Viele Menschen glauben, ein handschriftliches Testament müsse aufwendig widerrufen oder „offiziell“ geändert werden, wenn man es nicht mehr gelten lassen möchte. Doch tatsächlich reicht oft eine ganz einfache Handlung: das Zerreißen des Testaments.
Was vielen nicht klar ist: Ein handschriftlich verfasstes Testament kann jederzeit durch eine bewusste Handlung widerrufen werden – zum Beispiel, indem man es eigenhändig zerreißt, durchstreicht oder deutlich als „ungültig“ kennzeichnet. Das hat der Bundesgerichtshof noch einmal klargestellt (Beschluss vom 5. Juli 2023, Az.: IV ZB 11/22). Entscheidend ist, dass der Erblasser erkennbar und absichtlich das Testament vernichten wollte. In dem Fall, über den der BGH zu entscheiden hatte, war genau das passiert – und das zerrissene Testament damit wirksam widerrufen.
Was bedeutet das zerrissene Testament für Angehörige und Erben?
Ein zerrissenes Testament kann erhebliche Folgen haben – etwa, wenn dadurch ein früheres Testament wieder auflebt oder die gesetzliche Erbfolge greift. Für Hinterbliebene entsteht dadurch oft große Unsicherheit: Welcher Wille gilt nun? Gibt es noch ein anderes Testament? Wer erbt wirklich – und wer nicht?
Solche Fragen führen nicht selten zu erbitterten Streitigkeiten unter Angehörigen – gerade dann, wenn es um Immobilien, größere Vermögenswerte oder die Enterbung einzelner Familienmitglieder geht.
Tipp: Rechtzeitig Klarheit schaffen
Wer sicherstellen will, dass der eigene Wille im Erbfall wirklich gilt, sollte sein Testament regelmäßig überprüfen und bei Änderungen professionell beraten lassen. Und wer als Angehöriger plötzlich mit einem zerrissenen oder widersprüchlichen Testament konfrontiert ist, sollte dringend rechtlichen Rat einholen, bevor voreilige Schritte unternommen werden.
Vermeiden Sie Streit und Unsicherheit – wir helfen Ihnen dabei
Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht kennt Burkhardt Jordan die typischen Konflikte rund um widersprüchliche oder vernichtete Testamente. Er unterstützt Sie dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten – oder im Erbfall Klarheit und Gerechtigkeit zu schaffen.
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