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    Home » Thrombose nach OP – Prophylaxe vergessen
    Rechtsformen

    Thrombose nach OP – Prophylaxe vergessen

    adminBy adminMai 31, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Stand: 30. Mai 2025

    Thrombose nach OP – was tun? Fordern Sie sofort Ihren Entlassbericht, alle Laborwerte und die Dokumentation zur Thrombose­prophylaxe an. Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft, ob Ärzte Heparin oder Kompressionsstrümpfe zu spät verordnet haben. Bei dauerhaften Schäden reichen außergerichtliche Vergleiche häufig von 40.000 bis 150.000 Euro; bei Lungenembolie mit Langzeit­folgen sind Beträge bis 400.000 Euro realistisch.

    Thrombose nach Operation: Warum das Risiko steigt

    Nach Knie-, Bauch- oder Hüft­eingriff liegt der Patient stunden- bis tagelang bewegungsarm im Bett. Die Blutzirkulation im Bein verlangsamt sich, Gerinnungs­faktoren steigen – ideale Bedingungen für ein Blutgerinnsel. Gelangt dieses Gerinnsel in die Lunge, droht eine lebensgefährliche Embolie. Leitlinien empfehlen deshalb schon vor der Narkose ein erstes Heparin und direkt nach der OP Kompressions­strümpfe (antithrombotische Strümpfe).

    Typische Klinikfehler: Prophylaxe vergessen oder zu spät gestartet

    1. Fehler Nummer eins: Das OP-Team dokumentiert das Gewicht falsch, sodass die Heparin­dosis zu niedrig ausfällt.
    2. Zweiter Klassiker: Die Verordnung liegt zwar vor, aber Pflegekräfte verabreichen das Medikament erst zwölf Stunden später. Bei Entlassungen am Wochenende passiert es häufig, dass ein Folgerezept fehlt und der Patient zu Hause ungeschützt bleibt. 

    Solche Versäumnisse verletzen den Facharztstandard und stellen Behandlungsfehler dar.

    Fachanwalt für Medizinrecht: So sichern Sie Beweise

    Ein Fachanwalt für Medizinrecht beschafft lückenlos Kurvenblätter, Medikamenten­listen und Pflege­protokolle. Daraus geht exakt hervor, wann Heparin gespritzt oder Kompressions­strümpfe angelegt wurden. 

    Über die Gutachter­kommission der Bayerischen Ärztekammer beantragt er ein kostenfreies Sachverständigen­gutachten eines Facharztes. Das Gutachten vergleicht den Ablauf mit der aktuellen S3-Leitlinien und bestätigt Abweichungen.

    Welche Unterlagen braucht mein Patientenanwalt?

    Erforderlich sind Operations­bericht, Anästhesie­protokoll, Kurvenblatt mit Vital­zeichen und Medikation, Laborwerte, Bildgebung der Thrombose oder Embolie sowie Ihr Gedächtnisprotokoll zu Schmerzen, Atemnot und Arztgesprächen.

    Kostenfreies Gutachten, Vergleich oder Klage – Wege zum Schadensersatz

    Bestätigt das Gutachten den Fehler, erkennt die Haftpflicht­versicherung die Verantwortlichkeit im Regelfall an und einigt sich außergerichtlich mit dem Patienten. Beträge richten sich nach Intensiv­aufenthalt, Reha-Dauer und bleibender Beeinträchtigung. Lehnt die Versicherung die Haftung ab, klagt der Patientenanwalt vor dem Landgericht. Gute Dokumente und ein eindeutiges Gutachten erhöhen die Erfolgsaussichten enorm.

    Lesen Sie auch unseren Rechtstipp „Arztfehler – was tun?“, um Beweise richtig zu sichern und die Dreijahresfrist einzuhalten.

    Ihr nächster Schritt: Patientenakte anfordern, Fristen beachten

    Verlangen Sie alle Unterlagen von Krankenhaus und Hausarzt, notieren Sie Symptome wie Beinschwellung oder Luftnot und bewahren Sie Quittungen über Medikamente, Physiotherapie und Fahrtkosten auf. 

    Ein Fachanwalt für Medizinrecht übernimmt das Gutachtenverfahren und die Vergleichs­verhandlungen. Die dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Patienten Kenntnis vom Behandlungsfehler und den Folgen erhalten haben; ein Gutachten oder Schlichtungs­verfahren hemmt die Frist vorübergehend.

    Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

    Christoph Theodor Freihöfer

    Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

    Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt



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