Die Messstelle befindet sich in Starnberg auf der Bundesstraße 2, Abschnitt 920, bei Kilometer 0.044 in Fahrtrichtung Weilheim. Dieser Bereich ist besonders überwachungsintensiv, da es sich um ein vielbefahrenes Teilstück mit städtischer Randlage handelt. Aufgrund des Tempolimits von 60 km/h und des Übergangs zwischen unterschiedlichen Verkehrsbereichen kommt es hier regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen – nicht selten unbewusst.
Zur Kontrolle der Geschwindigkeit setzt die zuständige Bußgeldstelle in Straubing auf das Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed.
Funktionsweise des Messgeräts PoliScan Speed
Das PoliScan Speed erfasst Fahrzeuge mittels Lasertechnik (LIDAR). Dabei sendet das Gerät eine Vielzahl von Laserimpulsen aus, die auf eine Länge von etwa 75 Metern den Straßenbereich abtasten. Sobald ein Fahrzeug diesen Bereich durchquert, werden die reflektierten Signale vom Messsensor erfasst. Anhand der dabei gemessenen Zeit und der zurückgelegten Strecke wird die Geschwindigkeit über eine Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.
Neben der Geschwindigkeitsmessung wird auch ein digitales Beweisfoto erstellt, auf dem das betreffende Fahrzeug im erfassten Messfeld sichtbar ist. Genau diese Methode birgt jedoch erhebliche Fehlerquellen.
Typische Fehlerquellen und Schwächen der Messung
Trotz seines technischen Anspruchs ist das PoliScan Speed-System nicht frei von Schwächen. So kommt es besonders häufig zu Messfehlern, die ein Einspruchsverfahren sehr erfolgversprechend machen:
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Signalverzerrung durch Auffächerung: Je weiter ein Fahrzeug vom Messgerät entfernt ist, desto mehr fächern sich die Laserimpulse auf. Das führt zu unpräzisen Rückstrahlsignalen, die die Messdaten verzerren. Statistisch gesehen ist etwa jede zweite Messung betroffen.
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Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich zwei oder mehr Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich, kann das Gerät die Reflexionen oft nicht eindeutig zuordnen. Die Folge: Die gemessene Geschwindigkeit lässt sich nicht sicher dem auf dem Foto abgebildeten Fahrzeug zuordnen.
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Fehlausrichtung des Geräts: Für eine gültige Messung muss der Messkopf exakt rechtwinklig zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits kleine Abweichungen – etwa beim mobilen Aufbau – führen zu systematischen Fehlern und zu überhöhten Messwerten.
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Formale Mängel: Fehlt in der Verfahrensakte ein Nachweis über die Schulung der Messbeamten oder ist die Eichung des Geräts zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen, dürfen die ermittelten Daten nicht verwendet werden. In solchen Fällen wird häufig die komplette Messreihe annulliert.
All diese Punkte können durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten nachgewiesen werden – und machen die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch besonders hoch.
Warum ein Einspruch hier sinnvoll ist
Gerade bei Messungen mit dem PoliScan Speed sind Fehler keine Seltenheit – insbesondere bei mobilen Geräten oder bei unklaren Verkehrssituationen wie an dieser Messstelle in Starnberg. Ein Bußgeldbescheid bedeutet daher noch lange nicht, dass die Messung korrekt oder rechtlich verwertbar ist.
Ein qualifizierter Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge, der sich seit Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert hat und bundesweit erfolgreich Einspruchsverfahren führt, kann die Messung professionell überprüfen lassen. Durch seine langjährige Erfahrung weiß er genau, wo die Schwachstellen liegen und wie diese vor Gericht geltend gemacht werden können.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen keinerlei Kosten. Selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht eingefordert.
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Die Messstelle auf der B 2 bei Starnberg zählt zu den typischen Kontrollpunkten mit hohem Fehlerpotenzial. Ein fachkundig geführter Einspruch ist hier nicht nur gerechtfertigt, sondern hat auch besonders gute Erfolgsaussichten. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas Junge – und lassen Sie die Messung unabhängig prüfen.