Brandgefahr, Leistungsdrossel, Reichweitenverlust – Mercedes ruft weltweit über 33.000 EQA- und EQB-Modelle zurück, nachdem Hochvoltbatterien nebst den Fahrzeugen in Flammen aufgegangen sind. Doch statt den sicherheitsrelevanten Mangel zu beheben, setzt der Konzern auf eine fragwürdige Softwarelösung – und nimmt massive Einschränkungen für Kunden billigend in Kauf. Wer jetzt nicht handelt, zahlt doppelt: mit Wertverlust und Sicherheitsrisiko.
Batterie-Fehler mit Brandgefahr: Rückruf ist Pflicht – Austausch Fehlanzeige
Die Fakten sind erschütternd:
- Modellreihen betroffen: Mercedes EQA und EQB
- Baujahre: 2021 bis 2024
- KBA-Rückrufnummer: 14775R
- Maßnahme: Kein Austausch der defekten Hochvoltbatterie – sondern ein Software-Update mit drastischen Nebenwirkungen
Mercedes räumt selbst ein: Die Ladezeit verlängert sich, die nutzbare Kapazität der Batterie schrumpft dauerhaft, die Reichweite sinkt – und das alles, um ein technisches Problem zu kaschieren, das zu lebensgefährlichen Bränden führen kann. Ladezeit explodiert – Akku schrumpft dauerhaft: Mercedes kalkuliert den Schaden eiskalt ein
Künftig müssen sich Mercedes-Fahrer auf deutlich verlängerte Ladezeiten einstellen: Der Ladevorgang von 10 auf 80 Prozent dauert laut Hersteller bis zu 15 Minuten länger – ein eklatanter Eingriff in die Alltagstauglichkeit eines Elektrofahrzeugs.
Noch gravierender ist jedoch der systematische Reichweitenverlust über die Laufzeit: Mercedes selbst bestätigt in offiziellen Rückrufunterlagen, dass die nutzbare Akkukapazität dauerhaft sinkt – nicht als Ausnahme, sondern als absehbare Folge der „Maßnahme“:
- Bereits nach 50.000 km fehlen 5 % Reichweite
- Bei 100.000 km sind es 8 %
- Und bei 160.000 km hat das Fahrzeug bereits 11 % Kapazität eingebüßt
Mercedes nimmt diesen substanziellen Wertverlust offenbar bewusst in Kauf – statt das sicherheitsrelevante Problem technisch zu beheben. Für Kunden bedeutet das: Längere Ladezeiten, kürzere Strecken, weniger Auto – bei gleichem Preis. Ein klarer Mangel, den niemand einfach hinnehmen sollte.
Kundenrechte werden missachtet – Mercedes liefert Mangel statt Lösung
Diese Form der „Nachbesserung“ ist aus juristischer Sicht ein Hohn. Nach geltendem Recht (§ 434, § 439 BGB) ist der Hersteller verpflichtet, einen Sachmangel vollständig und dauerhaft zu beheben. Eine Drosselung der Leistung ist keine zulässige Nachbesserung, sondern ein weiterer Mangel!
Dauerhafte Leistungseinschränkungen sind unzumutbar. Wer ein Fahrzeug mit einer bestimmten Reichweite und Ladegeschwindigkeit gekauft hat, kann nicht nachträglich zur Drosselung gezwungen werden.
Mercedes weicht der Verantwortung aus – auf Kosten der Käufer. Diese Täuschung muss Konsequenzen haben.
Jetzt handeln – oder auf dem Schaden sitzen bleiben!
Warten Sie nicht – sichern Sie Ihre Ansprüche, bevor Verjährungsfristen greifen!
- Prüfen Sie SOFORT, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist (EQA/EQB, Baujahr 2021–2024)
- Dokumentieren Sie alles – Softwarestände, Werkstattberichte, Reichweitenverluste
- Lassen Sie die Wirksamkeit der Nachbesserung rechtlich prüfen – dieses Software-Update NICHT aus
- Verlangen Sie echte Nachbesserung oder setzen Sie Minderungs- oder Rücktrittsansprüche durch
- Zögern Sie keine Woche! Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nur 2 Jahre ab Übergabe – danach verfällt Ihr Anspruch
Fazit: Mercedes liefert Rückruf-Mogelpackung – Kunden sollten sich das nicht gefallen lassen
Wer ein Elektroauto mit klar definierten Leistungsdaten kauft, darf vom Hersteller nicht nachträglich entmündigt werden. Das Software-Update ist keine Reparatur, sondern ein Eingeständnis des Versagens – technisch und juristisch.
Mercedes spart sich den Rückbau – und lässt die Kunden mit einem Wertverlust und einer tickenden Batterie sitzen. Diese Vorgehensweise ist unzumutbar, rechtswidrig – und muss mit Konsequenz beantwortet werden.
Wer jetzt nicht handelt, verliert bares Geld – und setzt sich unnötig einem Sicherheitsrisiko aus.
Sichern Sie Ihre Rechte – und fordern Sie vom Hersteller, was Ihnen zusteht. Sofort.
Handel Sie jetzt!!!
Dem Käufer bleiben die Rechte auf Minderung oder Rücktritt. Bei Verschulden ist ein zusätzlicher Schadensersatz möglich. Im Grundsatz besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bzw. Mietwagen. Man stelle sich vor, dass das Fahrzeug für mehrere Monate in der Werkstatt steht ohne jeglichen Ersatz. Dies kann und darf nicht sein!
Durchgängig entscheiden die Gerichte für die Verbraucher, wie juristischen Personen, die gegen die Autokonzerne vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.
Nur wer sich wehrt, kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.
Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherungsvertrag bei Kaufvertragsabschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher (Diesel) und gehört zu den führenden Auto- Kanzleien in Deutschland, sowie in Verbraucherthemen.
Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.