Für viele Eltern ist der Anspruch auf einen Kitaplatz von großer Bedeutung, besonders wenn beide Elternteile berufstätig sind. Doch was tun, wenn kein Platz verfügbar ist? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Recht auf einen Kitaplatz durchsetzen können und worauf Sie dabei achten sollten.
Der gesetzliche Anspruch
Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder Kindertagespflege. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch VIII (§ 24 SGB VIII) festgeschrieben. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Eltern?
Worauf Sie achten sollten
- Rechtzeitige Anmeldung: Melden Sie Ihr Kind so früh wie möglich bei der gewünschten Kita an, da viele Einrichtungen lange Wartelisten haben.
- Bedarf nachweisen: Stellen Sie sicher, dass Sie den Bedarf an einem Kitaplatz nachweisen können, zum Beispiel durch Arbeitsverträge oder andere berufliche Verpflichtungen.
- Dokumentation: Halten Sie sämtliche von Ihnen unternommenen Schritte sowie jegliche Kommunikation mit der Kita schriftlich fest. Dies kann Ihnen später als Nachweis dienen.
Was sie tun können, wenn kein Platz verfügbar ist
Sollte Ihnen trotz der rechtzeitigen Anmeldung Ihres Kindes für einen Kitaplatz kein solcher zur Verfügung stehen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Anspruch durchzusetzen:
- Unterstützung beim Jugendamt anfragen: Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt, das Ihnen bei der Suche nach einem Kitaplatz helfen muss.
- Rechtsmittel einlegen: Kann das Jugendamt ebenfalls nicht weiterhelfen, so haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Ein Anwalt für Verwaltungsrecht kann Sie hierbei unterstützen.
- Einstweilige Anordnung: In besonders dringenden Fällen können Sie beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, um kurzfristig einen Kitaplatz zu erhalten.
- Verdienstausfall im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs geltend machen: Wenn Ihnen die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit aufgrund des fehlenden Betreuungsplatzes unmöglich ist, können Sie Ihren Verdienstausfall als Schadensersatz geltend machen. Sie benötigen hierzu einen Ablehnungsbescheid und müssen Ihren Job aufgrund des fehlenden Kitaplatzes aufgegeben oder nicht wieder aufgenommen haben. Ihre Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen, stehen, wenn beide Faktoren zusammenkommen, gut. Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld Ihre Bemühungen um einen Betreuungsplatz und die Absage der (Wieder-) Aufnahme Ihres Jobs dokumentieren.
Häufige Missverständnisse
- „Ich habe keinen Anspruch, wenn ich nicht berufstätig bin.“: Falsch. Der Anspruch auf einen Kitaplatz besteht unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern.
- „Das Jugendamt hilft mir nicht bei solchen Angelegenheiten.“: Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen bei der Suche nach einem Kitaplatz soweit möglich zu helfen. Gelingt dies nicht, sollten Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihren Anspruch auf einen Kitaplatz einzufordern.
Fazit
Ihr Anspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind ist gesetzlich verankert und kann im Falle einer Ablehnung gerichtlich durchgesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig tätig werden und sämtliche notwendigen Nachweise erbringen. Sollten Sie dabei dennoch Schwierigkeiten haben, können Sie über den rechtlichen Weg Ihren Anspruch geltend machen.
Kontaktieren Sie mich jederzeit, um Ihre Situation zu besprechen, Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu planen. Ich berate Sie gerne.
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