Tesla-Fahrer aufgepasst: Datenschutzprobleme können Rückgabe des Fahrzeugs rechtfertigen
Moderne Fahrzeuge wie die von Tesla zeichnen sich durch umfangreiche Kamerasysteme und digitale Funktionen aus. Doch genau diese Technik führt zunehmend zu rechtlichen Problemen – insbesondere beim Datenschutz. Für viele Käufer eröffnet das neue Optionen: Unter bestimmten Umständen kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich und finanziell vorteilhaft sein.
Dauerhafte Kameraaufzeichnung – ein rechtliches Risiko für Fahrzeughalter
Tesla-Modelle erfassen mithilfe von Dashcam, „Sentry Mode“ und anderen Assistenzsystemen fortlaufend ihre Umgebung. Dabei werden auch Personen, Kennzeichen und Bewegungsmuster aufgenommen – häufig ohne deren Wissen oder Zustimmung. Nach Einschätzung mehrerer Datenschutzbehörden ist dieser Betrieb im öffentlichen Raum nicht mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar.
Entscheidend ist: Nicht der Hersteller, sondern der Fahrzeughalter ist für diese Aufzeichnungen verantwortlich. Wer ein Tesla-Fahrzeug nutzt und dessen Kamerafunktionen aktiviert lässt, riskiert damit eigene Rechtsverstöße – etwa in Form von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Mangelhafte Fahrzeuge im rechtlichen Sinn?
Ein Fahrzeug muss laut Gesetz so beschaffen sein, dass es im Alltag ohne Rechtsverstöße genutzt werden kann. Ist dies nicht möglich – etwa, weil zentrale Fahrzeugfunktionen gegen die DSGVO verstoßen –, liegt rechtlich gesehen ein Mangel vor. Der Käufer kann in einem solchen Fall unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ein Rücktritt führt dazu, dass das Fahrzeug zurückgegeben wird und der Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – erstattet werden muss. Gerade bei Tesla kann sich das finanziell lohnen, da viele Modelle auf dem Gebrauchtwagenmarkt stark an Wert verloren haben.
Beispielrechnung: Wann lohnt sich ein Rücktritt?
Angenommen, Sie haben einen Tesla für 60.000 € gekauft und 30.000 km damit gefahren. Bei einer durchschnittlichen Laufleistung von 300.000 km ergibt sich ein Nutzungsausgleich von etwa 6.000 €. Das bedeutet: Sie könnten eine Rückzahlung von rund 54.000 € erhalten – ein Betrag, der häufig über dem aktuellen Marktwert liegt.
Auch Schadensersatzansprüche möglich
Neben dem Rücktrittsrecht aus dem Kaufrecht kommen auch deliktsrechtliche Ansprüche in Betracht. Wenn ein Fahrzeug bewusst mit Software ausgeliefert wird, die gegen Datenschutzrecht verstößt, kann dies eine Schadensersatzpflicht des Herstellers begründen – etwa nach § 823 oder sogar § 826 BGB. Erste Klagen mit dieser Begründung sind bereits anhängig.
Nicht nur Tesla betroffen
Zwar stehen Tesla-Fahrzeuge aktuell im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Doch auch andere Hersteller setzen zunehmend auf dauerhaft aktive Kamerasysteme. Die rechtliche Bewertung bleibt jedoch dieselbe: Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss sich an die DSGVO halten – unabhängig vom Fabrikat.
Fazit: Rückgabe prüfen lassen – Rechtssicherheit gewinnen
Wenn Sie einen Tesla fahren und unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug rechtlich unbedenklich betrieben werden kann, lohnt sich eine anwaltliche Prüfung. Neben der Vermeidung möglicher Bußgelder kann eine Rückgabe auch finanziell attraktiv sein – vor allem bei Fahrzeugen mit starkem Wertverlust.
Sie möchten wissen, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.