezeigtem Kurs.

    Forex-Handel ist ein hochspekulativer Markt – aus regulatorischer Sicht ist seine Eignung für Privatkunden daher beschränkt. In Deutschland unterliegen Anbieter strengen Anforderungen durch die BaFin – Plattformen ohne Zulassung sind besonders kritisch zu hinterfragen.

    4. Kryptowährungen als Derivat

    Auch Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple oder Litecoin werden auf Plattformen wie Trademarkets nicht im physischen Besitz erworben, sondern lediglich in Form von CFDs oder Futures gehandelt. Das bedeutet: Der Anleger erhält keinen Zugriff auf den digitalen Token selbst, sondern profitiert (oder verliert) ausschließlich an der Preisentwicklung.

    Wesentliche Merkmale:

    • Kein Wallet, kein Private Key, keine Blockchain-Transaktion

    • Reine Kursdifferenzgeschäfte (oft mit Hebel)

    • Kein Anspruch auf tatsächliche Token-Übertragung

    Risiken:

    • Kursmanipulation: Kryptomärkte sind anfällig für Marktmanipulationen und „Pump & Dump“-Strukturen.

    • Volatilität: Kryptowerte sind besonders schwankungsanfällig – binnen Minuten können zweistellige Kursänderungen erfolgen.

    • Intransparente Preisbildung: Es existiert kein zentraler Referenzkurs, wodurch Preisunterschiede zwischen Plattformen entstehen.

    Für Anleger ist es essenziell zu wissen, ob sie tatsächlich Kryptowährungen besitzen oder lediglich auf deren Kurs wetten. Gerade Anbieter wie Trademarkets sollten daher genau auf ihre rechtliche Konstruktion, Handelsbedingungen und Verwahrstruktur geprüft werden.

    5. Rechtliche Hinweise und regulatorischer Rahmen

    In der EU – und speziell in Deutschland – unterliegen Finanzdienstleistungen, insbesondere der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten, der strengen Regulierung durch Aufsichtsbehörden:

    • BaFin (Deutschland)

    • ESMA (EU-weit)

    • FCA (Großbritannien)

    • CySEC (Zypern)

    Anbieter ohne erkennbare Zulassung sollten mit äußerster Vorsicht betrachtet werden. Auch wenn eine Plattform eine Lizenznummer angibt, bedeutet das nicht automatisch, dass tatsächlich eine Erlaubnis für den Vertrieb von CFDs oder Forex-Produkten in Deutschland vorliegt.

    6. Fazit: Bildung, Vorsicht und rechtliche Prüfung

    Der Handel mit CFDs, Forex und Kryptowährungen kann verlockend erscheinen – versprochen werden hohe Renditen, einfache Bedienung, attraktive Bonussysteme und ein Gefühl von Unabhängigkeit. In der Realität zeigt sich jedoch häufig ein anderes Bild: hohe Verluste, fehlende Auszahlungen, undurchsichtige Kosten und schwer erreichbare Anbieter.

    Plattformen wie Trademarkets sollten daher sorgfältig geprüft werden – sowohl hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit als auch in Bezug auf ihre Geschäftsbedingungen, Kostenstruktur und tatsächliche Erreichbarkeit.

    Anleger sollten nie investieren, was sie nicht vollständig verstehen – und sich bei Unsicherheiten rechtzeitig anwaltlich beraten lassen.

    Copy Trading – Chancen, Risiken und rechtliche Bewertung

    Ein zunehmend beliebtes Angebot auf Handelsplattformen wie Trademarkets ist das sogenannte Copy Trading. Dabei handelt es sich um eine Form des automatisierten Tradings, bei der Anleger die Handelsentscheidungen eines erfahrenen Traders oder eines computergestützten Systems (oft auch als „Strategiegeber“ oder „Signalgeber“ bezeichnet) automatisch übernehmen.

    Das Prinzip erscheint auf den ersten Blick attraktiv: Anstatt selbst komplexe Analysen zu betreiben, folgt man dem Know-how eines (vermeintlich) erfolgreichen Traders. Gewinne sollen dadurch einfacher erreichbar sein – ganz ohne eigenes Fachwissen. Doch dieser Eindruck ist trügerisch. Das Copy Trading ist rechtlich und wirtschaftlich hochkomplex und mit erheblichen Risiken verbunden, über die sich Anleger im Klaren sein müssen.

    1. Was ist Copy Trading?

    Beim Copy Trading werden die Handelsentscheidungen eines „Lead Traders“ oder „Signalgebers“ in Echtzeit automatisch auf das Konto des kopierenden Anlegers übertragen. Sobald der Strategiegeber eine Position eröffnet oder schließt, geschieht dies proportional auch auf dem Konto des Followers.

    Oft kann der Anleger Parameter wie:

    selbst definieren, hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die einzelne Handelsentscheidung. Die Plattform – wie etwa Trademarkets – übernimmt die technische Umsetzung und stellt die Infrastruktur bereit.

    Diese Funktion ist insbesondere bei Anfängern beliebt, da sie eine scheinbar einfache Möglichkeit verspricht, an den Erfolgen erfahrener Händler zu partizipieren.

    2. Unterschied zum Social Trading

    Oft werden die Begriffe Social Trading und Copy Trading synonym verwendet – dies ist jedoch nicht ganz korrekt:

    • Social Trading umfasst primär den Austausch von Handelsideen, z. B. durch öffentliche Profile, Trading-Feeds oder Kommentarfunktionen.

    • Copy Trading geht einen Schritt weiter: Es erfolgt eine automatisierte Handelsübernahme auf Basis fremder Entscheidungen.

    Aus rechtlicher Sicht ist dieser Unterschied entscheidend, da beim Copy Trading eine faktische Vermögensverwaltung simuliert wird – mit erheblichen aufsichtsrechtlichen Konsequenzen (siehe unten).

    3. Wer sind die „Signalgeber“?

    Plattformen wie Trademarkets versprechen oft, dass die Strategiegeber erfahrene Händler mit nachgewiesener Erfolgsbilanz seien. Diese Profile beinhalten häufig:

    Was auf den ersten Blick professionell erscheint, ist in vielen Fällen nicht verifiziert oder überprüfbar. Intransparente Handelsstrategien, fehlende Regulierung der Signalgeber oder sogar gefälschte Statistiken sind in der Praxis keine Seltenheit.

    Es gilt: Ein „Top Trader“ auf einer intransparenten Plattform ist nicht notwendigerweise ein lizenzierter oder kontrollierter Finanzdienstleister.

    4. Typische Risiken beim Copy Trading

    So einfach das Prinzip erscheinen mag – die Risiken sind erheblich:

    a) Totale Abhängigkeit vom Signalgeber

    Falsche Entscheidungen, Übermut, technische Fehler oder kurzfristige Marktbewegungen wirken sich direkt auf das Kapital des kopierenden Anlegers aus – ohne Möglichkeit, rechtzeitig einzugreifen.

    b) Keine Risikostreuung

    Viele Copy-Trader setzen einen Großteil ihres Vermögens auf nur einen Signalgeber. Das widerspricht dem Prinzip der Diversifikation und erhöht das Totalverlustrisiko massiv.

    c) Unkontrollierter Hebeleinsatz

    Signalgeber handeln häufig mit sehr hohen Hebeln, um spektakuläre Renditen vorweisen zu können. Dies führt zu extremen Schwankungen und erhöht das Verlustrisiko exponentiell.

    d) Interessenkonflikte

    In manchen Fällen werden Signalgeber durch die Plattform selbst incentiviert – z. B. über erfolgsunabhängige Boni oder durch den Anreiz, möglichst viele Follower zu gewinnen. Dies kann dazu führen, dass risikoreiche Strategien gewählt werden, um Renditen kurzfristig zu maximieren.

    5. Rechtliche Einordnung des Copy Tradings in Deutschland

    Aus rechtlicher Sicht ist das Copy Trading nicht ohne weiteres zulässig, insbesondere wenn keine BaFin-Erlaubnis vorliegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich bereits mehrfach mit dem Thema befasst und in verschiedenen Veröffentlichungen klar Stellung bezogen:

    „Copy Trading stellt regelmäßig eine Finanzportfolioverwaltung dar (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), wenn die Trades automatisiert und individuell dem Kunden zugeordnet ausgeführt werden.“
    – BaFin, Auslegungsschreiben 2018

    Das bedeutet: Anbieter, die automatisiertes Copy Trading ermöglichen, benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um ein unerlaubtes Betreiben von Finanzdienstleistungen, was sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

    Auch für Anleger ergibt sich daraus ein wichtiger Punkt:
    Verträge mit einem nicht lizenzierten Anbieter können sittenwidrig und somit nichtig sein (§ 134 BGB i. V. m. § 32 KWG). Daraus können Rückzahlungsansprüche und Anfechtungsmöglichkeiten entstehen.

    6. Was Anleger beachten sollten

    Wer mit dem Gedanken spielt, Copy Trading zu nutzen, sollte folgende Aspekte besonders beachten:

    • Anbieter überprüfen: Ist die Plattform (z. B. Trademarkets) reguliert? Liegt eine Lizenz vor? Ist ein EU-Sitz vorhanden?

    • Signalgeber recherchieren: Gibt es aussagekräftige Informationen zur Person? Werden Ergebnisse unabhängig geprüft?

    • Vertragsunterlagen analysieren: Welche Risiken, Gebühren, Haftungsausschlüsse und Ausstiegsbedingungen sind enthalten?

    • Kundenschutzmaßnahmen: Gibt es ein Einlagensicherungssystem? Werden negative Kontostände ausgeschlossen?

    Darüber hinaus gilt: Blindes Vertrauen ersetzt keine eigene Risikoabwägung. Auch beim automatisierten Handel trägt der Investor letztlich selbst das Verlustrisiko.

    7. Fazit: Copy Trading als Graubereich

    Copy Trading ist ein modernes, technisch ausgefeiltes Produkt, das in der Praxis jedoch häufig rechtliche Graubereiche berührt. Die scheinbare Einfachheit darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Anleger tatsächlich sehr risikoreiche Wetten auf fremde Entscheidungen eingehen, ohne die Hintergründe der Strategien nachvollziehen zu können.

    Coinserge Trading – Personalisierter Zugang zum Kryptohandel

    In der Welt des Online-Tradings gewinnt eine besondere Form der individuellen Handelsunterstützung zunehmend an Bedeutung: das sogenannte Coinserge Trading. Der Begriff setzt sich aus „Coin“ (für Kryptowährung) und „Concierge“ (für persönliche Betreuung) zusammen und bezeichnet einen Service, bei dem Anleger durch eine individuell zugewiesene Ansprechperson beim Handel mit digitalen Vermögenswerten begleitet werden.

    Auch Plattformen wie Trademarkets bieten Coinserge Trading als Teil ihrer Dienstleistungen an. 

    1. Grundkonzept des Coinserge Trading

    Coinserge Trading ist keine eigenständige Handelsform, sondern vielmehr ein kundenzentrierter Serviceansatz, der persönliche Betreuung mit digitalen Handelsmöglichkeiten verbindet. Der Coinserge (auch „persönlicher Trading-Assistent“ oder „Account-Manager“ genannt) begleitet den Anleger beispielsweise bei folgenden Schritten:

    • Einrichtung und Aktivierung eines Handelskontos

    • Einführung in den Handel mit Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Ethereum, Litecoin)

    • Aufzeigen technischer Funktionen der Plattform

    • Besprechung möglicher Handelsstrategien

    • Nutzerbezogene Risiko- und Kapitaleinschätzung

    • Verwaltung von Einstellungen wie Hebel, Limits oder Stop-Loss

    Die Rolle des Coinserges ist dabei nicht zwingend die eines Anlageberaters im rechtlichen Sinn (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), sondern vielmehr die eines unterstützenden Assistenten, der als Brücke zwischen der Technologie der Plattform und dem individuellen Anleger agiert.

    2. Vorteile für unerfahrene Anleger

    Gerade Einsteiger im Bereich Kryptowährungen und Derivate stehen häufig vor der Herausforderung, sich in kurzer Zeit mit komplexen Begriffen und Handelsstrukturen vertraut zu machen. Coinserge Trading kann hier eine Brücke schlagen, indem es:

    • technische Einstiegshürden reduziert,

    • Nutzer bei der Nutzung der Handelsplattform anleitet, und

    • individuelle Fragen zum Handelsprozess adressiert.

    Durch die direkte Kommunikation mit einem festen Ansprechpartner entsteht ein Gefühl größerer Vertrautheit mit dem Markt, was für viele Investoren eine willkommene Orientierung bietet – insbesondere beim Einstieg in neuartige Anlageklassen wie Kryptowährungen oder Hebelprodukte.

    3. Typische Serviceinhalte im Coinserge Trading

    Die Leistungen eines Coinserges auf Plattformen wie Trademarkets umfassen typischerweise:

    • Realtime-Support via Chat, Telefon oder Videocall

    • Hilfestellung beim Kapitaltransfer (Einzahlung/Abhebung)

    • Erklärung von Marktmechanismen und Orderarten

    • Hilfestellung beim Einrichten individueller Handelsstrategien

    • Unterstützung bei der Interpretation von Charts und Kursentwicklungen

    • Erklärung risikobezogener Einstellungen (Margin, Hebel, Stop-Out-Level)

    Dabei handelt es sich nicht um eine automatisierte Dienstleistung, sondern um eine personenbezogene, dialogische Unterstützung, die von Nutzer zu Nutzer unterschiedlich ausgestaltet sein kann.

    4. Abgrenzung zur Finanzportfolioverwaltung

    In regulatorischer Hinsicht ist zu unterscheiden, ob es sich beim Coinserge Trading um eine rein unterstützende Tätigkeit oder um eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung handelt. Wesentlich ist, ob der Coinserge lediglich erklärt und begleitet – oder aber tatsächlich für den Anleger Entscheidungen trifft oder Orders platziert.

    Gemäß § 1 Abs. 1a KWG kann eine Erlaubnispflicht bestehen, wenn:

    • Handelsentscheidungen im Namen des Anlegers getroffen werden (Finanzportfolioverwaltung), oder

    • konkrete Empfehlungen für Einzeltransaktionen abgegeben werden (Anlageberatung).

    Plattformen wie Trademarkets stellen in ihren Nutzungsbedingungen und Risikohinweisen regelmäßig klar, dass sie keine individuelle Anlageberatung im Sinne deutscher Regulierung anbieten, sondern lediglich allgemeine Informationen und Tools zur Verfügung stellen. Anleger sind daher grundsätzlich selbst verantwortlich für ihre Entscheidungen – auch wenn sie durch einen Coinserge begleitet werden.

    5. Technologische Umsetzung

    Technisch basiert Coinserge Trading auf denselben Instrumenten wie klassisches Online-Trading. Die Besonderheit liegt lediglich in der kommunikativen Betreuung. Der Coinserge agiert über:

    • Chat-Funktionen direkt in der Plattform

    • E-Mail-Korrespondenz mit dem Anleger

    • Telefonanrufe oder Videoberatung

    • gemeinsames Screen-Sharing oder Webinare

    Die Systeme bieten zugleich Zugriff auf:

    • Echtzeit-Kurse von Kryptowährungen

    • Ordermasken zur manuellen Eingabe von Kauf- oder Verkaufsaufträgen

    • Portfolioberichte

    • Margin-Kalkulatoren und Risikoindikatoren

    Der Coinserge kann auf Wunsch erläutern, wie diese Funktionen zu bedienen sind, greift jedoch nicht ohne Zustimmung des Anlegers auf dessen Konto zu.

    6. Rechtliche Hinweise und Verantwortung des Anlegers

    Obwohl Coinserge Trading Unterstützung bietet, bleibt die Verantwortung für Handelsentscheidungen stets beim Nutzer. Anleger sollten sich bewusst sein, dass:

    • der Handel mit Kryptowährungen und Derivaten hohen Schwankungen unterliegt,

    • die Verwendung von Hebeln Verluste über das eingesetzte Kapital hinaus verursachen kann (sofern keine Nachschusspflicht ausgeschlossen ist), und

    • persönliche Unterstützung keine Gewinngarantie darstellt.

    Anleger sollten regelmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Risikohinweise sowie etwaige Kostenübersichten der Plattform prüfen, um sich ein realistisches Bild von Chancen und Risiken des Handels zu verschaffen.

    7. Fazit: Coinserge Trading als kundenorientierter Service

    Coinserge Trading stellt eine kundenfreundliche Ergänzung zum Online-Trading dar, die insbesondere für unerfahrene Anleger den Einstieg in den Handel mit Kryptowährungen erleichtern kann. Die individuelle Betreuung bietet Orientierung und Bedienungshilfe – ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Entscheidung des Anlegers.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleSteuereinnahmen steigen im Mai langsamer als zuvor
    Next Article Ki: Diese 3 prompt Sparen Mirtäglichzeit und Nerven
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Abfindung nach Kündigung – Gibt es einen rechtlichen Anspruch? ​(Tipps für Arbeitnehmer)

    Juni 20, 2025
    Rechtsformen

    Wenn Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei erhält – Was Eltern jetzt wissen müssen

    Juni 20, 2025
    Rechtsformen

    Einfuhr von Cannabis aus den Niederlanden – was droht seit dem neuen Cannabisgesetz?

    Juni 20, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20256 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    AI-First oder AI-Fail? Daran scheitern Startups bei KI – laut einem KI-Berater

    adminJuni 20, 2025
    Cashflow

    Intrimreme 01: Apothekerin Vivien Karleuber intimpflege-Startup

    adminJuni 20, 2025
    Finanzierung

    DHDL-Investor Nils Glagau will Orthomol Deutschland für 500 Mio. verkaufen

    adminJuni 20, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Der erste Teil von „Shtisel“ „Kugel“ wird Ende Februar auf dem israelischen Streamer Izzy verfügbar sein

    Januar 16, 20256 Views
    Unsere Auswahl

    AI-First oder AI-Fail? Daran scheitern Startups bei KI – laut einem KI-Berater

    Juni 20, 2025

    +++ Autodoc +++ Utopian Founders +++ Tractive +++ Cycle +++ Solaris +++

    Juni 20, 2025

    Prime Day im Juli: Diese 5 Angebote sind top – und diese Dinge kann Amazon behalten

    Juni 20, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.