🚨 Wurden Sie im Testament übergangen oder hat ein Verwandter Sie enterbt?
💡 Wussten Sie, dass Sie trotzdem einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil haben?
Jedes Jahr verlieren Erben ihr rechtmäßiges Erbe, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder nicht rechtzeitig handeln. Viele glauben fälschlicherweise, dass sie keine Chance haben, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Doch das ist ein Irrtum!
Als Fachanwältin für Erbrecht helfe ich Betroffenen, ihren Pflichtteil erfolgreich einzufordern – auch gegen den Widerstand der Erben!
Was ist der Pflichtteil – und wer hat Anspruch darauf?
Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige vor einer vollständigen Enterbung. Der Pflichtteil steht bestimmten Familienmitgliedern zu, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
✔️ Pflichtteilsberechtigt sind:
✅ Kinder und Enkelkinder
✅ Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
✅ In manchen Fällen auch Eltern des Verstorbenen
Geschwister, entfernte Verwandte oder nichteheliche Lebenspartner haben keinen Pflichtteilsanspruch!
💡 Höhe des Pflichtteils:
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Berechnung hängt vom Wert des Nachlasses und der gesetzlichen Erbfolge ab.
Beispiel:
Hätte ein enterbtes Kind gesetzlich Anspruch auf 50 % des Erbes, beträgt der Pflichtteil 25 % des Nachlasses.
Warum zahlen viele Erben den Pflichtteil nicht freiwillig?
In der Praxis kommt es oft vor, dass die Erben den Pflichtteilsanspruch ignorieren oder absichtlich hinauszögern. Typische Taktiken sind:
❌ Verzögerungstaktik: Die Erben reagieren nicht auf Anfragen oder verschleppen die Auszahlung.
❌ Falsche Wertangaben: Immobilien und Vermögenswerte werden absichtlich zu niedrig angesetzt.
❌ Verweigerung der Auskunft: Pflichtteilsberechtigten wird keine Einsicht in den Nachlass gewährt.
💡 Doch das müssen Sie nicht hinnehmen! Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige Auskunft über den Nachlass – und ich sorge dafür, dass Sie Ihr Recht durchsetzen!
So fordern Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich ein!
1️⃣ Auskunft über den Nachlass verlangen:
Sie haben das Recht, eine detaillierte Aufstellung aller Vermögenswerte des Erblassers zu erhalten. Dazu gehören Immobilien, Kontostände, Wertgegenstände und Schulden.
2️⃣ Pflichtteilsanspruch berechnen:
Anhand der Nachlasswerte wird Ihr Pflichtteil berechnet. Hier ist es wichtig, dass keine Werte unterschlagen oder zu niedrig angesetzt werden!
3️⃣ Anspruch schriftlich geltend machen:
Erben zahlen oft nur, wenn sie rechtlich dazu gezwungen werden. Ich setze ein juristisch wasserdichtes Schreiben auf, das Ihre Forderung unmissverständlich klarstellt.
4️⃣ Verjährung verhindern:
Ihr Anspruch verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls. Handeln Sie rechtzeitig, um Ihr Geld nicht zu verlieren!
5️⃣ Notfalls Klage einreichen:
Wenn die Erben nicht kooperieren, setze ich Ihren Anspruch gerichtlich durch – mit maximaler Entschlossenheit und juristischer Präzision.
Warum sollten Sie mich beauftragen?
✔️ Als Fachanwältin für Erbrecht bin ich spezialisiert auf Pflichtteilsstreitigkeiten.
✔️ Ich sorge dafür, dass Sie den vollen Pflichtteil erhalten – nicht weniger!
✔️ Ich kenne die Tricks der Erben und weiß, wie man sie durchschaut.
📞 Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie mich jetzt für eine Erstberatung!
Lassen Sie sich Ihr rechtmäßiges Erbe nicht entgehen!