⚠️ Was viele nicht wissen: Auch private Verkäufe im Internet können zur Steuerfalle werden.
Als Strafverteidigerin erlebe ich immer häufiger, dass scheinbar harmlose Online-Geschäfte plötzlich ein Steuerstrafverfahren auslösen – mit erheblichen Konsequenzen.
📌 Wann liegt eine Steuerhinterziehung bei eBay oder eBay Kleinanzeigen vor?
Nicht jeder Verkauf ist gleich strafbar. Aber: Ab einer gewissen Häufigkeit oder Gewinnerzielungsabsicht kann das Finanzamt von gewerblichem Handel ausgehen. In dem Moment gelten steuerliche Pflichten, und wer diese ignoriert, riskiert eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
Typische Risikofaktoren:
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Häufige Verkäufe gleichartiger Artikel
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Wiederverkäufe neuer oder neuwertiger Waren
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Bezug der Waren zu Wiederverkaufszwecken
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Professionelles Verkaufsverhalten (Shop-Auftritt, Rechnungen etc.)
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Umsatz über mehrere tausend Euro jährlich
⚖️ Wann wird aus Privat plötzlich Gewerbe?
Wenn du regelmäßig, organisiert und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst, kann das Finanzamt rückwirkend ein Gewerbe unterstellen – und Steuern nachfordern.
Dann drohen:
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Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Gewerbesteuer
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Bußgelder oder Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung
Schon die Nichtabgabe einer Steuererklärung trotz Pflicht kann strafbar sein.
🧯 Häufige Irrtümer und Fallen
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„Ich bin doch nur privat unterwegs“ → nicht, wenn du wiederholt Neuware verkaufst.
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„Ich habe keinen Online-Shop“ → irrelevant, entscheidend ist das Verhalten.
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„Das war nur ein Nebenerwerb“ → auch der ist steuerpflichtig.
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„Ich wusste das nicht“ → Unwissen schützt nicht vor Strafe.
🚨 Was droht im Ernstfall?
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Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 370 AO)
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Bei gewerbsmäßigem Handeln sogar bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe
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Rückwirkende Steuerforderungen, Zinsen & ggf. Säumniszuschläge
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Strafverfahren + Eintragung im Führungszeugnis
👩🏻⚖️ Was tun bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung?
Ruhe bewahren – keine Aussagen gegenüber der Steuerfahndung oder Polizei!
Als Strafverteidigerin vertrete ich Mandanten in ganz Deutschland bei Vorwürfen wie:
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gewerbsmäßiger Handel über eBay
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Steuerverkürzung durch Online-Verkäufe
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unzulässige Kleinunternehmerregelung
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Nutzung fremder Konten zur Verschleierung
💣 Was kann neben der Steuerhinterziehung noch drohen?
Viele Betroffene unterschätzen, dass nicht nur das Steuerrecht betroffen ist. Illegales oder nicht angemeldetes Online-Handeln kann weitreichende rechtliche Folgen nach sich ziehen:
📌 1. Ordnungswidrigkeiten nach der Gewerbeordnung
Wer ein Gewerbe betreibt, ohne es beim Gewerbeamt anzumelden, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 GewO.
👉 Das kann mit einem Bußgeld bis 1.000 € oder mehr geahndet werden.
📌 2. Scheinselbstständigkeit & Sozialversicherungsbetrug
Wenn z. B. über fremde Accounts verkauft wird oder andere für dich tätig sind, kann der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit oder nicht abgeführte Sozialabgaben entstehen – ebenfalls strafbar nach § 266a StGB.
📌 3. Verstoß gegen das Umsatzsteuergesetz (UStG)
Wer zu Unrecht die Kleinunternehmerregelung nutzt oder keine Umsatzsteuer-ID angibt, riskiert:
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Umsatzsteuer-Nachzahlungen
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ggf. eine Anzeige wegen Steuerverkürzung
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zusätzlich Bußgeldverfahren nach § 26a UStG
📌 4. Betrug (§ 263 StGB)
Wenn Käufer oder Behörden getäuscht werden (z. B. über gewerblichen Status, Rechnungspflichten oder Herkunft der Ware), kann sich daraus ein Anfangsverdacht auf Betrug ergeben – mit entsprechendem Strafrahmen.
📌 5. Probleme mit eBay selbst
Auch eBay und eBay Kleinanzeigen prüfen mittlerweile automatisiert Verkaufsverhalten und können Konten:
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sperren,
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Daten an Behörden weitergeben oder
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als „gewerblich“ einstufen, was zusätzliche Pflichten (z. B. Widerrufsbelehrung, Impressumspflicht) auslöst.
🧨 Kurz gesagt:
Was mit ein paar Verkäufen beginnt, kann schnell ein rechtliches Minenfeld werden.
Finanzamt, Gewerbeamt, Polizei oder eBay – alle schauen heute genauer hin.
✅ So vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt – 7 Tipps für rechtssicheren Online-Verkauf
Wer privat gelegentlich verkauft, muss keine Angst vor dem Finanzamt haben. Aber Vorsicht: Überschreiten Sie gewisse Grenzen, drohen rechtliche Konsequenzen – von Steuerforderungen bis hin zum Strafverfahren.
Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:
📌 1. Grenze zwischen privat und gewerblich kennen
Wenn Sie regelmäßig Waren verkaufen, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Handeln als gewerblich einzustufen ist.
🔎 Tipp: Bereits 3–5 gleichartige Verkäufe pro Monat können kritisch sein.
📌 2. Gewerbe rechtzeitig anmelden
Wer Einkünfte dauerhaft erzielt, muss rechtzeitig ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Auch bei nebenberuflichem Verkauf!
❗ Ohne Anmeldung drohen Bußgelder – und steuerliche Rückforderungen.
📌 3. Steuern offen & korrekt abführen
Informieren Sie sich, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung, zur Umsatzsteuer-Voranmeldung oder zur Gewerbesteuerzahlung verpflichtet sind.
💡 Tipp: Wer früh reagiert, kann späteren Stress vermeiden – und ggf. rechtzeitig eine Selbstanzeige stellen.
📌 4. Rechnungen & Verkaufsübersichten führen
Dokumentieren Sie Ihre Verkäufe, auch als vermeintlich „Privater“. So behalten Sie die Kontrolle und können im Fall einer Prüfung oder Steuerfahndung sauber belegen, dass keine Täuschung vorlag.
🧾 Excel-Listen reichen oft aus – besser als gar nichts.
📌 5. Nicht mit fremden Accounts oder auf fremden Namen verkaufen
Viele versuchen, ihre Verkäufe über Accounts von Freunden oder Familienmitgliedern abzuwickeln. Das ist leicht nachweisbar – und führt oft direkt zu einem Verdacht auf Steuerhinterziehung.
🚫 Lassen Sie das – es schafft nur größere Probleme.
📌 6. Verkaufen Sie nicht wie ein Händler
Formulierungen wie „inkl. Rechnung“, „Gewährleistung ausgeschlossen“, „Versand mit Tracking“, „Top-Service“, „Neuware“ etc. wirken wie professioneller Handel.
Auch Produktmengen und -vielfalt können Sie als Händler erscheinen lassen.
📌 7. Im Zweifel: Beratung einholen
Schon bevor das Finanzamt Sie kontaktiert, kann eine anwaltliche Prüfung Ihrer Verkaufsaktivität klären, ob ein Risiko besteht.
🛡️ Mein Tipp:
Lassen Sie Ihre Verkäufe prüfen, bevor das Finanzamt es tut.
Wenn Sie bereits Post vom Finanzamt oder von der Steuerfahndung erhalten haben, kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.
Für mehr Info´s besuchen Sie gerne meine Website www.kanzlei-pavlic.de