Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    DHDL: Ungewöhnliches Sextoy Soll Masturbinen Revolutioneren

    September 15, 2025

    Dhdl-Deal Mit Lena Gercke: Soläufftesfürnallu-Grunder & Ihre FRUNTGGUMMIS

    September 15, 2025

    Studien zur Energiewende: Erneuerbare billiger als Gas

    September 15, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Streaming-Gewinne nach Beleidigung eingezogen – Urteil des AG Frankfurt
    Rechtsformen

    Streaming-Gewinne nach Beleidigung eingezogen – Urteil des AG Frankfurt

    adminBy adminApril 30, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Immer häufiger geraten Musiker, Rapper und andere Künstler wegen angeblicher Beleidigungen in ihren Songs ins Visier der Strafjustiz. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main zeigt, wie ernst die Gerichte Beleidigungen in Musiktexten nehmen – selbst, wenn diese durch Kunstfreiheit geschützt scheinen. Besonders brisant: Neben einer Verurteilung wegen Beleidigung nach § 185 StGB entschied das Gericht auch die Einziehung der Streaming-Einnahmen und Spenden, die durch das Musikvideo erzielt wurden. Was bedeutet das für Künstler? Und wie können sich Beschuldigte gegen solche weitreichenden Folgen wehren?

    In dem Verfahren ging es um einen Rapper, der Mitglieder der AfD in einem Song mit vulgären Ausdrücken beleidigte. Das Musikvideo wurde über 500.000-mal gestreamt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB – und bekam vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main Recht.

    Gerichtliche Abwägung: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht

    Wesentlicher Pfeiler eines Strafverfahrens, namentlich einer Verurteilung, wegen Beleidigung ist die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Beschuldigten und dem Persönlichkeitsrecht des Beleidigten. Findet dies wie im hiesigen Fall in Gestalt eines Raps statt, so ist auch die Kunstfreiheit zu berücksichtigen.

    All dies sind verfassungsrechtlich geschützte Rechte – Grundrechte.

    Ein fachlich auf Beleidigungsdelikte spezialisierter Anwalt für Strafrecht wird hierauf ein besonderes Augenmerk bei der Verteidigung legen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte vom Gericht hinreichend gewürdigt, erkannt und bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

    Im Mittelpunkt stand die juristische Frage, ob die Aussagen im Song durch die Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das Amtsgericht Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass die Grenze zur strafbaren Beleidigung überschritten sei. Wegen der besonders herabwürdigenden Vulgärsprache überwog aus Sicht des Gerichts das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Der Rapper wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

    Einziehung der Streaming-Gewinne und Spenden bei Verurteilung wegen Beleidigung

    Beachtenswert ist die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main dahingehend, dass das Gericht im Rahmen der Verurteilung wegen Beleidigung auch die Einziehung der durch den Rap erlangten Streaming-Gewinne und Spenden anordnete. Faktisch muss der Verurteilte damit nicht „nur“ die Geldstrafe zahlen, sondern eben auch diese Summe. Abhängig von den konkreten Zahlen kann diese Summe deutlich mehr „weh tun“. Im konkreten Fall handelte es sich um ca. 600 Euro Streaming-Gewinn und 700 Euro Spenden für den Rap, die nun eingezogen werden. Hierdurch verdreifachte sich im Grunde die „Strafe“ (Die Geldstrafe betrug insgesamt 600 Euro).

    Der Hintergedanke bei der Einziehung ist vereinfacht ausgedrückt, dass Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Straftaten erlangt wurden, nicht behalten werden dürfen.

    Gerade bei Künstlern steht also die Lebensgrundlage im Falle eines solchen Strafverfahrens auf dem Spiel, wenn durch Streaming-Gewinne und Spenden der Lebensunterhalt finanziert wird.

    Jetzt rechtzeitig verteidigen – Strafverfahren und Geldverluste vermeiden

    Wenn Ihnen vorgeworfen wird, durch Musik, Videos oder digitale Inhalte eine Beleidigung begangen zu haben, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Neben der Verteidigung gegen eine Verurteilung kann ein erfahrener Strafverteidiger auch verhindern, dass Einnahmen aus Streams, Spenden oder Monetarisierung eingezogen werden. In meinem Schwerpunkt als Strafverteidiger setze ich mich bundesweit für Künstler und digitale Creator ein – diskret, engagiert und mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen. Kontaktieren Sie mich für die Verteidigung – auch kurzfristig.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleLinksabbieger haftet
    Next Article Deutsche Wirtschaft: Mini-Wachstum, aber Krisenjahr droht
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Markenrechtliche Abmahnung durch Louis Vuitton Malletier (Handtaschen- Fälschungen)

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar

    Juli 15, 2025
    Rechtsformen

    So gelingt die rechtssichere Vereinsgründung – bundesweite anwaltliche Begleitung

    Juli 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Latest Reviews
    Cashflow

    DHDL: Ungewöhnliches Sextoy Soll Masturbinen Revolutioneren

    adminSeptember 15, 2025
    Cashflow

    Dhdl-Deal Mit Lena Gercke: Soläufftesfürnallu-Grunder & Ihre FRUNTGGUMMIS

    adminSeptember 15, 2025
    Cashflow

    „Nur teure symbolpolitik”: 1komma5 ° -greunreberreiches energiepolitik

    adminSeptember 15, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202512 Views

    Sagt Maschmeyer Zu Merz: So Geht Wirbel

    April 2, 20259 Views

    Verteidigung: Die 8 wichtigsten Defense-Startups aus Deutschland

    März 19, 20258 Views
    Unsere Auswahl

    DHDL: Ungewöhnliches Sextoy Soll Masturbinen Revolutioneren

    September 15, 2025

    Dhdl-Deal Mit Lena Gercke: Soläufftesfürnallu-Grunder & Ihre FRUNTGGUMMIS

    September 15, 2025

    Studien zur Energiewende: Erneuerbare billiger als Gas

    September 15, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.