Stand: 30. Mai 2025
Thrombose nach OP – was tun? Fordern Sie sofort Ihren Entlassbericht, alle Laborwerte und die Dokumentation zur Thromboseprophylaxe an. Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft, ob Ärzte Heparin oder Kompressionsstrümpfe zu spät verordnet haben. Bei dauerhaften Schäden reichen außergerichtliche Vergleiche häufig von 40.000 bis 150.000 Euro; bei Lungenembolie mit Langzeitfolgen sind Beträge bis 400.000 Euro realistisch.
Thrombose nach Operation: Warum das Risiko steigt
Nach Knie-, Bauch- oder Hüfteingriff liegt der Patient stunden- bis tagelang bewegungsarm im Bett. Die Blutzirkulation im Bein verlangsamt sich, Gerinnungsfaktoren steigen – ideale Bedingungen für ein Blutgerinnsel. Gelangt dieses Gerinnsel in die Lunge, droht eine lebensgefährliche Embolie. Leitlinien empfehlen deshalb schon vor der Narkose ein erstes Heparin und direkt nach der OP Kompressionsstrümpfe (antithrombotische Strümpfe).
Typische Klinikfehler: Prophylaxe vergessen oder zu spät gestartet
- Fehler Nummer eins: Das OP-Team dokumentiert das Gewicht falsch, sodass die Heparindosis zu niedrig ausfällt.
- Zweiter Klassiker: Die Verordnung liegt zwar vor, aber Pflegekräfte verabreichen das Medikament erst zwölf Stunden später. Bei Entlassungen am Wochenende passiert es häufig, dass ein Folgerezept fehlt und der Patient zu Hause ungeschützt bleibt.
Solche Versäumnisse verletzen den Facharztstandard und stellen Behandlungsfehler dar.
Fachanwalt für Medizinrecht: So sichern Sie Beweise
Ein Fachanwalt für Medizinrecht beschafft lückenlos Kurvenblätter, Medikamentenlisten und Pflegeprotokolle. Daraus geht exakt hervor, wann Heparin gespritzt oder Kompressionsstrümpfe angelegt wurden.
Über die Gutachterkommission der Bayerischen Ärztekammer beantragt er ein kostenfreies Sachverständigengutachten eines Facharztes. Das Gutachten vergleicht den Ablauf mit der aktuellen S3-Leitlinien und bestätigt Abweichungen.
Welche Unterlagen braucht mein Patientenanwalt?
Erforderlich sind Operationsbericht, Anästhesieprotokoll, Kurvenblatt mit Vitalzeichen und Medikation, Laborwerte, Bildgebung der Thrombose oder Embolie sowie Ihr Gedächtnisprotokoll zu Schmerzen, Atemnot und Arztgesprächen.
Kostenfreies Gutachten, Vergleich oder Klage – Wege zum Schadensersatz
Bestätigt das Gutachten den Fehler, erkennt die Haftpflichtversicherung die Verantwortlichkeit im Regelfall an und einigt sich außergerichtlich mit dem Patienten. Beträge richten sich nach Intensivaufenthalt, Reha-Dauer und bleibender Beeinträchtigung. Lehnt die Versicherung die Haftung ab, klagt der Patientenanwalt vor dem Landgericht. Gute Dokumente und ein eindeutiges Gutachten erhöhen die Erfolgsaussichten enorm.
Lesen Sie auch unseren Rechtstipp „Arztfehler – was tun?“, um Beweise richtig zu sichern und die Dreijahresfrist einzuhalten.
Ihr nächster Schritt: Patientenakte anfordern, Fristen beachten
Verlangen Sie alle Unterlagen von Krankenhaus und Hausarzt, notieren Sie Symptome wie Beinschwellung oder Luftnot und bewahren Sie Quittungen über Medikamente, Physiotherapie und Fahrtkosten auf.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht übernimmt das Gutachtenverfahren und die Vergleichsverhandlungen. Die dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Patienten Kenntnis vom Behandlungsfehler und den Folgen erhalten haben; ein Gutachten oder Schlichtungsverfahren hemmt die Frist vorübergehend.
Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt