Lange Wartezeiten im Einbürgerungsverfahren sind leider die Regel und können frustrierend sein. Wenn die Einbürgerungsbehörde trotz vollständiger Unterlagen nicht reagiert, hilft oft die Untätigkeitsklage – ein wirksames Mittel, um gegen die Untätigkeit der Behörde vorzugehen.
Was ist eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerung?
Die Untätigkeitsklage ist ein Rechtsmittel im Verwaltungsrecht, mit dem Sie die Behörde zur Entscheidung zwingen können. Nach § 75 VwGO können Sie klagen, wenn die Behörde innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht reagiert.
Wann lohnt sich eine Untätigkeitsklage?
- Dreimonatsfrist überschritten: Ihre Einbürgerung wird nach drei Monaten nicht bearbeitet.
- Unvollständige Kommunikation: Mehrfache Anfragen bleiben unbeantwortet.
- Kein nachvollziehbarer Grund: Die Behörde kann die lange Bearbeitungszeit nicht rechtfertigen.
Ablauf
- Anwaltliche Beratung: Ein Rechtsanwalt prüft Ihre Erfolgsaussichten.
- Klageeinreichung: Die Klage wird beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.
- Gerichtliche Entscheidung: Oft reagiert die Behörde nach Klageeinreichung, um einen Rechtsstreit zu vermeiden und bearbeitet den Antrag priorisiert.
Kosten und Vorteile
Die Gerichtskosten betragen in der Regel 798 Euro. Daneben bieten wir Ihnen einen Pauschalpreis für die Anwaltsgebühren an. Bei Erfolg übernimmt in der Regel die Behörde die Kosten.
Vorteile:
- Verfahrensbeschleunigung: Die Behörde wird zur schnellen Entscheidung gedrängt.
- Rechtssicherheit: Ihre Rechte im Einbürgerungsverfahren werden durchgesetzt.
Fazit
Wenn Ihr Einbürgerungsantrag aufgrund der Untätigkeit der Behörde ins Stocken gerät, zögern Sie nicht, Ihre Rechte mit einer Untätigkeitsklage geltend zu machen. Mit einer schnellen anwaltlichen Beratung und dem richtigen Vorgehen können Sie den Prozess beschleunigen und Klarheit schaffen.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, der auf Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert ist, um Ihre Chancen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Nutzen Sie Ihr Recht auf Entscheidung – lassen Sie sich nicht von der Untätigkeit der Behörde aufhalten!