Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Seitz Energie“ – über 60 Anzeigen aus ganz Deutschland
Solaranlagen versprechen eine nachhaltige Zukunft – und viele Verbraucher investieren hohe Summen in die Technik. Doch nicht immer bekommen sie dafür, was sie bestellt haben. In einem aktuellen Fall aus Hildesheim steht eine Firma unter dem Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs. Auch in anderen Städten wie Osnabrück mehren sich die Warnungen. Was Betroffene jetzt tun können und wie ein Anwalt helfen kann.
Vorkasse ohne Lieferung: Eine gängige Betrugsmasche bei Seitz Energie und Hass Solartechnik
Der Fall des Rentners Siegfried Volkmer aus Hildesheim macht derzeit Schlagzeilen: Über 17.000 Euro zahlte er im Voraus für eine Solaranlage, geliefert wurde nur ein Teil. Der Rest blieb aus. Die Begründung der Firma: Lieferengpässe und Krankheitsfälle. Dann wurde das Unternehmen kurzerhand umbenannt – aus „Hass Solartechnik“ wurde „Seitz Energie“. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?
Mittlerweile liegen der Staatsanwaltschaft Hannover über 60 Anzeigen gegen die Firma vor. Die Masche ist stets ähnlich: Haustürbesuche oder Beratung auf Messen, schnelle Vertragsabschlüsse mit hoher Vorkasse und kaum bis gar keine Lieferung. Die Rede ist von über einer Million Euro Gesamtschaden.
Wurde ich Opfer von Solarbetrug? Erste Anzeichen erkennen
Einige typische Merkmale, die auf eine betrügerische Solarfirma hinweisen können:
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Ungewöhnlich hohe Vorkasse, oft über 90 % des Kaufpreises
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Keine oder nur teilweise Lieferung der Anlage
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Ständige Ausreden wie angebliche Krankheitsfälle oder Lieferschwierigkeiten
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Kein Kundenservice erreichbar, weder telefonisch noch per Mail
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Firmenumbenennung oder Sitzverlagerung, kurz nach Vertragsabschluss
Wer solche Punkte bei sich erkennt, sollte schnell handeln – je früher, desto besser.
Wie hilft ein Anwalt bei Betrug mit Solaranlagen?
Als auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir bundesweit Betroffene von betrügerischen Solarfirmen. Wir helfen insbesondere:
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bei der Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen (auch bei Teillieferung),
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beim Stellen einer Strafanzeige oder der Nebenklage im Strafverfahren,
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bei der Durchsetzung von Schadenersatz gegenüber den Tätern,
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bei Deckungsanfragen gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Je nach Fall können auch Banken, Vermittler oder Subunternehmer haftbar sein – das prüfen wir individuell.
Checkliste: Das sollten Sie jetzt tun
✅ Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege zusammentragen
✅ Schriftwechsel mit dem Unternehmen sichern
✅ Fotos oder Beweise für Nichtlieferung dokumentieren
✅ Sofort anwaltlich beraten lassen
✅ Bei Bedarf Strafanzeige stellen und Rechtsschutzversicherung einschalten
Fazit: Jetzt rechtzeitig handeln – bevor Ansprüche verjähren
Wer Opfer eines Solar-Betrugs geworden ist, sollte nicht zögern: Die Verjährungsfristen laufen, und je früher Sie rechtliche Schritte einleiten, desto höher die Chance, einen Teil Ihres Geldes zurückzubekommen.