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    Home » Teilnahme und Strafe – Was droht laut § 285 StGB?
    Rechtsformen

    Teilnahme und Strafe – Was droht laut § 285 StGB?

    adminBy adminFebruar 11, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Einleitung

    Illegales Glücksspiel erfreut sich besonders im digitalen Raum wachsender Beliebtheit. Doch was viele nicht wissen: Die Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Strafen drohen, wie sich Betroffene verteidigen können und worauf Sie achten sollten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

    Wann liegt illegales Glücksspiel vor?

    Laut deutschem Recht ist Glücksspiel illegal, wenn es ohne behördliche Genehmigung betrieben wird. Darunter fallen nicht nur klassische illegale Spielhöhlen, sondern auch viele Online-Casinos ohne deutsche Lizenz. Wer an solchen Angeboten teilnimmt, macht sich unter Umständen nach § 285 StGB strafbar.

    Welche Strafe droht bei Teilnahme an illegalem Glücksspiel?

    Der Straftatbestand des § 285 StGB sieht für die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor. Die konkrete Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

    • Die Häufigkeit der Teilnahme
    • Die Höhe der gesetzten Beträge
    • Ob bereits Vorstrafen bestehen

    Welche weiteren Konsequenzen gibt es?

    Neben strafrechtlichen Folgen drohen zusätzliche Nachteile:

    • Rückforderungen von Gewinnen: Gewinne aus illegalem Glücksspiel können nicht eingeklagt werden und müssen unter Umständen zurückgezahlt werden.
    • Sperrung durch das OASIS-Spielersperrsystem: Wer auffällig wird, kann in die bundesweite Sperrdatei für Glücksspiele aufgenommen werden.
    • Schufa-Eintrag: Bei hohen Spielverlusten kann es zu finanziellen Problemen und Schufa-Einträgen kommen.

    Wie können sich Betroffene verteidigen?

    Wer eine Vorladung oder eine Anzeige wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel erhält, sollte sofort handeln:

    1. Schweigen bewahren: Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei, bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben.
    2. Rechtsbeistand einholen: Die KANZLEI 441 ist spezialisiert auf Strafrecht und Glücksspielrecht und kann Ihnen helfen, eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
    3. Prüfung der Vorwürfe: Oft kann ein erfahrener Anwalt feststellen, ob die Strafanzeige haltbar ist oder ob Fehler in der Beweisführung vorliegen.

    Fazit: Besser vorbeugen als riskieren

    Die Teilnahme an illegalem Glücksspiel kann ernste rechtliche Konsequenzen haben. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie nur bei Anbietern mit deutscher Lizenz spielen. Falls Sie bereits eine Abmahnung oder Vorladung erhalten haben, kontaktieren Sie umgehend die KANZLEI 441 für eine unverbindliche Ersteinschätzung.


    Die KANZLEI 441 ist Ihr Ansprechpartner im Bereich Glücksspielrecht und Strafrecht. Lassen Sie sich kompetent beraten!



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