Testierunfähigkeit: Wer trotz Demenz oder Wahn erbt, riskiert alles. Das OLG Celle erklärt: Der Erbe trägt das volle Risiko.
OLG Celle: Wer durch Testament erbt, muss das Erbe herausgeben, wenn der Erblasser nicht testierfähig war – auch Jahre später.
Wenn der letzte Wille kein Wille war – und der Erbe alles verliert
Ein Steuerberater erbt ein Millionenvermögen. Jahrzehntelange Betreuung, gegenseitiges Vertrauen, sogar ein notarieller Erbvertrag von 2014. Und doch: Er ist nicht Erbe. Warum? Weil die verstorbene Erblasserin nachweislich nicht testierfähig war – und das Testament damit unwirksam.
So entschied das Oberlandesgericht Celle (Az. 6 U 2/22) in einem brisanten Fall, der zeigt:
Testamente können fallen – auch viele Jahre nach dem Tod. Und wer geerbt hat, muss dann alles zurückgeben.
Der Fall – Testament, Erbvertrag, Millionenvermögen
Die Erblasserin: alleinstehend, kinderlos, vermögend
Sie setzt ihren Steuerberater 2008 per Testament zum Alleinerben ein. 2014 folgt ein notarieller Erbvertrag, der das Ganze nochmals absichert. Doch nach ihrem Tod im Jahr 2015 fordern Verwandte den Nachlass – und zweifeln die Testierfähigkeit der Frau an.
Das Amtsgericht Hannover veranlasst ein psychiatrisches Gutachten. Ergebnis: Die Frau litt zum Zeitpunkt der Testamente unter wahnhafter Störung – sie war nicht in der Lage, ihren Willen frei und unbeeinflusst zu bilden.
Die Entscheidung: Wer testierunfähig ist, kann nicht wirksam vererben
Das Gutachten überzeugt das Gericht. Der Erbvertrag ist unwirksam. Der Steuerberater wird nicht Erbe. Seine Berufung vor dem OLG Celle bleibt erfolglos – der Senat stellt klar:
„Es ist unerheblich, ob der Erbe die Testierunfähigkeit kannte oder hätte erkennen müssen.“
Das bedeutet:
❌ Kein Vertrauensschutz für langjährige Nähe
❌ Keine Gutgläubigkeit bei Notartestament
❌ Keine Rücksicht auf „guten Glauben“ des eingesetzten Erben
Was ist Testierfähigkeit – und wann fehlt sie?
Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) bedeutet: Der Erblasser muss geistig in der Lage sein, Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zu erfassen – frei von krankhaften Störungen wie Wahn, Demenz oder akuten psychischen Krisen.
Fehlt diese Fähigkeit im Zeitpunkt der Testamentserrichtung, ist das Testament nichtig. Das gilt auch für notariell beurkundete Erbverträge.
Was bedeutet das für Erben – und was für enterbte Angehörige?
Für den eingesetzten Erben
Wer durch Testament erbt, trägt das volle Risiko, dass es später als unwirksam eingestuft wird. Selbst wenn das Testament offiziell eröffnet und das Erbe längst angenommen ist – bei späterem Nachweis der Testierunfähigkeit muss alles zurückgegeben werden.
Besonders heikel: Immobilien, Schenkungen oder Verkäufe aus dem Nachlass können ebenfalls rückabgewickelt werden.
Für gesetzliche Erben
Wer durch ein Testament enterbt wurde, sollte dieses gründlich prüfen lassen – insbesondere, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung psychisch auffällig war oder z. B. an Demenz, Wahnvorstellungen oder Depressionen litt.
Ihre Handlungsmöglichkeiten – rechtssicher und diskret
Ich bin Fachanwältin für Erbrecht mit besonderer Erfahrung in Fällen rund um Testierunfähigkeit, Testamentserstellung unter Druck und psychische Erkrankungen im Alter.
Ich unterstütze Sie dabei:
✅ Testamente anzufechten, wenn Zweifel an der geistigen Gesundheit bestehen
✅ Erbscheine anzufechten, wenn eine andere Person zu Unrecht als Erbe eingesetzt wurde
✅ Gutachten zu prüfen oder in Auftrag zu geben, die Testierunfähigkeit belegen
✅ Nachlass herauszuverlangen oder zurückzugeben – mit rechtlicher Absicherung
✅ Pflichtteilsansprüche zu sichern, wenn Sie unrechtmäßig übergangen wurden
📞 Lassen Sie Ihre Erbsituation prüfen – bevor es zu spät ist
Ob Sie als Erbe eingesetzt wurden oder sich zu Unrecht enterbt fühlen – in beiden Fällen lohnt eine frühzeitige Prüfung der Testierfähigkeit.
Ein falsch formuliertes oder unwirksames Testament kann jahrelange Prozesse, Rückgabepflichten oder Erbstreitigkeiten auslösen.
Kontaktieren Sie mich direkt über meine Kanzlei REXUS in Esslingen:
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Wichtige Informationen:
rund ums Testament:
zur Nachlassplanung:
zum Erbstreit:
FAQ – Erbe und fehlende Testierfähigkeit
1. Was ist Testierfähigkeit genau?
Die Fähigkeit, ein Testament rechtlich wirksam zu errichten – also die Tragweite und Konsequenzen der eigenen Entscheidung zu überblicken.
2. Wann ist jemand nicht testierfähig?
Zum Beispiel bei Demenz, Wahnvorstellungen, schweren Depressionen oder unter massivem Druck – dies wird oft durch ein psychiatrisches Gutachten festgestellt.
3. Was passiert mit dem Testament, wenn Testierunfähigkeit vorlag?
Das Testament ist dann nichtig. Es gilt die gesetzliche Erbfolge – und der eingesetzte Erbe muss den Nachlass herausgeben.
4. Hilft es, wenn das Testament notariell errichtet wurde?
Nein – auch ein notarielles Testament kann unwirksam sein, wenn die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Beurkundung fehlte.
5. Wie kann ich als Angehöriger ein Testament anfechten?