Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher Bescheid, mit dem eine Straftat durch das Gericht ohne Hauptverhandlung entschieden wird. Er enthält die Feststellung der Tat, die verhängte Strafe (z.B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung) und die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einzulegen. Der Strafbefehl ist eine schnelle und vereinfachte Form der Strafentscheidung.
Wenn du einen Strafbefehl bekommst, solltest du folgende Schritte unternehmen:
- Den Strafbefehl sorgfältig lesen: Überprüfe die Angaben, den Tatvorwurf und die verhängte Strafe genau.
- Frist beachten: Du hast in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Achte darauf, diese Frist nicht zu verpassen.
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Es ist ratsam, eine(n) Anwalt/Anwältin für Strafrecht zu konsultieren, um deine Situation zu bewerten und mögliche Verteidigungsstrategien zu besprechen.
- Einspruch einlegen (falls gewünscht): Wenn du mit dem Strafbefehl nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb der Frist Einspruch erheben. Das kann dazu führen, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird.
- Zahlung leisten oder akzeptieren: Wenn du den Strafbefehl akzeptierst, kannst du die Strafe bezahlen, um einen Vollstreckungsschutz zu erlangen.
- Weitere Schritte klären: Bei Unsicherheiten oder besonderen Umständen solltest du rechtzeitig professionelle Hilfe suchen.
Was passiert nach einem fristgerecht eingelegten Einspruch gegen den Strafbefehl?
Wenn gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt wird, wird das Verfahren in der Regel vor Gericht neu aufgerollt. Das bedeutet, dass eine Hauptverhandlung stattfindet, bei der Beweise geprüft und Zeugen vernommen werden. Das Gericht entscheidet dann endgültig über die Schuld und die Strafe. Der Einspruch führt also dazu, dass das Verfahren von der schriftlichen Entscheidung in eine gerichtliche Hauptverhandlung übergeht.
Was ist, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?
Wenn du die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Das bedeutet, dass die im Strafbefehl festgelegte Strafe automatisch vollstreckt wird und keine Möglichkeit mehr besteht, dagegen Einspruch einzulegen. In diesem Fall kannst du nur noch unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel bei einem sogenannten „Widerruf“ oder „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“, versuchen, die Rechtskraft aufzuheben, was jedoch nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Das wichtigste ist also erstmal: Frist im Auge behalten, damit noch alle Wege offen stehen!